Alice Niklas: Das Thema Nachhaltigkeit hat durch die Pandemie und durch die Klimakrise einen zusätzlichen Schub bekommen. Bisher gibt es in Österreich seit 2017 eine eingeschränkte Berichtspflicht für rund 100 Unternehmen gemäß dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG). Davor konnten die Betriebe freiwillig im Rahmen der Corporate Social Responsibility, der Unternehmerischen Sozialverantwortung, nachhaltige Themen berücksichtigen und darüber berichten.
Von AK- und Gewerkschaftsseite haben wir immer kritisiert, dass die Berichterstattung nicht verpflichtend war. Die Unternehmen wünschten sich ebenfalls konkretere Vorgaben, was und wie sie berichten sollten. Eine langjährige Forderung war auch der größere Anwenderkreis, damit wir mehr Informationen über Unternehmen bekommen. Das alles wird jetzt mit der neuen Regelung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Pflicht. Ein weiterer Pluspunkt ist die verpflichtende Prüfung der Berichte.
Für die Unternehmen und Betriebsräte, die jetzt zum ersten Mal damit in Berührung kommen, werden die nächsten beiden Jahre spannend. Weil sämtliche Reporting-Strukturen aufgebaut werden müssen. Die Berichtsinhalte werden erweitert. Vorstand und Aufsichtsrat werden verstärkt in die Pflicht genommen, das trifft auch auf den Betriebsrat zu.