Für Betriebsrät:innen eröffnet die verpflichtende Offenlegung und Prüfung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen neue Perspektiven.
Ein europaweit einheitlicher Katalog ökologischer und beschäftigungsrelevanter Berichtsindikatoren („European Sustainability Reporting Standards“) wird künftig gleich gewichtet wie finanzielle Kennzahlen. Er bildet Informationen zu Umwelt, Arbeitsbedingungen und Governance umfassend ab.
Betriebsratsarbeit, die sich an diesen sogenannten Key Performance Indicators (KPIs) orientiert, hat damit ein Managementinstrument in der Hand, das einen Quantensprung in der Mitbestimmung möglich macht.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ab 2023 für viele europäische Unternehmen verpflichtend. Weitere Infos findest du in unserem Artikel „Nachhaltigkeitsbericht: Das Mitbestimmungsinstrument der Zukunft“
Ein Tool ist nur so gut, so wirkungsvoll damit eigene Ziele verfolgt werden können: Der Betriebsrat ist daher gefragt, an der Festlegung der sozial-ökologischen Berichtsparameter maßgeblich mitzuwirken.
Entscheidend ist dabei, für die jeweiligen Indikatoren konkrete Ziele zu formulieren. Beispiele sind: Steigerung des Ausbildungsbudgets, Reduktion der Fluktuationsrate oder mehr Diversität in Belegschaft und Führung.
Der Aufsichtsrat gilt als entscheidender Taktgeber für die Verankerung eines angemessenen Nachhaltigkeitsmanagements. Die Betriebsrät:innen im Gremium sollten ihre besondere Kenntnis zu den unternehmensinternen Abläufen nutzen und mit diesem Wissensvorsprung die vorgelegten Nachhaltigkeitsinformationen kritisch hinterfragen.
Zu prüfen ist jedenfalls, ob die angestrebten Ziele erreicht wurden. Ist dies nicht der Fall, gilt es weitere bzw. neue Maßnahmen zur Zielerreichung zu setzen. Empfehlenswert ist es vor diesem Hintergrund, Nachhaltigkeitsexpertise im Aufsichtsrat sowie im Prüfungsausschuss aufzubauen und die Einrichtung eines gesonderten „Nachhaltigkeitsausschusses“ anzuregen.
Alice Niklas ist Betriebswirtin in der AK Wien mit den Schwerpunkten wirtschaftliche Beratung von Betriebsrät:innen der Sozialwirtschaft und des Krankenhaussektors sowie Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat. Zudem ist die Referentin der Abteilung Betriebswirtschaft in der Beratung von Betriebsrat und Aufsichtsrat rund um Nachhaltigkeitsfragen tätig und begleitet den laufenden Prozess zu den Neuerungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung.