Aufatmen können Beschäftigte, die kurz vor dem Pensionsantritt stehen. Die von AK und ÖGB lange geforderte Schutzklausel für Pensionen wurde vom Parlament beschlossen. Diese Regelung sichert den meisten Arbeitnehmer:innen, die 2024 in Pension gehen, Schutz vor einer Abwertung ihrer Pension durch die hohe Teuerung. „Die Unsicherheit für Tausende, die kurz vor der Pension stehen, ist damit beendet. Unser Druck hat sich ausgezahlt“, sagt Monika Weißensteiner, stellvertretende Leiterin der Abteilung Sozialversicherung in der AK Wien.
Monika Weißensteiner, AK Wien
Die geförderte Altersteilzeit gibt älteren Arbeitnehmer:innen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Mit Zustimmung der Arbeitgeber:innen wird so ein gleitender Übergang in die Pension geschaffen.
Die Arbeitgeber:innen zahlen die Sozialversicherungsbeiträge weiter wie bisher, sodass die Beitragsgrundlage vor Herabsetzung der Arbeitszeit erhalten bleibt. Die Altersteilzeit wirkt sich nicht negativ auf die Pension aus. Auch der Abfertigungsanspruch bleibt auf Basis der Arbeitszeit vor Herabsetzung der Arbeitszeit gewahrt.
Die Laufzeit der Altersteilzeit ist grundsätzlich auf fünf Jahre beschränkt. Die Arbeitszeit kann entweder kontinuierlich oder in Form eines Blockzeitmodells reduziert werden. Bei „Blockmodellen“ muss spätestens mit Beginn der Freizeitphase eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden. Ab 2024 treten bei der Altersteilzeit folgende Änderungen in Kraft:
- AMS Förderung bei der Blockvariante sinkt schrittweise
Auf Antrag erhalten die Arbeitgeber:innen bislang einen Teil des Mehraufwandes als Förderung vom AMS zurück. Diese Förderung durch das AMS läuft für die Blockvariante, beginnend ab 1. Jänner 2024, schrittweise bis 2029 aus.
- Flexibilität bei der kontinuierlichen Altersteilzeit wird erhöht
Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit kann die Arbeitszeit innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von sechs Monaten mindestens 20 Prozent und höchstens 80 Prozent der vorherigen Normalarbeitszeit betragen. Schwankungen müssen innerhalb von sechs Monaten ausgeglichen werden.
Melanie Kocsan-Göschl, AK Wien