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Hitze­schutz: Stopp für Hot­spots

Die Belastung von Be­schäftigten durch Hitze steigt kon­tinuier­lich. Eine Aktu­alisie­rung der gesetz­lichen Hitze­schutz­maß­nahmen ist überfällig.
Andreas  Rauschal
04.06.2024

Schwitzen, bis die Rettung kommt: Längst sind hoch­sommer­liche Hitze­perioden zu einer ernst­haften Gefahr für die Gesundheit geworden. Doch während das gesell­schaftliche Bewusst­sein für die Proble­matik bereits geschärft ist, steht eine Anpassung der Schutz­maßnahmen für Beschäftigte noch immer aus. Harald Bruckner, Referent in der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit der AK Wien: „Es gibt Hitze­schutz­pläne für vulnerable Gruppen, für Schulen, Pflege­einrichtungen und Kranken­häuser – aber auf die besonders betroffenen Arbeit­nehmer:innen wird vergessen.“ 

Es sei daher höchste Zeit, das Arbeits­recht klimafit zu machen. „Die AK fordert am Arbeits­platz eine Ober­grenze von 30 Grad Celsius. So besteht eine Verbind­lichkeit und der Arbeit­geber kann Gegen­maßnahmen setzen – oder sanktioniert werden, sollten Kontrollen Defizite ergeben.“


 

Harald Bruckner, AK Wien © Michael Mazohl
© Michael Mazohl
„Das Wich­tigs­te ist, in die Be­leg­schaft hi­nein­zu­hören, und dann her­aus­zu­finden, wo die Hot­spots lie­gen. “

Ha­rald Bruck­ner, AK Wien

 

Hitze­schutz nach TOP-Prinzip

Die meisten Beschwerden über Hitze­belastung im Job kommen zwar aus Büros – „weil sich die betroffenen Arbeit­nehmer:innen artikulieren und leichter zur Wehr setzen können.“ Besonders belastend sei die Situation aber für Outdoor­worker, etwa auf Bau­stellen. 

„Für diese Gruppe wurde mit der An­erken­nung von Weißem Haut­krebs als Berufs­krankheit zuletzt eine Verbes­serung erreicht. Völlig vergessen wurde aber auf die Prävention. Es braucht regelmäßige Unter­suchungen und eine Vorgabe, ab welchem UV-Index arbeit­geber­seitig Maßnahmen getroffen werden müssen“, so Bruckner. Im Innen­bereich wiederum sind Trieb­fahrzeug- oder Kran­führer:innen mit Temperaturen von regelmäßig über 40 Grad Celsius konfrontiert.

Hitze­schutz bei der Arbeit erfolgt nach dem TOP-Prinzip. Tech­nische Maßnahmen (wie Beschattung und Kühlung) stehen an erster Stelle, gefolgt von organisato­rischen Schritten (wie etwa einer Anpassung der Arbeitszeit) und persönlichen Vor­kehrungen – zum Beispiel ausreichende Flüssig­keits­aufnahme oder Schutz­kleidung.


In punkto Hitze­schutz mit­bestim­men

Ein starker Betriebs­rat kann helfen. Bruckner: „Das Wichtigste ist, in die Beleg­schaft hineinzuhören, und dann heraus­zufinden, wo die Hot­spots liegen. Das Messen und Aufzeichnen der Temperaturen durch die Sicherheits­fachkräfte ist dabei ein erster Hebel. Der nächste Schritt ist der Gang zur Arbeits­medizin. Und dann hat man die Diskussion im Betrieb, bei der es für Betriebs­rats­mitglieder dranbleiben heißt.“


Broschürentipp

Broschüre Hitze und UV-Strahlung am Brennpunkt Arbeitsplatz © © VÖGB

„Arbeit und Um­welt“-Bro­schüre „Hitze und UV-Strah­lung am Brenn­punkt Arbeits­platz

Die „Arbeit und Umwelt“-Broschüre „Hitze und UV-Strah­lung am Brenn­punkt Arbeits­platz“ wendet sich auch an dich als Betriebs­rats­mitglied und steht online als PDF-Down­load bereit.

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