Auf diesen Seiten findest du Informationen rund um das Parlament der AK Wien, die so genannte Vollversammlung. Für dich und natürlich auch für die Beschäftigten in deinem Betrieb. Denn wir wollen das Wissen darüber verbreiten, dass die AK nicht nur tolles Service bietet, sondern die Arbeiterkammer auch die politische Vertretung und das Sprachrohr der Beschäftigten gegenüber der Politik ist. Mit Abgeordneten, den „Kammerrät:innen“, die man selbstverständlich auch kontaktieren kann.
Sicher, jedes Parlament wird von sich behaupten, dass es einzigartig ist. Aber das AK Parlament ist wirklich besonders.
Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder der AK in ihrem Bundesland ihre politische Vertretung –eben das Parlament der Arbeiter:innen und Angestellten. Aber wer sitzt da eigentlich im Parlament? Wie viele gewählte Vertreter:innen, also Abgeordnete hat dieses Parlament? Und was ist sonst noch gut zu wissen über das Parlament der AK Wien?
Wusstest du,
Die Abgeordneten im AK Parlament sind Arbeiter:innen oder Angestellte. Sie kommen aus unterschiedlichen Branchen und Berufen: Von der Eisenbahnerin bis zum Krankenpfleger, vom Bauarbeiter bis zur Uni-Beschäftigten. Viele von ihnen vertreten zusätzlich die Beschäftigten ihres Betriebes auch als Betriebsrät:in oder Personalvertreter:in. Sie wissen, wie es in der Arbeitswelt zugeht und für welche Verbesserungen sich die Arbeiterkammer gegenüber der Politik starkmachen muss.
Und das ist auch die wichtigste Aufgabe des AK Parlaments:
Den politischen Kurs der Arbeiterkammer festzulegen.
Zu steuern, wofür sich die AK als Sprachrohr der Beschäftigten starkmachen soll.
Die Zahl der Abgeordneten hängt von der Zahl der Arbeitnehmer:innen des Bundeslandes ab und ist im Arbeiterkammergesetz festgelegt. In Wien besteht das AK Parlament aus 180 Abgeordneten, die alle fünf Jahre bei der AK Wahl neu gewählt werden. Im Burgenland, dem Land mit der niedrigsten Beschäftigtenzahl, besteht das AK Parlament aus 50 Abgeordneten.
Um kandidieren zu können, muss man das 19. Lebensjahr vollendet haben, AK Mitglied sein und in den letzten zwei Jahren in Österreich mindestens sechs Monate lang unselbständig beschäftigt oder freie/r Dienstnehmer:in gewesen sein.
Das AK Parlament in Wien verfügt über kein eigenes Gebäude. Für Plenarsitzungen wird normalerweise der Sitzungssaal im Bildungszentrum der AK Wien genutzt.
Im Parlament der AK Wien, der Vollversammlung, sind aktuell 16 Listen vertreten. Da es keine Vier-Prozent-Hürde gibt, wie sie beispielsweise bei Wahlen zum österreichischen Nationalrat existiert, haben auch sehr kleine Listen die Chance, ins AK Parlament einzuziehen.
Die AK Abgeordneten, die so genannten Kammerrät:innen, üben ihre Aufgabe ehrenamtlich aus. Sie bekommen keine Abfertigung, keine Pension und auch kein Gehalt für diese Tätigkeit. Für Sitzungstage gibt es ein so genanntes Sitzungsgeld, für zusätzliche, zeitintensive Zusatzaufgaben eine Funktionsgebühr. Nur der bzw. die AK Präsident:in übt die Funktion bezahlt und hauptamtlich aus.
Die Abgeordneten des AK Parlaments kommen das ganze Jahr über in verschiedenen Ausschüssen zusammen, um die politischen Forderungen zu erarbeiten und zu diskutieren.
Zumindest zweimal im Jahr treffen sich alle 180 Abgeordneten des Parlaments der AK Wien zudem zur Plenartagung, der so genannten Vollversammlung. Die Vollversammlung ist öffentlich und du kannst mit dabei sein.
Du kannst die Sitzung entweder per Livestream mitverfolgen oder dich für eine Teilnahme vor Ort unter vollversammlung@akwien.at anmelden.
Die nächste Tagung findet am 13. November 2024 statt.
Mehr Infos zur letzten Plenartagung des AK Parlaments findest du hier.