Egal, ob du als Betriebsrat in einen Aufsichtsrat, als Personalvertreter:in in einen Beirat oder ein sonstiges Kontrollgremium entsandt wurdest – du haftest persönlich für dein Verhalten in der Ausübung dieses Mandats.
Um Belegschaftsvertreter:innen in diesen Gremien gegen eventuelle Schadenersatzansprüche abzusichern, gibt es den ÖGB-Versicherungsschutz für Arbeitnehmervertreter:innen.
Sämtliche als Belegschaftsvertreter:innen (unabhängig von Rechtsgrundlage und Bestellungsmodalitäten) in Aufsichtsräte, Beiräte, Kuratorien und sonstige Kontrollgremien entsandte Personen sind versichert.
Bei Inanspruchnahme der Versicherung muss man mindestens acht Monate durchgehend ÖGB-Mitglied gewesen sein. Zudem muss man die Entsendung in das betreffende Gremium bei der zuständigen Gewerkschaft oder beim ÖGB gemeldet haben.
Die Versicherung umfasst Schadenersatz für Vermögens-, für Personen- und Sachschäden. Auch die (außer-)gerichtlichen Kosten der Feststellung und Abwehr einer behaupteten Schadenersatzpflicht sind erfasst sowie die Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren, das wegen eines Verstoßes eingeleitet wurde. Kein Versicherungsschutz besteht bei Vorsatz. Der Versicherungsschutz liegt bei maximal 200.000 Euro pro versicherter Person und zwei Millionen Euro pro Versicherungsfall.
In der Broschüre findest du die Details zum ÖGB-Versicherungsschutz und das Formular zur Meldung der Entsendung in das Gremium.