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Recht klar

So geht Firmenweihnachtsfeier –
und so nicht

 

Betriebliche Weihnachts­feiern sollen ein entspanntes Zusammen­kommen für alle sein. Damit das gelingt, kann der Betriebsrat den Beschäftigten ein paar Dinge mitgeben. Ein AKtuell-Guide in fünf Punkten.

Andreas  Rauschal
20.11.2025

1. Muss ich an der Firmen­weihnachtsfeier teilnehmen?

Die gute Nachricht für Partymuffel: Liegt die Weihnachts­feier außerhalb der Arbeitszeit, kann niemand zum Dabeisein gezwungen werden. Anders sieht es bei Feiern aus, die während der Arbeitszeit stattfinden: Hier können Betriebe die Teilnahme anordnen. Sowohl für Dienstgeber als auch für Beschäftigte empfiehlt sich letztlich Finger­spitzen­gefühl. Immerhin geht es um einen sozialen Anlass, auf den sich viele Kolleg:innen freuen und der ein angenehmes Zusammen­kommen für alle sein soll.

2. Was ist ein angemessenes Outfit für die Betriebs­weihnachts­feier?

Aufgebrezelt wird nur der Christbaum? Nun ja. Auch hier braucht es die richtige (Selbst-) Einschätzung – es herrscht die Faustregel: Der Dresscode, der im Büro gilt, ist für feierliche Anlässe im Betrieb ein guter Richtwert. Zu leger, freizügig oder überdreht (etwa im Knecht-Ruprecht-Look oder als Weihnachts­engel) sollte man es eher nicht anlegen – Smoking und Diademe wären aber auch übertrieben.

3. Darf ich auf der Firmenweihnachtsfeier Alkohol trinken?

Gratisdrinks und gute Stimmung, das lädt natürlich zum Anstoßen ein. Dagegen spricht auch nichts, man sollte aber keinesfalls aus dem Rahmen fallen. Übermäßiger Alkohol­konsum macht nicht nur einen schlechten Eindruck, er kann auch zu Enthemmung führen, für die im Arbeitsumfeld kein Platz ist. Im schlimmsten Fall sind arbeits­rechtliche Konsequenzen möglich (bis hin zur Auflösung des Dienst­verhältnisses).

4. Was sind die besten Gesprächs­themen auf betrieb­lichen Weihnachts­feiern?

Als Gesprächs­thema Nummer eins hat das Arbeitsleben schon so manche Privatparty zerstört – nein, so kommt keine Stimmung auf. Die Weihnachts­feier sollte also kein verlängertes Meeting sein, das sich von einem beruflichen Termin nur durch Buffet und Dekor unterscheidet. Das richtige Gespür wird aber auch bei ernsten Themen aus dem privaten Bereich benötigt – und bei Witzen, die die Grenzen des guten Geschmacks schnell überschreiten.

Hey, du! Wer beschließt, den Vorstand an der Bar plötzlich duzen zu wollen, sollte dieses Vorhaben besser noch einmal überdenken. Ein absolutes No-Go sind natürlich Beleidigungen, alle Formen von Belästigung, Gewalt und Rassismus. Hier droht die Entlassung.

5. Was muss ich am Tag nach der Weihnachts­feier im Job beachten?

Von Blau­machen ist abzuraten – auch am „Tag danach“. Umgekehrt sollte Kolleg:innen, die nach der Weihnachts­feier tatsächlich krank sind, nichts unterstellt werden. Gleiches gilt für Beschäftigte, die bereits im Voraus einen Urlaubstag oder Zeit­ausgleich beantragt haben.


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