Sinn und Zweck des Betriebsratsfonds ist es, die Geschäftsführungskosten des Betriebsrates zu decken. Mit ausreichend finanziellen Mitteln können Betriebsräte ihre Aufgabe gut wahrnehmen und der Unternehmensleitung auf Augenhöhe begegnen. Außerdem können Unterstützungsangebote für Mitarbeiter:innen eingerichtet werden. Basis der Finanzierung ist die Betriebsratsumlage.
Das Herzstück eines erfolgreichen Betriebsratsfonds ist eine kluge, transparente und nachvollziehbare Verwaltung. Oberste Priorität: Die Geschäftsführungskosten müssen jederzeit gedeckt sein. Unterstützungsleistungen sollten so geplant werden, dass sie über Jahre hinweg Bestand haben – das schafft Vertrauen bei den Beschäftigten. Alle Ausgaben müssen vom Betriebsrat beschlossen und sauber protokolliert werden. Es ist wichtig, dass Kontrollmechanismen wie das Vier-Augen-Prinzip greifen – und die Kassaverwaltung sollte strikt von der Vorsitzführung getrennt bleiben.
Betriebsrät:innen tragen die Verantwortung dafür, dass alle Ausgaben im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen. Die Einhaltung wird regelmäßig geprüft: intern durch Rechnungsprüfer:innen und extern durch die jährliche Revision der Arbeiterkammer. Betriebliche Umstrukturierungen können den Betriebsratsfonds stark beeinflussen. Deshalb ist es entscheidend, dass Betriebsrät:innen über alle Entwicklungen im Unternehmen informiert bleiben und Ausgaben sowie Maßnahmen mit Weitblick absichern. Bei einem Funktionswechsel gilt: Eine schriftliche Übergabe ist Pflicht.
Durch regelmäßigen Austausch und Dialog mit der Belegschaft kennen Betriebsräte idealerweise die Wünsche und Bedürfnisse der Mitarbeiter:innen – so kann der Fonds gezielt und wirksam eingesetzt werden. Der Betriebsratsfonds kann neben Wohlfahrtsmaßnahmen übrigens auch für Feste, soziale Events oder Informationsveranstaltungen genutzt werden, um den Austausch zwischen Betriebsrat und Arbeitnehmer:innen zu fördern und zu stärken.
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