Imagebild AK Leistungsbilanz © freepik


Arbeit

AK Leistungs­bilanz:
Ein Ein­satz, der be­nötigt wird

Die Arbeiter­kammer hat ihre Leistungs­bilanz für das Jahr 2024 vor­gelegt. Die große Nach­frage belegt, wie wichtig das zur Verfügung ge­stellte Angebot ist – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Andreas  Rauschal
16.04.2025


Insolvenzen, wohin das Auge reicht – und kein Ende in Sicht: In unserer aktuellen Ausgabe ist es nicht zuletzt die Titelgeschichte, die ein eindringliches Stimmungsbild der heimischen Wirtschaft zeichnet. Ein Stimmungsbild, das sich auch auf die Warte­schlangen und die glühenden Telefon­leitungen in den Beratungszentren der Arbeiter­kammer überträgt. Über diese Wechsel­wirkung informiert im Grunde jede AKtuell-Ausgabe: Denn für nahezu alle Probleme, die in der Berufswelt – und ganz konkret in den Betrieben vor Ort – auftreten können, hat die AK ein breites Angebot an Service und Unter­stützung parat. Für die gelebte Betriebs­ratsarbeit einerseits – und natürlich für die Beschäftigten selbst.

Gewünschter Einfluss 

Dazu kommt, gewisser­maßen als zweite Säule, die Interessen­politik. Schließlich ist die Arbeiter­kammer als „gesetzliche Vertretung der Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich“ auf der politischen Ebene dazu da, den Vielen eine Stimme zu geben – indem sie im Rahmen der Sozial­partnerschaft etwa Einfluss auf die Arbeit der Bundes­regierung nimmt. Ein Einfluss, den sich die Öster­reicher:innen auch explizit wünschen, wie man dem APA-OGM-Vertrauens­index entnehmen kann. Das Ranking misst das Vertrauen in Politiker:innen, öffentliche Einrichtungen und Verbände. Die Arbeiter­kammer ist im aktuellen Index erneut in den Top 5 vertreten – ein Spitzenplatz, direkt hinter Bundes­heer, Volks­anwaltschaft und, ex aequo, Polizei und den heimischen Fach­hochschulen.

Breite Akzeptanz

In welchem Ausmaß das Angebot der Arbeiter­kammer angenommen wird – und das österreichweit –, zeigen nun die Zahlen der AK Leistungs­bilanz 2024: So kam es im Vorjahr zu 2,4 Millionen Beratungen, was 9.600 Beratungen pro Arbeitstag bedeutet – vor Ort, telefonisch, via Brief, per E-Mail oder online. „Der Löwen­anteil fällt mit fast 1,6 Millionen Beratungen natürlich auf die Themen Arbeits­recht, Sozial­recht und – im Vorjahr verstärkt – auf das Insolvenz­recht“, erklärt AK Direktorin Silvia Hruška-Frank.

Die breite Akzeptanz und die starke Nachfrage haben also auch einen Haken: nämlich den, dass das Angebot tatsächlich benötigt wird. Verantwortlich dafür sind zwei Rezessions­jahre in Folge und die ungebrochen hohe Arbeits­losigkeit. Immer wieder sorgen aber auch Unternehmen, die sich nicht an Spiel­regeln halten, für Probleme – und entsprechenden Beratungs­bedarf unter den Mitgliedern der AK.

AK Leistungsbilanz © AKtuell, freepik
© AKtuell, freepik

Gefragte Stabstelle

Die Rede ist von Betrieben, die dem Sozialstaat mit zweifelhaften Geschäfts­modellen hohe Kosten verursachen, indem sie sich etwa um Sozial­versicherungs­beiträge drücken oder ihre Lohnkosten durch Insolvenzen an die Allgemeinheit abwälzen. Und auch das sogenannte „Zwischen­parken“ beim AMS, also das temporäre Kündigen von Beschäftigten samt Wieder­einstellung je nach Auftragslage, zählt dazu.

Die Arbeiter­kammer hat Ende des Jahres 2023 aus genau diesem Grund die Stab­stelle Betrugs­bekämpfung eingerichtet. Dem Sozial­betrug durch Unternehmen soll dadurch ein Riegel vorgeschoben werden. Bereits in ihrem ersten vollen Jahr hat die Stabstelle 170 Fälle geprüft. Silvia Hruška-Frank: „Fast zwei Millionen Euro an nicht ausbezahltem Entgelt wurden angezeigt, weil die Arbeit­geber:innen gegen das Lohn- und Sozial­dumping-Bekämpfungs­gesetz verstoßen haben.“ Die AK fordert deshalb auch weiterhin die Wieder­einführung des 2021 abgeschafften Kumulations­prinzips. Dieses sieht vor, dass bei der Begehung mehrerer Straftaten jede einzelne davon sanktioniert werden muss.

Beachtliche Leistung: Vergleich mit Netflix

Insgesamt hat die Arbeiter­kammer im Jahr 2024 rund 824 Millionen Euro für ihre Mitglieder erreicht. Das ist um 28 Prozent mehr als noch im Jahr zuvor und umfasst eine Fülle an Leistungen. Zu den Leistungen in den bereits erwähnten Bereichen Arbeits-, Sozial- und Insolvenz­recht kommen etwa auch erfolgreiche Klagen gegen unerlaubte Klauseln in Miet­verträgen, gegen ungerechtfertigte Strom­preis­erhöhungen sowie gegen unzulässige Anmelde- und Chip­gebühren in Fitness­studios.

Medial große Beachtung erfuhr im Bereich Konsument:innen­schutz außerdem eine Vergleichs­vereinbarung der Arbeiter­kammer mit Netflix. Für Personen, die von Preis­erhöhungen des Streaming­anbieters in den Jahren 2019 und 2020 betroffen waren, hieß es im Jahr 2024: Geld zurück.


webtipp

Tipp Symbolbild © AK Wien

Service- und Beratungs­angebot der Arbeiter­kammer

Alle Infos zum Service- und Beratungs­angebot der Arbeiter­kammer findest du auch online.


Weitere Artikel

Lupe - Blick auf das Regierungsprogramm © valiantsin - stock.adobe.com
Mitbestimmen
Was Beschäftigte erwartet: Ein Blick auf das Regierungs­programm
Seit 3. März ist die neue Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS angelobt. Doch wie sehen die Pläne der Koalition für Beschäftigte aus?
Martina Pölz, ehemalige Leiner-Betriebsräting © Markus Zahradnik
Weitblick
Insolvenz: Aus und vorbei
Über emotionale Belastungen in einem Insolvenzverfahren und worauf es in der Kommunikation mit Beschäftigten ankommt.