Schwitzen, bis die Rettung kommt: Längst sind hochsommerliche Hitzeperioden zu einer ernsthaften Gefahr für die Gesundheit geworden. Doch während das gesellschaftliche Bewusstsein für die Problematik bereits geschärft ist, steht eine Anpassung der Schutzmaßnahmen für Beschäftigte noch immer aus. Harald Bruckner, Referent in der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit der AK Wien: „Es gibt Hitzeschutzpläne für vulnerable Gruppen, für Schulen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser – aber auf die besonders betroffenen Arbeitnehmer:innen wird vergessen.“
Es sei daher höchste Zeit, das Arbeitsrecht klimafit zu machen. „Die AK fordert am Arbeitsplatz eine Obergrenze von 30 Grad Celsius. So besteht eine Verbindlichkeit und der Arbeitgeber kann Gegenmaßnahmen setzen – oder sanktioniert werden, sollten Kontrollen Defizite ergeben.“
Harald Bruckner, AK Wien
Die meisten Beschwerden über Hitzebelastung im Job kommen zwar aus Büros – „weil sich die betroffenen Arbeitnehmer:innen artikulieren und leichter zur Wehr setzen können.“ Besonders belastend sei die Situation aber für Outdoorworker, etwa auf Baustellen.
„Für diese Gruppe wurde mit der Anerkennung von Weißem Hautkrebs als Berufskrankheit zuletzt eine Verbesserung erreicht. Völlig vergessen wurde aber auf die Prävention. Es braucht regelmäßige Untersuchungen und eine Vorgabe, ab welchem UV-Index arbeitgeberseitig Maßnahmen getroffen werden müssen“, so Bruckner. Im Innenbereich wiederum sind Triebfahrzeug- oder Kranführer:innen mit Temperaturen von regelmäßig über 40 Grad Celsius konfrontiert.
Hitzeschutz bei der Arbeit erfolgt nach dem TOP-Prinzip. Technische Maßnahmen (wie Beschattung und Kühlung) stehen an erster Stelle, gefolgt von organisatorischen Schritten (wie etwa einer Anpassung der Arbeitszeit) und persönlichen Vorkehrungen – zum Beispiel ausreichende Flüssigkeitsaufnahme oder Schutzkleidung.
Ein starker Betriebsrat kann helfen. Bruckner: „Das Wichtigste ist, in die Belegschaft hineinzuhören, und dann herauszufinden, wo die Hotspots liegen. Das Messen und Aufzeichnen der Temperaturen durch die Sicherheitsfachkräfte ist dabei ein erster Hebel. Der nächste Schritt ist der Gang zur Arbeitsmedizin. Und dann hat man die Diskussion im Betrieb, bei der es für Betriebsratsmitglieder dranbleiben heißt.“