Plötzlich ging nichts mehr. Ein Burn-out warf Astrid vor drei Jahren aus der Bahn. Es folgten ein mehrmonatiger Krankenstand und eine Reha. Dann der Wiedereinstieg mit anfangs reduzierter Arbeitszeit. Die quirlige Angestellte nutzte dazu die Wiedereingliederungsteilzeit. Mittlerweile arbeitet sie wieder Vollzeit und leitet ein Kommunikationsprojekt. „Dass ich nicht gleich in vollem Ausmaß wieder arbeiten musste, hat mir bei der Rückkehr in den Job sehr geholfen“, erinnert sich Astrid.
Seit fünf Jahren gibt es die Möglichkeit, nach einem Langzeitkrankenstand mit reduzierter Arbeitszeit in den Job zurückzukehren. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Anspruch auf die Wiedereingliederungsteilzeit zu haben?
1. Der Krankenstand hat ununterbrochen zumindest sechs Wochen gedauert.
2. Die Wiedereingliederungsteilzeit wird spätestens einen Monat nach dem Ende des Krankenstandes angetreten.
Gerade kleineren Unternehmen fehlt oft das Wissen, dass sie in solchen Fällen auch Lohnförderungen beantragen können. Eine Infodrehscheibe, die bestens Bescheid weiß, welche Unterstützungen es gibt, von Lohnförderungen bis zur Förderung der Adaption des Arbeitsplatzes, ist fit2work.
„Sowohl Beschäftigte als auch Betriebe und Betriebsrät:innen können sich bei uns beraten lassen“, sagt Christine Schwanke, die bei fit2work die Betriebsberatung für Wien, Niederösterreich und das Burgenland koordiniert.
fit2work bietet sowohl für Einzelpersonen als auch für Betriebe Beratung und Unterstützung. Informationen findest du unter www.fit2work.at.
Sich mit der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten auseinandersetzen sollten sich Unternehmen nicht erst, wenn sich die Krankenstände häufen. Vernachlässigt der Chef seine Fürsorgepflicht, ist es gut, wenn der Betriebsrat die Initiative ergreift. „Zum Beispiel, indem er den Arbeitgeber ermuntert, sich gemeinsam Unterstützung in den Betrieb zu holen“, sagt fit2work-Koordinatorin Schwanke.
§13a Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz regelt die Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ).