AKtuell: Kann ich mir dann, wenn in meinem Betrieb kein Wahllokal vorgesehen ist, das öffentliche Wahllokal aussuchen?
Norbert Bacher-Lagler: Genau. Wenn kein Betriebswahlsprengel organisiert wird, also keine Möglichkeit besteht, im Betrieb zu wählen, ist man berechtigt, in einem öffentlichen Wahllokal die Stimme abzugeben. Man geht hin, sagt den Namen, weist sich aus und kann dort die Stimme abgeben.
AKtuell: Muss ich die Wahlkarte mitnehmen, wenn ich in einem öffentlichen Wahllokal wählen möchte?
Norbert Bacher-Lagler: Nein. Die Wahlkommissionen in den öffentlichen Wahllokalen können aufgrund der elektronischen Wähler:innenliste feststellen, ob jemand wahlberechtigt ist oder nicht. Sollten Beschäftigte trotzdem versuchen, die Stimme zweimal – in einem öffentlichen Wahllokal und durch Einschicken der Wahlkarte ans Wahlbüro – abzugeben, zählt die Stimme nur einmal. Die Hauptwahlkommission wird am Tag der Wahlauszählung die Wahlkarte vernichten, da die persönliche Stimmabgabe Vorrang hat.
AKtuell: Welche Erfahrungen habt ihr bisher mit den öffentlichen Wahllokalen gemacht?
Norbert Bacher-Lagler: Bei der letzten und vorletzten Wahl haben wir mit dem öffentlichen Wahllokal im AKH einen großen Erfolg gehabt und damit die Wahlbeteiligung gehoben. Weil wir vor Ort sind und die Mitarbeiter:innen beim Jause holen oder Mittagessen ihre Stimme abgeben können. An der Medizinischen Universität haben wir so die Wahlbeteiligung ebenfalls steigern können, nicht zuletzt durch die optimierte Platzierung der öffentlichen Wahllokale. Die vielen Mitarbeiter:innen und auch Besucher:innen und Patient:innen im AKH und in der Klinik Floridsdorf können somit unkompliziert ihre Stimme abgeben.
Jede Stimme zählt, deshalb probieren wir immer wieder neue Projekte und konnten diesmal mit Unterstützung der Belegschaftsvertretungen auch an Universitäten öffentliche Wahllokale einrichten. Damit richten wir uns vor allem an die bis zu 20.000 Beschäftigten an den Unis und an berufstätige Studierende. Dafür wollen wir uns bei den Belegschaftsvertret:innen der Universitäten herzlich bedanken.
AKtuell: Was empfiehlt ihr Beschäftigten, die am letzten Tag draufkommen, dass sie noch nicht gewählt haben – wo können die bis spätestens wann noch abstimmen?
Manuela Engleitner: Am längsten offen hat das Wahllokal im Haupthaus der AK Wien: Am letzten Wochenende vor Wahlzeitende, also am 20. und 21. April, von 9 bis 13 Uhr und am letzten Wahltag, dem 23. April, sogar bis 22 Uhr. Ansonsten ist auch noch die Briefwahl möglich, sofern das Kuvert noch am 23. April 2024 abgestempelt werden kann. Wir werden im Wahlzeitraum sogar ein eigenes Postamt in der Plößlgasse haben.