AK Wahl 

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Im Jahr 2029 finden die nächsten AK Wahlen statt. Alle unselbst­ständig Beschäf­tigten wählen dann ihre Interessen­vertretung im AK-Parlament.
Oliver Piller
12.06.2024

AK Wahl: Stimme der Arbeit­nehmer:innen

Die Arbeiterkammer ist die Stimme der Arbeiter:innen und Angestellten gegenüber Politik und Wirtschaft. Alle fünf Jahre bestimmen die AK Mitglieder darüber, was diese Stimme sagt und wie laut sie ist.


Alle Mitglieder der AK sind wahlberechtigt

Alle fünf Jahre finden die AK Wahlen statt. Zuletzt war es in Wien im April 2024 so weit. In jedem Bundes­land wählen die unselbst­ständig Beschäftigten ihre Vertreter:innen für das AK Parlament. Wahl­berechtigt sind alle, die Mitglieder der AK sind, unab­hängig davon, welchen Pass sie haben. Und eines ist klar: Je mehr Menschen an der Wahl teilnehmen, desto kräftiger ist die Stimme der Arbeiter­kammer.

Wir informieren dich an dieser Stelle rechtzeitig über die Vorbereitungen zur Wahl. Angefangen über rechtliche Bestimmungen, die Arbeit des Wahlbüros und wie du die Wahl bei dir im Betrieb organisieren kannst. Deine Stimme bei der AK Wahl garantiert die Leistungen der AK.


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