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Mitbestimmung

Lohn- und Sozial­dum­ping: Der Ein­zel­fall ist nie allein

Lohn- und Sozial­dum­ping be­lastet die Be­trof­fenen und scha­det der All­gemein­heit. Ab­hilfe schafft die Stabs­stelle Betrugs­bekäm­pfung der AK Wien.
Andreas  Rauschal
09.10.2024

 

Andrea Ebner-Pfeifer, AK Wien © Lisi Specht
© Lisi Specht
Andrea Ebner-Pfeifer, AK Wien
„Die Stabs­stelle hat die Mög­lich­keit, pro­aktiv vor­gehen zu kön­nen und nicht nur dann, wenn Be­trof­fene sich an die AK wen­den.“

Andrea Ebner-Pfeifer, AK Wien

158.000 Arbeits­rechts­beratungen durch die AK Wien allein im ersten Halb­jahr 2024 beweisen es: Viele Be­schäftigte sind an Kum­mer gewöhnt. Gerade in wirt­schaftlich an­gespan­nten Zeiten steigt der Druck auf die eigentlichen Leistungs­träger:innen der Gesel­lschaft – und Arbeit­nehmer:innen kommen mitunter kräftig ins Straucheln.  

Sind Beschäftigte mit Arbeit­gebern konfrontiert, die Lohn- und Sozial­dumping betreiben, wird es noch schwieriger. Vor allem in der Gastro­nomie, im Bau- und Transport­gewerbe sowie in der Arbeits­kräfte­überlassung kommt es häufig zu Problemen. In diesen Branchen sorgen schwarze Schafe unter den Unternehmen immer wieder dafür, dass Löhne falsch oder nicht ausbezahlt werden oder Steuer­zahler:innen durch Insolvenzen zum Handkuss kommen.

Kampf gegen Sozial­betrug 

Doch es gibt Abhilfe. Um den täglichen Kampf für Arbeit­nehmer:innen­rechte durch deine Drei – AK, ÖGB und Betriebsrat – zu unterstützen und gezielt gegen Sozial­betrug vorzugehen, wurde im Jahr 2023 die Stabs­stelle Betrugs­bekämpfung der AK Wien eingerichtet. Der Einzel­fall ist nie allein: „Die Stabs­stelle hat die Möglichkeit, proaktiv vorgehen zu können und nicht nur dann, wenn Betroffene sich an die AK wenden“, so Arbeits­rechts­expertin Andrea Ebner-Pfeifer, die die Stabs­stelle leitet.

gut zu wissen


Sozial­betrug be­kämpfen – aber wie?  

  • Haftung des Erstauftraggebers für Löhne  
    Um Subunternehmerketten zu unterbinden. 


  • Haftung des Auftraggebers für SV-Beiträge  
    Am Bau bereits eingeführt, sollte die Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden.  


  • Wiedereinführung des Kumulationsprinzips  
    Das Kumulationsprinzip sah vor, dass bei Begehung mehrerer Straftaten jede einzelne sanktioniert werden muss, wurde 2021 aber abgeschafft.  


  • Mehr Kontrollen  
    Eine massive Aufstockung der Behörden (v. a. Finanzpolizei und Arbeitsinspektorat) ist nötig.  


  • Mehr Schutz vor Scheinselbstständigkeit  
    Wirtschaftliche Abhängigkeit und Schutzbedürftigkeit müssen stärker berücksichtigt werden.  


  • „Duplum“  
    Werden offene Forderungen nicht fristgerecht bezahlt, soll der doppelte Betrag fällig werden.   


  • Kein Verfall von Ansprüchen während des laufenden Arbeitsverhältnisses: Weil Ansprüche aus Angst vor Jobverlust kaum eingeklagt werden.  


  • Bessere Informationen für Migrant:innen  
    Denn Menschen mit Migrationshintergrund sind von Ausbeutung besonders betroffen.

 

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