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Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsbericht: Das Mitbestimmungsinstrument der Zukunft

Die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung wird ab 2023 zum Treiber einer sozial-ökologisch ausgerichteten Unternehmensführung. Mit dem Nachhaltigkeitsbericht gewinnt der Betriebsrat ein weiteres bedeutendes Mitbestimmungsinstrument.
Christina Wieser
10.06.2022

Neue Nachhaltigkeitsberichterstattung ab 2023: Betriebsräte haben Mitspracherecht

Angesichts der Klimakatastrophe fordern Politik, Stakeholder und Anleger:innen Unternehmen auf, nachhaltiger zu wirtschaften. Damit der Aufbruch in ein neues Zeitalter echter Unternehmensverantwortung gelingt, braucht es mehr Transparenz zu Umwelt, Soziales und Governance.

Die lange geforderte Abkehr von „Greenwashing“ wird im Richtlinienentwurf der EU-Kommission für eine neue, europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung („Corporate Sustainability Reporting Directive“) endlich umgesetzt. Die geplanten Neuerungen umfassen in einem ersten Schritt ab dem Geschäftsjahr 2023 große Kapitalgesellschaften, große Banken und Versicherungen sowie alle innerhalb der EU auf geregelten Märkten gelisteten Unternehmen.


Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung dient auch dem Betriebsrat

Für österreichische Unternehmen bricht damit eine neue Ära an: Der enge Anwendungskreis des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) wächst von geschätzt 90 auf rund 2.000 Kapitalgesellschaften. Die Anforderungen an Inhalt, Umfang und Verankerung in der Unternehmensführung und -kontrolle werden deutlich erhöht.

Dafür sorgen nicht zuletzt europaweit einheitliche Berichtsstandards und eine verpflichtende Prüfung durch Dritte. Die Offenlegung wird im Lagebericht erfolgen und damit im Kernbereich der Rechnungslegung. Der Nachhaltigkeitsbericht wird so zu einem weiteren, bedeutenden Mitbestimmungsinstrument – auf einer Ebene mit dem Finanzbericht.


Soziale Ziele müssen in Nachhaltigkeitsstrategien berücksichtigt werden

Die Verankerung von „Sustainability“ in der Governance (Geschäftsführung, Aufsichtsrat) ist für die Implementierung von Nachhaltigkeitsstrategien entscheidend. Ob Wirtschaftsgespräch oder Aufsichtsrat, betriebliche Mitbestimmungsakteur:innen sind zeitnah in sämtliche Prozesse einzubinden.

Selbst wenn aufgrund der Klimakrise ökologische Unternehmenssteuerung höchste Priorität hat, dürfen Nachhaltigkeitsstrategien soziale Ziele keinesfalls vernachlässigen. Nur die enge Einbeziehung der Belegschaftsvertretung als ausgewiesene Expert:innen für gute Arbeit gewährleistet, dass die ökologische mit der sozialen Frage verschränkt wird.

gut zu wissen

Fragen zum Nachhaltigkeitsbericht?

Hast du Fragen zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung und die damit verbundenen Möglichkeiten und Herausforderungen für Betriebsrät:innen? Die wichtigsten Fragen beantworten wir im Artikel „Drei Fragen zum Nachhaltigkeitsbericht.

Außerdem steht dir die Abteilung Betriebswirtschaft der AK Wien unter bw@akwien.at gerne zur Verfügung.



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