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Pflegefreistellung:
Kind und Kegel krank – was jetzt?

Christine  Newald
11.02.2026

Das Thema Pflege­freistellung wirft im Job regelmäßig Fragen auf. Betriebs­rats­mitglieder können Beschäftigte mit dem nötigen Know-how versorgen.

Eltern fühlen sich oft hin- und hergerissen zwischen dem schlechten Gewissen über den unerwarteten Ausfall im Job und der Sorge um ihr krankes Kind. Ein früh­zeitiges Gespräch mit dem Betriebsrat gibt Sicherheit und klärt über den rechtlichen Rahmen auf, damit Eltern Familie und Arbeit gut unter einen Hut bringen können.

Prinzipiell gilt: Für die Pflege eines im gemein­samen Haushalt lebenden nahen Angehörigen besteht in Österreich Anspruch auf Pflege­freistellung, auch Pflegeurlaub genannt. Pro Arbeitsjahr haben Eltern das Recht auf eine Woche Pflege­freistellung, und zwar im Ausmaß der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Der Arbeitgeber muss diese Zeit freigeben und das Entgelt weiterbezahlen.

Welche Rechte und Pflichten gibt es?

Wenn etwa ein Kind erkrankt und eine Pflegefreistellung notwendig wird, muss der Arbeitgeber so schnell wie möglich informiert werden. Er kann auch einen Nachweis für den Grund der Pflegefreistellung, zum Beispiel eine ärztliche Bestätigung, verlangen. Sollte diese Bestätigung etwas kosten – was bei manchen Ärzt:innen vorkommt –, dann muss der Arbeitgeber diese Kosten ersetzen.

Beschäftigte dürfen im Zusammen­hang mit ihrem Recht auf Pflegefreistellung nicht diskriminiert werden. So ist eine in Anspruch genommene Pflege­freistellung zum Beispiel kein Kündigungsgrund.

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Wie sieht es mit Sonderregelungen aus?

Beschäftigte können eine Pflegefrei­stellung auch stundenweise in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind plötzlich Fieber oder Zahnweh hat. Für Kinder unter zwölf Jahren haben Arbeitnehmer:innen – allerdings nur bei neuerlicher Erkrankung – einen zusätzlichen Pflege­freistellungs­anspruch von einer weiteren Woche (und dann insgesamt zwei Wochen pro Arbeitsjahr).

Übrigens: Für die Inanspruch­nahme wird bei eigenen Kindern kein gemeinsamer Haushalt benötigt. Wenn ein Kind bei der Mutter lebt und krank wird, die Mutter den Pflege­freistellungs­anspruch aber schon ausgeschöpft hat, bekommt der leibliche Vater trotzdem frei, obwohl das Kind nicht bei ihm lebt.

Damit sich Job und Familie gut vereinbaren lassen, kann die Betreuung eines kranken Kindes zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Zum Beispiel kann ein Elternteil am Vormittag und der andere am Nachmittag die Pflege übernehmen. Pflege­freistellung gibt es nicht nur für Kinder, sondern auch für andere nahe Angehörige, etwa für die eigenen Eltern. Diese müssen auch nicht im selben Haushalt leben. So ermöglicht die Pflege­freistellung die Betreuung kranker Angehöriger, ohne dass Eltern oder Pflegende ein schlechtes Gewissen haben müssen.

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Pflegefreistellung in Österreich

  • Für wen kann man eine Pflegefreistellung beantragen?
    Pflegeurlaub steht Beschäftigen für die Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen zu; für leibliche Kinder und Eltern auch dann, wenn sie nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
  • Wie viel Pflegeurlaub steht Arbeitnehmer:innen zu?
    Pro Arbeitsjahr hat man das Recht auf eine Woche Pflegeurlaub im Ausmaß der wöchentlichen Arbeitszeit; für Kinder unter zwölf Jahren zwei Wochen (bei neuerlicher Erkrankung). Auch stundenweise Inanspruchnahme ist möglich.
  • Was müssen Beschäftigte für die Pflegefreistellung beachten?
    Der Arbeitgeber muss so schnell wie möglich kontaktiert und auf Verlangen muss ihm ein Nachweis vorgelegt werden.


as

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