Auch abseits von Krisen ist es wichtig, über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens Bescheid zu wissen, um die Interessen der Beschäftigten durchzusetzen. Nach § 92 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) ist der Betriebsinhaber verpflichtet, sich mit dem Betriebsrat mindestens vierteljährlich zu beraten und ihn über wichtige Angelegenheiten zu informieren.
Die Beratungen beziehen sich auf folgende Inhalte:
§ 92. (1) Der Betriebsinhaber ist verpflichtet, mit dem Betriebsrat mindestens vierteljährlich und auf Verlangen des Betriebsrates monatlich gemeinsame Beratungen über laufende Angelegenheiten, allgemeine Grundsätze der Betriebsführung in sozialer, personeller, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht sowie über die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen abzuhalten und ihn dabei über wichtige Angelegenheiten zu informieren. Dem Betriebsrat sind auf Verlangen die zur Beratung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Dem Betriebsrat sind auf Verlangen die zur Beratung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Die Abteilung Betriebswirtschaft unterstützt Betriebsrät:innen auf Wunsch beim inhaltlichen Analysieren der Unterlagen.
Eine exakte strategische Vorbereitung ist notwendig, um die gewünschten Informationen zu erhalten. Deine Gewerkschaft unterstützt dich gerne dabei. Um beim Wirtschaftsgespräch die relevanten Themen anzusprechen, lautet mein Tipp: Im Vorfeld möglichst viele Gruppen einbinden. Zum Beispiel in der Belegschaft nachfragen, bei der Konzernvertretung, dem Zentralbetriebsrat bzw. auch innerhalb des eigenen Betriebsratsteams. Und natürlich ist es wichtig, zum Untermauern der eigenen Forderungen Fakten zu sammeln und Ziele festzulegen.
Es ist sinnvoll, im Vorfeld eine Tagesordnung, einen Leitfaden für das Gespräch und einen Katalog an Fragen zu entwickeln. Zudem sollte auch jemand aus dem Betriebsrat bei dem Gespräch das Protokoll führen. Das zeigt, dass der Betriebsrat das Gespräch ernst nimmt – und dokumentiert.
Ganz wichtig ist, das Gespräch zu analysieren. Wurden die Ziele erreicht? Gelang es, konkrete Maßnahmen zu vereinbaren? Was blieb offen? Gegebenenfalls müssen die Beschäftigten und die Gewerkschaft über wichtige Angelegenheiten informiert werden.
Werden all diese Schritte berücksichtigt, kann das Instrument Wirtschaftsgespräch in der Interessendurchsetzung tatsächlich zu einem „Machtinstrument“ werden.
Du erreichst die Abteilung Betriebswirtschaft der AK Wien per E-Mail unter: bw@akwien.at