Imagebild Keine Gewalt am Arbeitsplatz © freepik
Gewaltprävention

Keine Macht der Gewalt im Job

Be­triebs­rät:in­nen nehmen eine wich­tige Rolle bei Prä­ven­tion von Ge­walt am Arbeits­platz ein.

Martin Mandl
24.11.2023

Beschimpft, bespuckt, geschlagen oder sexuell belästigt: Immer öfter sind Beschäf­tigte in Österreich mit Über­griffen am Arbeits­platz konfrontiert, vor allem aber Frauen. Dabei sollte der Arbeits­platz eine sichere Umge­bung sein. „Leider kann davon keine Rede sein“, so Korinna Schumann, Vize­präsidentin und Bundes­frauen­vor­sitzende des Österreichischen Gewerkschafts­bundes (ÖGB).

Die Gewalt kommt aus zwei Richtungen – einerseits jene, die von Führungs­kräften oder Kolleg:innen ausgeht, anderer­seits jene, die wie im Handel von Kund:innen, wie im Tourismus oder dem öffent­lichen Verkehr von Gästen oder in der Pflege von zu Pflegen­den ausgeht.

 


Korinna Schumann, ÖGB © Markus Zahradnik
© Markus Zahradnik
Korinna Schumann, ÖGB
"Die Si­cherheit und die kör­per­li­che Un­ver­sehrt­heit der Mit­ar­bei­ter:in­nen müs­sen an er­ster Stel­le ste­hen."

Korinna Schumann, ÖGB

Gewalt im Job: Verantwortung bei Arbeitgebern

Gewalt am Arbeits­platz beginnt nicht erst bei körperlichen Angriffen. Psychische Gewalt am Arbeitsplatz äußert sich oft in aggressiver Kommunikation, Mobbing, Schikanen und belei­digenden Bemer­kungen bis hin zu sexueller Beläs­tigung. Physische Gewalt am Arbeitsplatz ist seltener, passiert aber genauso: körper­liche Angriffe, Schläge, Spucken und mehr. Abgesehen von offen­sicht­lichen Verletzungen kann auch körperliche Gewalt langfristige Aus­wirkungen haben, die die Betroffenen ein Leben lang begleiten.


„All diese Verhaltens­weisen haben keinen Platz am Arbeits­platz. Das alles gehört nicht zum Job dazu“, sagt Korinna Schumann. Die Verant­wortung für die Sicherheit und das Wohl­ergehen der Beschäftigten liege bei den Arbeit­gebern. Sie sind gesetzlich verpflichtet, präventive Schutz­maß­nahmen zu ergreifen. Dies beinhaltet die Not­wendig­keit zu identifizieren, von wem Gewalt ausgehen könnte, und die Auslöser für solche Verhaltens­weisen zu bewerten. „Jeder Übergriff am Arbeits­platz ist einer zu viel. Die Sicherheit und körperliche Unver­sehrt­heit der Mit­arbeiter:innen müssen an erster Stelle stehen“, sagt Schumann und betont, dass Gewalt am Arbeitsplatz in den vergangenen drei Jahren zugenommen hat. „Und die Gewalt verschwindet nicht. Es erfordert aktive Schritte von Unter­nehmen, um dagegen vorzugehen.“


Wichtige Rolle der Betriebsrät:innen

Wie wichtig hier auch die Rolle von Betriebs­rät:innen ist, weiß Melanie Steinberger, Betriebs­rätin bei den Österrei­chischen Bundesbahnen (ÖBB). „Betriebs­rät:innen können auf einer anderen Ebene mit den Kolleg:innen reden. Man darf nicht vergessen, dass bei Über­griffen ja auch eine gewisse Scham mitspielt. Keine Frau redet gerne darüber, dass sie vom Chef belästigt wurde. Da ist die Angst vor Konse­quenzen oder vor Job­verlust viel zu groß“, erklärt sie. Gleiches gelte für Über­griffe von Fahr­gästen auf Bahn­personal. „Blöde Bemer­kungen stehen an der Tages­ordnung. Viele suchen die Fehler dann bei sich selbst und glauben, dass sie etwas falsch gemacht haben.“



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Cover Ratgeber Gleichbehandlung in der Arbeitswelt © ÖGB

Gleich­be­hand­lung in der Arbeits­welt

Diskri­minierung erkennen und nicht zu­lassen: In diesem Rat­geber - kostenlos zum Download - findest du wertvolle Infos zum Thema Gleich­behandlung in der Arbeits­welt.

Melanie Steinberger, ÖBB © privat
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Melanie Steinberger, ÖBB
"Kei­ne Frau re­det gerne da­rü­ber, wenn der Chef sie se­xuell be­läs­tigt – aus Angst vor Kon­se­quen­zen und Job­ver­lust."

Melanie Steinberger, ÖBB

 


Klare Vorschriften  

Zusätzlich zu prä­ven­tiven Maß­nahmen sollten klare Vor­schriften für den Umgang mit akuten Vor­fällen und die Betreuung danach festgelegt werden. Dazu gehört die Bestimmung von Ansprech­partner:in­nen im Betrieb, die Bereit­stellung von externer Unter­stützung durch das Unter­nehmen und die Fest­legung möglicher Sanktionen für diejenigen, die Gewalt ausüben. All diese Aspekte können in einer Betriebs­verein­barung ausführlich geregelt werden, um die Sicher­heit und das Wohl­befinden der Beschäf­tigten zu gewährleisten.



Gut zu wissen

Anlaufstellen

Ob körperliche, psychische oder sexualisierte Gewalt – schau nicht weg und zögere nicht anzurufen, wenn du oder jemand in deinem Umfeld von Gewalt betroffen (b)ist – hol Hilfe!

  • Das Chancen Nutzen-Büro im ÖGB hilft rasch und kostenlos.

  • Die Frauenhotline gegen Gewalt - 0800 222 555 - ist an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr, anonym, kostenlos und mehrsprachig erreichbar.

  • Beratung bei sexueller Belästigung: Der Verein sprungbrett bietet in Kooperation mit der AK Wien eine Telefonberatung für Betroffene von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz an – vertraulich, kostenlos (ortsüblicher Telefontarif) und auf Wunsch anonym.
    Telefon: 0670/600 70 80
    E-Mail: act4respect@sprungbrett.or.at

  • Rat auf Draht ist unter der Telefonnummer 147 erreichbar und für Kinder und Jugendliche die Anlaufstelle.

  • Psychologische Hilfe stellt der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen zur Verfügung (01/5048000).

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