Die Schulferien bringen neun Wochen Freiheit für die Kinder. Für Eltern ist dies oft keine einfache Zeit. Der gemeinsame Urlaub soll finanziert werden – und dann der lange Rest der Sommerferien. Kinder- und Jugendcamps helfen, die Zeit, in der die Großen arbeiten müssen und die Kleinen frei haben, zu überbrücken; doch das kostet.
Darf der Betriebsratsfonds Beschäftigten unter die Arme greifen, um derlei Ausgaben zu finanzieren? Das hat AKtuell den Leiter der Abteilung Betriebsratsfonds in der AK Wien, Norbert Bacher-Lagler, gefragt.
Der Betriebsratsfonds dient dazu, die Ausgaben der Geschäftsführung des Fonds abzudecken. Ist zusätzlich ausreichend Geld vorhanden, können laut Paragraf 73 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) auch „Wohlfahrtsmaßnahmen“ für die Arbeitnehmer:innen und ihre Familien finanziert werden. Darunter fällt auch eine finanzielle Unterstützung für die Kinderbetreuung in einem Camp.
Nötig für derlei Maßnahmen ist ein Beschluss des Betriebsrats. Die Unterstützung muss für alle Beschäftigte nach objektiven Kriterien offenstehen. Der Betriebsrat sollte dazu vorab kalkulieren, ob das Ganze leistbar ist, wenn alle, die die Maßnahme nutzen könnten, sie tatsächlich in Anspruch nehmen. „Nur für die Ferienbetreuung des Kindes von Herrn M. eine Unterstützung zu zahlen, aber nicht für das Kind von Frau H. wäre nicht zulässig“, erläutert Bacher-Lagler. Es gilt, die Kriterien für die Unterstützung klar zu definieren.
Es ist auch möglich, Beschäftigten mit schulpflichtigen Kindern zum Schulstart einen Fixbetrag zum Kauf von Schulsachen auszuzahlen. Oder für Brillen oder Zahnspangen von Kindern gegen Nachweis des Belegs einen Zuschuss zu geben. Wichtig ist, das Geld des Fonds sinnvoll einzusetzen. „Welche Form der Unterstützung den Beschäftigten etwas bringt, das kann der Betriebsrat am besten einschätzen“, weiß Bacher-Lagler.