In Kapitalgesellschaften sind Aufsichtsratsgremien dazu da, die Geschäftsführung oder den Vorstand zu kontrollieren. Und Betriebsratsmitglieder haben dabei ein gewichtiges Wort mitzureden – auch wenn sie formal in der Minderheit sind: In Österreich wird auf zwei Kapitalvertreter:innen üblicherweise je eine Person aus der Arbeitnehmervertretung in den Aufsichtsrat entsendet. Alle gemeinsam verbindet ein hohes Maß an Verantwortung – denn Aufsichtsratsmitglieder haften für die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben persönlich.
So weit, so bekannt. Doch wer genau sind die Betriebsratsmitglieder im Aufsichtsrat, wie unterscheiden sie sich von ihren Kolleg:innen ohne Mandat – und welche Auswirkungen hat ihre Funktion auf die betriebliche Mitbestimmung? Das Institut für empirische Sozialforschung (IFES) hat im Auftrag der AK Wien Licht ins Dunkel gebracht: Die nun vorliegende Sonderauswertung beruht auf der Studie „Betriebliche Mitbestimmung 2022“, für die 2.748 Betriebsratsmitglieder befragt wurden. 507 von ihnen – also 18 Prozent – gaben an, eine Funktion als Aufsichtsratsmitglied auszuüben.
Wenig überraschend sind Betriebsratsmitglieder in Aufsichtsräten meist besonders erfahren: 73 Prozent der Befragten sind Betriebsratsvorsitzende, 19 Prozent haben einen stellvertretenden Vorsitz inne und nur neun Prozent sind einfaches Mitglied. Außerdem sind Betriebsratsmitglieder mit Aufsichtsratsfunktion mehrheitlich älter, häufiger freigestellt und bereits länger in ihrer Funktion aktiv als Kolleg:innen ohne Mandat.
In beiden Gruppen sind Frauen weiterhin unterrepräsentiert: Während 35 Prozent der befragten Betriebsratsmitglieder ohne Aufsichtsratsfunktion weiblich sind, sind es unter den Betriebsratsmitgliedern im Aufsichtsrat nur noch 28 Prozent. Denn auch hier ist der Anteil an Betriebsratsvorsitzenden höher – und unter diesen finden sich bekanntlich besonders wenige Frauen.
Mehrheitlich zeigt die Analyse aber positive Aspekte: So fällt etwa die Zufriedenheit von Betriebsratsmitgliedern im Aufsichtsrat mit dem eigenen Mitspracherecht im Vergleich insgesamt höher aus, vor allem aber bei Themen wie Nachhaltigkeit, Datenschutz oder Homeoffice – also nicht nur bei Themen, die im Aufsichtsrat abgestimmt werden, sondern darüber hinaus. Und was die Möglichkeiten erfolgreicher Mitbestimmung in erster Linie stärkt: Im Aufsichtsrat vertretene Betriebsratsmitglieder haben seltener Probleme beim Zugang zu Informationen. Ein Plus mehr für die Teilhabe – und in direkter Folge für die Beschäftigten selbst.