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Nachhaltigkeit

Drei Fragen zum Nachhaltigkeitsbericht

Drei Fragen, drei Antworten: Wie kann der Betriebsrat den Nachhaltigkeitsbericht nutzen?

Alice Niklas
10.06.2022
in diesem Artikel

    Welchen Nutzen hat der Nachhaltigkeitsbericht für den Betriebsrat?

    Für Betriebsrät:innen eröffnet die verpflichtende Offenlegung und Prüfung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen neue Perspektiven.

    Ein europaweit einheitlicher Katalog ökologischer und beschäftigungsrelevanter Berichtsindikatoren („European Sustainability Reporting Standards“) wird künftig gleich gewichtet wie finanzielle Kennzahlen. Er bildet Informationen zu Umwelt, Arbeitsbedingungen und Governance umfassend ab.

    Betriebsratsarbeit, die sich an diesen sogenannten Key Performance Indicators (KPIs) orientiert, hat damit ein Managementinstrument in der Hand, das einen Quantensprung in der Mitbestimmung möglich macht.


    FACTBOX

    Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ab 2023 für viele europäische Unternehmen verpflichtend. Weitere Infos findest du in unserem Artikel „Nachhaltigkeitsbericht: Das Mitbestimmungsinstrument der Zukunft“ 

    Wo kann der Betriebsrat ansetzen?

    Ein Tool ist nur so gut, so wirkungsvoll damit eigene Ziele verfolgt werden können: Der Betriebsrat ist daher gefragt, an der Festlegung der sozial-ökologischen Berichtsparameter maßgeblich mitzuwirken. 

    Entscheidend ist dabei, für die jeweiligen Indikatoren konkrete Ziele zu formulieren. Beispiele sind: Steigerung des Ausbildungsbudgets, Reduktion der Fluktuationsrate oder mehr Diversität in Belegschaft und Führung.


    Was ist im Aufsichtsrat zu beachten?

    Der Aufsichtsrat gilt als entscheidender Taktgeber für die Verankerung eines angemessenen Nachhaltigkeitsmanagements. Die Betriebsrät:innen im Gremium sollten ihre besondere Kenntnis zu den unternehmensinternen Abläufen nutzen und mit diesem Wissensvorsprung die vorgelegten Nachhaltigkeitsinformationen kritisch hinterfragen


    Zu prüfen ist jedenfalls, ob die angestrebten Ziele erreicht wurden. Ist dies nicht der Fall, gilt es weitere bzw. neue Maßnahmen zur Zielerreichung zu setzen. Empfehlenswert ist es vor diesem Hintergrund, Nachhaltigkeitsexpertise im Aufsichtsrat sowie im Prüfungsausschuss aufzubauen und die Einrichtung eines gesonderten „Nachhaltigkeitsausschusses“ anzuregen. 


    Zur Person

    Alice Niklas ist Betriebswirtin in der AK Wien mit den Schwerpunkten wirtschaftliche Beratung von Betriebsrät:innen der Sozialwirtschaft und des Krankenhaussektors sowie Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat. Zudem ist die Referentin der Abteilung Betriebswirtschaft in der Beratung von Betriebsrat und Aufsichtsrat rund um Nachhaltigkeitsfragen tätig und begleitet den laufenden Prozess zu den Neuerungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung.




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