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Recht klar

Damit die Rechnung beim Betriebsratsfonds stimmt

Der Betriebsratsfonds spielt eine wichtige Rolle bei der Unterstützung und Vertretung der Arbeitnehmer:innen. Worauf müssen Betriebsräte achten?

Christine  Newald
21.10.2025

Sinn und Zweck des Betriebs­rats­fonds ist es, die Geschäfts­führungs­kosten des Betriebsrates zu decken. Mit ausreichend finanziellen Mitteln können Betriebsräte ihre Aufgabe gut wahr­nehmen und der Unternehmens­leitung auf Augen­höhe begegnen. Außerdem können Unterstützungsangebote für Mitarbeiter:innen eingerichtet werden. Basis der Finanzierung ist die Betriebs­ratsumlage.

Regeln für gute Betriebsratsarbeit

Das Herzstück eines erfolgreichen Betriebsratsfonds ist eine kluge, transparente und nachvollziehbare Verwaltung. Oberste Priorität: Die Geschäftsführungskosten müssen jederzeit gedeckt sein. Unterstützungsleistungen sollten so geplant werden, dass sie über Jahre hinweg Bestand haben – das schafft Vertrauen bei den Beschäftigten. Alle Ausgaben müssen vom Betriebsrat beschlossen und sauber protokolliert werden. Es ist wichtig, dass Kontrollmechanismen wie das Vier-Augen-Prinzip greifen – und die Kassaverwaltung sollte strikt von der Vorsitzführung getrennt bleiben.

Betriebsrät:innen tragen die Verantwortung dafür, dass alle Ausgaben im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Die Einhaltung wird regelmäßig geprüft: intern durch Rechnungsprüfer:innen und extern durch die jährliche Revision der Arbeiterkammer. Betriebliche Umstrukturierungen können den Betriebsratsfonds stark beeinflussen. Deshalb ist es entscheidend, dass Betriebsrät:innen über alle Entwicklungen im Unternehmen informiert bleiben und Ausgaben sowie Maßnahmen mit Weitblick absichern. Bei einem Funktionswechsel gilt: Eine schriftliche Übergabe ist Pflicht.

Kommunikation ist der Schlüssel

Durch regelmäßigen Austausch und Dialog mit der Belegschaft kennen Betriebsräte idealerweise die Wünsche und Bedürfnisse der Mitarbeiter:innen – so kann der Fonds gezielt und wirksam eingesetzt werden. Der Betriebsratsfonds kann neben Wohlfahrtsmaßnahmen übrigens auch für Feste, soziale Events oder Informationsveranstaltungen genutzt werden, um den Austausch zwischen Betriebsrat und Arbeitnehmer:innen zu fördern und zu stärken.

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