Die AK Wahl in Wien findet von 10. bis 23. April 2024 statt. Die Spielregeln für die AK Wahl zu kennen, ist eine Voraussetzung, um die Wahl im Betrieb gut organisieren zu können. Die Arbeiterkammer ist die Stimme der Arbeitnehmer:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Weil nur eine starke AK die Rechte der Arbeitnehmer:innen durchsetzen kann, sollten alle ihr Stimmrecht nutzen.
Das Parlament der Arbeitnehmer:innen, das sind die 180 Mitglieder der AK Vollversammlung in Wien. Diese wählen dann die Präsidentin bzw. den Präsidenten der AK, die Vizepräsident:innen und Vizepräsidenten und den Vorstand.
Alle AK Mitglieder, die zum Stichtag 3. Jänner 2024 in Wien beschäftigt sind, sind automatisch wahlberechtigt. Dazu zählen auch freie Dienstnehmer:innen. Auch Arbeitnehmer:innen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft sind wahlberechtigt. Wer zum Stichtag Lehrling ist, geringfügig beschäftigt, karenziert oder gerade den Zivil- oder Präsenzdienst leistet, ist zwar nicht automatisch wahlberechtigt, kann sich aber mit einem Antrag in die Wählerliste eintragen lassen. Das gilt auch für Arbeitnehmer:innen, die innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Stichtag arbeitslos wurden. Das Wahlbüro informiert alle AK Mitglieder rechtzeitig und schriftlich.
Superwahljahr 2024 - jede Stimme zählt!
Matthias Balla, AK-Wahlbüro Wien, und Martina Zandonella, Demokratieforscherin am Wiener SORA-Institut, über das Jahr der Entscheidungen, welchen Wert die AK Wahl für die Demokratie hat und warum es die schlechteste Lösung ist, nicht hinzugehen:
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Matthias Balla, AK Wien
Derzeit sind im AK Parlament in Wien zwölf Fraktionen vertreten. Wie viele wahlwerbende Gruppen kandidieren, steht am 22. Februar 2024 fest. Wahlvorschläge müssen bis 17. Jänner 2024 schriftlich bei der Hauptwahlkommission eingebracht werden.
Die Wahl im Betrieb ist das Herzstück der AK Wahl. Denn so ist es für die Wahlberechtigten am leichtesten, zur Wahl zu gehen. Im Betrieb wählen können die Beschäftigten, wenn es ein Wahllokal im Betrieb gibt. Ist es nicht machbar, ein Wahllokal einzurichten, stehen weitere betriebliche Wahlmodelle zur Auswahl. Das Wahlbüro unterstützt dabei, das passende Modell zu finden. Arbeitnehmer:innen, in deren Betrieb kein Wahllokal eingerichtet ist, bekommen automatisch eine Wahlkarte. Die Stimmabgabe erfolgt dann per Post oder in einem öffentlichen Wahllokal.
Ein vorläufiges Endergebnis gibt es voraussichtlich am 24. April abends. Das endgültige Wahlergebnis ist innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Wahltag öffentlich kundzumachen.