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Berufskrankheit

Long Covid: Auswirkungen auf die Berufsfähigkeit

In der Versorgung von Long-Covid-Betroffenen gibt es viele Lücken. Eine Anerkennung von Corona als Berufskrankheit könnte die nötige Unterstützung bringen.
Caroline Krammer  und Sophia Marcian
26.05.2022
in diesem Artikel

    Auswirkungen von Long Covid auf die Arbeitsfähigkeit

    Von Arbeiter:innen in Produktionsbetrieben bis zu Beschäftigten im Handel: Sie waren jeden Tag für uns arbeiten. Und manche von ihnen haben sich mit Corona infiziert.

    Es zeigt sich, dass Corona auch zu langanhaltenden Beschwerden führen kann, dem so genannten „Long Covid“. Diese treten oft erst Monate nach der Erkrankung auf und sind sehr vielfältig. Sie reichen von Müdigkeit, eingeschränkter Leistungsfähigkeit, Schwäche und dem Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinns bis hin zu Atemnot, Brustschmerzen, Husten, Muskelschmerzen und anderen Sensibilitätsstörungen.

    Long Covid wirkt sich nicht nur auf die Lebensqualität aus, sondern schränkt auch die Arbeitsfähigkeit vieler Betroffener ein.

    Einkommensverluste und Berufsunfähigkeit durch Long Covid

    Krankheit und Arbeitsunfähigkeit über mehrere Monate bedeuten einen dramatischen Einkommensverlust und in den meisten Fällen große Angst vor einem Arbeitsplatzverlust.

    Es gibt zwar einige Instrumente zur finanziellen Absicherung, wie Krankengeld, Rehabilitationsgeld und Wiedereingliederungsteilzeit. Die meisten bedeuten aber dennoch einen – teils erheblichen – Einkommensverlust für die Erkrankten und ihre Familien.

     

    Webtipp

    Tipp Symbolbild © AK Wien

    AK-Info: „Long Covid: Ihre Rechte am Arbeitsplatz“

    Welche Leistungen können Arbeiter:innen und Angestellte bei Long Covid beanspruchen? Erfahre mehr unter: www.tinyurl.com/Longcovid-Rechte

    Lücken in der Versorgung von Long-Covid-Betroffenen

    Long Covid zeigt den dringenden Bedarf am Ausbau der integrierten und trägerübergreifenden Versorgung in den Bereichen chronische Erkrankungen, psychosoziale Versorgung, Prävention und Rehabilitation auf.

    Die Österreichische Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin hat kürzlich eine „Long Covid Leitlinie“ veröffentlicht. Darin heißt es, das Vermeiden von unnötiger Angst und Unsicherheit auf Seiten der Betroffenen sei wesentlich. Für die Erkrankten soll ein individueller ganzheitlich orientierter Behandlungsplan gemacht werden, der neben Selbstkontrolle der Symptome auch Anlaufstellen und Unterstützungsmöglichkeiten umfassen sollte.

    Niederschwellige Behandlungsangebote und kurze Wartezeiten sind gefragt

    Neben Versorgung und Behandlung durch die Krankenversicherung sind daher auch die Leistungen aus der Pensionsversicherung in Form von medizinischer oder beruflicher Rehabilitation sowie der Unfallversicherung mitzudenken. Betroffene brauchen niederschwellige Behandlungsangebote im allgemeinmedizinischen und fachärztlichen  Bereich. Zudem dürfen lange Wartezeiten bei Fachärzt:innen oder auf eine Reha nicht noch zusätzlich ein Genesungshindernis werden.


    Corona als Berufskrankheit

    Eine Ansteckung mit Covid-19 nachzuverfolgen ist nicht einfach, besonders bei hohen Ansteckungszahlen. Wenn im privaten Umfeld kein positiver Fall aufgetreten ist und man beruflich viele persönliche Kontakte mit Kund:innen oder Kolleg:innen hatte, ist eine Ansteckung bei der Tätigkeit sehr wahrscheinlich. Doch das zu beweisen ist in der Praxis oft schwierig und führt zu vielen Ablehnungen bei der Anerkennung als Berufskrankheit durch die Unfallversicherung.

    Anerkennung von Covid als Berufskrankheit nur für wenige Berufsgruppen möglich

    Zudem ist für viele Berufsgruppen schon von vornherein selbst eine nachweisbare berufsbedingte Ansteckung von der Anerkennung als Berufskrankheit ausgeschlossen. Denn die Berufskrankheit Nummer 38 „Infektionskrankheiten“, unter welche Corona fällt, ist auf bestimmte Unternehmen eingeschränkt. Das sind unter anderem Gesundheits- und Pflegeberufe, Schule, Kindergarten sowie öffentliche Apotheken.  

    Keine Unterstützung für Long-Covid-Betroffene ohne Anerkennung

    Die Anerkennung einer Berufskrankheit bringt aber – gerade bei Long Covid – große Vorteile. Nicht nur der bessere Versorgungsanspruch gegenüber der Unfallversicherung, sondern auch eine finanzielle Absicherung durch eine monatliche Versehrtenrente können bei schweren Fällen zu einer schnelleren Genesung und besseren sozialen Absicherung der Betroffenen beitragen.

     

    Kommentar: Anerkennung von Corona als Berufskrankheit dringend erforderlich

    von Caroline Krammer und Sophia Marcian 

    In Zeiten einer weltweiten Pandemie und von Lockdowns ist es unverständlich, dass Menschen, die berufsbedingt persönliche Kontakte haben müssen, eine Ansteckung mit Covid-19 nicht als Berufskrankheit anerkennen lassen können.

    Es braucht eine gesetzliche Änderung, um eine Anerkennung aller berufsbedingten Ansteckungen mit Covid-19 zu ermöglichen. In einigen Branchen ist eine Ansteckung bei Kund:innen nur schwer nachzuweisen, zum Beispiel in der Gastronomie oder im Handel. Für solche Fälle sind zusätzlich Beweiserleichterungen erforderlich, ansonsten werden diese Beschäftigten immer an der Beweisfrage scheitern.

    Die Unternehmen müssen zudem ihre Meldeverpflichtungen an die Unfallversicherung ernst nehmen. Denn ohne Meldung der Berufskrankheit gibt es keine Chance auf Leistungen.

    Zu den Autorinnen: Caroline Krammer und Sophia Marcian sind Mitarbeiterinnen der Abteilung Sozialversicherung der AK Wien

    Zusammenfassung

    Die Krankheit überstanden und doch nicht. Rund zehn Prozent der Corona-Infizierten leiden unter Langzeitfolgen, dem „Long Covid“. Die Symptome, die die Patient:innen spüren, sind vielfältig. Die Behandlung stellt die Ärzt:innen vor eine Herausforderung – und sie zeigt Lücken in der Versorgung. Ein Problem ist, dass eine Covid-19 Infektion derzeit nur in wenigen Berufen als Berufskrankheit anerkannt wird. Der Zugang zu einer besseren Versorgung und einer Versehrtenrente bleibt vielen Betroffenen damit verschlossen.

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