Schwitzen, bis die Rettung kommt: Längst sind hochsommerliche Hitzeperioden zu einer ernsthaften Gefahr für die Gesundheit geworden. Doch während das gesellschaftliche Bewusstsein für die Problematik bereits geschärft ist, steht eine Anpassung der Schutzmaßnahmen für Beschäftigte noch immer aus. Harald Bruckner, Referent in der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit der AK Wien: „Es gibt Hitzeschutzpläne für vulnerable Gruppen, für Schulen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser – aber auf die besonders betroffenen Arbeitnehmer:innen wird vergessen.“
Es sei daher höchste Zeit, das Arbeitsrecht klimafit zu machen. „Die AK fordert am Arbeitsplatz eine Obergrenze von 30 Grad Celsius. So besteht eine Verbindlichkeit und der Arbeitgeber kann Gegenmaßnahmen setzen – oder sanktioniert werden, sollten Kontrollen Defizite ergeben.“