Das hört man immer wieder, wenn ein Mann für dieselbe Arbeit mehr bekommt als die Frau. Doch auch wenn dieses Argument beliebt ist, hält es nicht vor Gericht. Schon 1998 hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass Entgeltgleichheit besteht und sich die Entlohnung nicht nach dem Verhandlungsgeschick richten darf.
Will das Unternehmen dem Mann mehr bezahlen, kann es das tun – sofern auch die Frau mit derselben Tätigkeit mehr Geld erhält. Internationale Studien zeigen übrigens, dass es gar nicht so weit her ist mit dem besseren Verhandeln der Männer. Oft bekommen sie die höhere Lohn- bzw. Gehaltsforderung einfach schneller zugestanden als Frauen. Eine Studie, die sich mit der Vergabe von Kapital an Selbständige befasste, kam ebenfalls zum Schluss, dass die Banken selbst oft aktiv die Frauen diskriminieren. Aber es ist immer einfacher zu sagen, die einzelne Frau sei selber schuld, statt strukturelle Benachteiligungen aufzuspüren.
Melanie Kocsan-Göschl, AK Wien
Trotzdem bin ich sehr dafür, dass sich Frauen auch strategisches Verhandeln aneignen und sich genau über die erzielbaren Einkommen in einer Branche informieren. Noch besser wäre mehr Transparenz. Denn wenn klar ist, wer was verdient, werden auch Diskriminierungen schneller abgestellt.