Betriebsinhaber:innen sind laut § 92 ArbVG zu mindestens vierteljährlichen Beratungen verpflichtet. Auf Verlangen des Betriebsrats sind Wirtschaftsgespräche monatlich abzuhalten.
Sie sind wichtiger Bestandteil des regelmäßigen Diskurses und können einen wertvollen
Beitrag zum produktiven Gesprächsklima leisten. In außergewöhnlichen Situationen – etwa Unternehmenskrisen – sollte die Frequenz erhöht werden.
Weigern sich Betriebsinhaber:innen, kann die Beratung notfalls beim Arbeits- und Sozialgericht eingeklagt und durch Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. In bestimmten Fällen kann eine fehlende Abhaltung sogar zu Verwaltungsstrafen führen.
Es ist empfehlenswert, dass sich der Betriebsrat gut vorbereitet, am besten im Rahmen einer Betriebsratssitzung mit der gesamten Körperschaft. Wichtige Diskussionspunkte, Forderungen und die eigene Gesprächsstrategie sollten dabei besprochen und festgelegt werden.
Relevante Fragen können den Betriebsinhaber:innen vorab übermittelt werden, damit die notwendigen Informationen beim Wirtschaftsgespräch selbst vorliegen.
Es ist eine gute Gelegenheit, sich in die Unternehmens- und Personalplanung einzubringen. Betriebliche Maßnahmen, auch zur Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Betreuungspflichten und Beruf, können thematisiert werden. Aktuelle Entwicklungen, wirtschaftliche Schlüsselkennzahlen (z. B. Umsätze, Gewinne und Personalkennzahlen), Vorhaben – wie Investitionen oder Umstrukturierungen – und Schieflagen können aufgegriffen werden. Potenzielle Probleme werden so frühzeitig erkannt.
Die regelmäßigen Beratungen bieten eine wesentliche Grundlage für die Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten, bei Betriebsänderungen und generell, um Handlungsfelder sowie wirkungsvolle Betriebsratsstrategien abzuleiten.
Elisabeth Lugger hat Wirtschaftsrecht und Internationale Entwicklung studiert und arbeitet in der Abteilung Betriebswirtschaft der AK Wien. Sie ist Co-Autorin der Bücher „Fit & Proper – Gesetzliche und regulatorische Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder in Banken“, „Der Aufsichtsrat“ und „Ratgeber Unternehmenskrise“.