Nadine Kiesenhofer ist auf den Rollstuhl angewiesen. Ihr Assistenzhund Neo ermöglicht ihr ein selbstbestimmtes Arbeitsleben als Sachbearbeiterin im öffentlichen Dienst. „Dank Neo ist eine menschliche Assistenz für mich im Büro nicht notwendig“, erzählt die Mutter eines dreijährigen Kindes, die in Niederösterreich wohnt und zweimal wöchentlich nach Wien pendelt. „Neo kann mit seiner Pfote Aufzüge rufen und Türen öffnen. An meiner Bürotür hängt ein Seil mit einem Ball, so kann er die Tür mit der Schnauze öffnen und schließen. Manchmal hilft er mir auch, Dinge aufzuheben, die auf den Boden gefallen sind.“
Assistenzhunde wie Neo sind dazu ausgebildet, Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Sie sind am Arbeitsplatz immer erlaubt, dafür braucht es keine Zustimmung von dem:der Arbeitgeber:in oder Kolleg:innen. Denn in diesem Fall greift das Diskriminierungsverbot nach dem Behinderteneinstellungsgesetz.
Aber wie ist es mit dem neuen Partner mit der kalten Schnauze, der aus dem Urlaub mit heimgekommen ist? Oder dem heiß ersehnten Familienhund, der nicht allein zu Hause bleiben will? Das ist eine andere Situation. „Mitarbeiter:innen haben kein generelles Recht darauf, ihr Haustier mit ins Büro zu bringen“, erklärt Andreas Maierhofer, Rechtsexperte der AK Wien .
Ob ein Tier im Büro erlaubt ist, entscheidet der Arbeitgeber, der dabei auch die Wünsche und Bedürfnisse der Kolleg:innen und Kund:innen berücksichtigen muss. „Abgesehen von der arbeitsrechtlichen Komponente können andere Vorschriften das Mitbringen von Tieren verbieten. Wenn ich beispielsweise als Ärztin im Spital arbeite, gelten medizinische Gesetze und Hygienevorschriften, oder ein Tier kann im Widerspruch zum Hausrecht oder zu Sicherheitsbestimmungen stehen“, sagt Maierhofer.
Um Konflikte mit einem neuen „Bürohund“ zu vermeiden, ist es wichtig, zunächst offen mit den Kolleg:innen zu sprechen. Falls jemand allergisch ist oder Angst vor Hunden hat, sollte zuerst der Dialog mit dieser Person gesucht werden. Sobald die Kolleg:innen einverstanden sind, folgt ein strategisches Gespräch mit der Führungskraft.
„Prinzipiell gilt: Ich habe kein Recht auf ein Tier im Büro – Assistenzhunde sind da eine Ausnahme.“
Andreas Maierhofer, Rechtsexperte, AK Wien
Der Betriebsrat kann hierbei eine unterstützende Rolle einnehmen, weil er sowohl die Richtlinien und Argumente rund um das Thema kennt als auch mögliche Konflikte und Lösungen identifizieren kann. Experte Maierhofer empfiehlt, das Besprochene in einem Protokoll oder einer E-Mail festzuhalten, um möglichen Missverständnissen vorzubeugen.
Sobald der Kollege auf vier Pfoten den Arbeitsplatz betritt, liegt die Verantwortung für ihn bei dem:der Besitzer:in. Diese Person ist dafür zuständig, dass das Tier sich wohlfühlt und stressige Situationen für den Hund vermieden werden. Sollte es dennoch zu unangenehmen Ereignissen kommen, kann der Betriebsrat als vermittelnde Anlaufstelle fungieren. Hundebesitzer:innen und Mitarbeiter:innen können sich bei Konflikten an den Betriebsrat wenden.
„Wenn mein Hund in bestimmten Situationen aggressiv wird oder sonst etwas anstellt, bin ich als Tierbesitzer:in verantwortlich, diese Situationen zu kontrollieren“, erklärt Andreas Maierhofer. „Wer auf Nummer sicher gehen möchte und einen besonders verspielten Hund hat, kann eine Haftpflichtversicherung für Hunde am Arbeitsplatz abschließen.“
Ein durchdachtes Konzept für die Integration von Hunden in den Büroalltag kann dafür sorgen, dass Mitarbeiter:innen und Tiere stressfreie und produktive Arbeitstage verbringen. Der Betriebsrat kann wertvolle Unterstützung anbieten und helfen, Lösungen für alle zu finden.
Bei Neo scheint die Integration ins Büro sehr gut gelungen zu sein. Wenn er einmal fehlt, fällt das sofort auf und alle fragen nach ihm. „Die Kolleg:innen sagen, er beruhigt sie. Neo spürt Stress und Emotionen. Manchmal erlaube ich ihm dann eine Runde Streicheleinheiten mit den Kollegen:innen. So tut er nicht nur etwas für mich, sondern auch für das Arbeitsklima“, so Nadine Kiesenhofer.