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Recht klar

Meldung von Arbeitszeiten:
Ein AK Erfolg für die Vielen 

Ab 1. Jänner 2026 müssen Arbeitgeber über die vereinbarte Stundenzahl informieren, wenn sie Beschäftigte bei der Sozial­versicherung anmelden. Daraus ergeben sich gleich mehrere Vorteile.

Redaktion  AKtuell
20.10.2025

Die AK hat es lange gefordert, jetzt wird es Wirklichkeit: Arbeit­geber, die ihre Beschäftigten bei der Sozial­versicherung anmelden, sind ab 1. Jänner 2026 dazu verpflichtet, auch die vereinbarte Arbeitszeit anzuführen. AK Präsidentin Renate Anderl betont: „Das bringt Verbesserungen für die Arbeit­nehmer:innen. Denn wer arbeitet, muss wissen, wie viel er arbeitet – und was dabei rauskommt.“ 

Mehr Transparenz durch Meldung der Arbeitszeiten

Beschäftigte sehen so auch ihre geleisteten Überstunden, die eigentlich abgegolten werden müssten – was bekanntlich aber nicht immer der Fall ist. Die Vorteile der dadurch gewonnenen Transparenz liegen auf der Hand. 

Einerseits wird damit eine einfachere Kontrolle der Arbeits­verhältnisse gewährleistet. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) kann dadurch besser prüfen, ob das gemeldete Einkommen auch zur gemeldeten Arbeitszeit passt – eine Maßnahme, die in weiterer Folge möglichem Sozial­versicherungs­betrug einen Riegel vorschiebt und sicherstellt, dass neben den Beschäftigten selbst auch die Allgemein­heit profitiert. 


AK Präsidentin Renate Anderl  © Sebastian Philipp
AK Präsidentin Renate Anderl © Sebastian Philipp

Wer arbeitet, muss wissen, wie viel er arbeitet – und was dabei rauskommt.


Renate Anderl, AK Wien

Andererseits liefern die neu gewonnenen Daten eine wertvolle Grundlage für zentrale arbeits- und sozialpolitische Diskussionen im Land. Nicht zuletzt die heuer im Sommer aufgeflammte Teilzeitdebatte – Stichwort „Lifestyle-Teilzeit“ – kann dann auch faktenbasiert statt ideologisch erfolgen. 

Im Betrieb informieren

Für die Beschäftigten bringt die Regelung deutlich mehr Durchblick. Denn zu viele Arbeit­nehmer:innen bekommen vom Arbeitgeber keine oder nur unzureichende Unterlagen, was außerdem gezielte arbeits­rechtliche Beratungen im Fall von Problemen erschwert. Und natürlich lässt sich die Einhaltung der vereinbarten Arbeitszeit einfacher einfordern, wenn die tatsächlich geleistete Arbeit gut dokumentiert ist. 

Arbeiterkammer und Gewerkschaften kommunizieren die neue Regelung proaktiv, um aus dem Erfolg auf dem Papier auch einen Erfolg im betrieblichen Alltag zu machen.

Betriebsratsmitgliedern kommt dabei eine wichtige Rolle zu: Als Erstanlauf­stelle und engagierte Multiplikator:innen vor Ort können sie die Beschäftigten über ihre Rechte informieren – und die Arbeitgeber­seite an ihre Pflichten erinnern.

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