Die AK Wahl in Wien findet von 10. bis 23. April 2024 statt. Die Spielregeln für die AK Wahl zu kennen, ist eine Voraussetzung, um die Wahl im Betrieb gut organisieren zu können. Die Arbeiterkammer ist die Stimme der Arbeitnehmer:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Weil nur eine starke AK die Rechte der Arbeitnehmer:innen durchsetzen kann, sollten alle ihr Stimmrecht nutzen.
Was wird gewählt?
Das Parlament der Arbeitnehmer:innen, das sind die 180 Mitglieder der AK Vollversammlung in Wien. Diese wählen dann die Präsidentin bzw. den Präsidenten der AK, die Vizepräsident:innen und Vizepräsidenten und den Vorstand.
Wer darf wählen?
Alle AK Mitglieder, die zum Stichtag 3. Jänner 2024 in Wien beschäftigt sind, sind automatisch wahlberechtigt. Dazu zählen auch freie Dienstnehmer:innen. Auch Arbeitnehmer:innen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft sind wahlberechtigt. Wer zum Stichtag Lehrling ist, geringfügig beschäftigt, karenziert oder gerade den Zivil- oder Präsenzdienst leistet, ist zwar nicht automatisch wahlberechtigt, kann sich aber mit einem Antrag in die Wählerliste eintragen lassen. Das gilt auch für Arbeitnehmer:innen, die innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Stichtag arbeitslos wurden. Das Wahlbüro informiert alle AK Mitglieder rechtzeitig und schriftlich.