Dominique Feigl: Niemand hat Geld zu verschenken. Den Arbeitnehmer:innen wird jeden Monat die entsprechende Lohnsteuer abgezogen. Gibt es Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, können diese Ausgaben steuermindernd berücksichtigt werden – und man erhält die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück.
Auf alle Fälle sollte man einen Antrag abgeben, wenn man Kinder hat – speziell Alleinerziehende oder Unterhaltszahlende. Aber auch wenn man wenig verdient oder nur einen Teil des Jahres gearbeitet hat, lohnt sich die Arbeitnehmer:innenveranlagung: Die Einkünfte werden auf das ganze Jahr verteilt und zu viel bezahlte Lohnsteuer wird zurückgezahlt. Es lohnt sich selbst dann, wenn das Einkommen so gering ist, dass man keine Lohnsteuer bezahlt hat. Man erhält einen Teil der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge als Negativsteuer (bzw. SV-Bonus) vom Finanzamt zurück.
Dominique Feigl: Alle auszahlenden Stellen, also Arbeitgeber, haben bis 28. Februar Zeit, die Jahreslohnzettel an das Finanzamt zu übermitteln. Auch AMS und ÖGK schicken dem Finanzamt bis dahin Meldungen über Arbeitslosengeld, Krankengeld usw.
Es ist dringend zu empfehlen, im Steuerakt auf FinanzOnline zu schauen, ob alle Meldungen vollständig vorhanden sind, bevor die Arbeitnehmer:innenveranlagung abgegeben wird. Ist der Steuerakt unvollständig, stimmt die Vorberechnung nicht und im schlimmsten Fall muss eine zu hohe Gutschrift wieder zurückbezahlt werden. Wer ganz sicher gehen möchte, wartet mit der Arbeitnehmer:innenveranlagung für 2025 bis Mitte März.
Dominique Feigl: Ja, mittlerweile wird dafür die ID-Austria oder eine andere Zwei-Faktor-Authentifizierung zu den bestehenden Finanz-Online-Zugangsdaten benötigt. Die einfachste Variante ist es, sich die ID-Austria zu besorgen. Die Einrichtung kann entweder bei Registrierungsbehörden (Gemeindeamt, Landespolizeidirektion . . .) oder direkt beim Finanzamt erfolgen.
Es gibt auch weiterhin die Möglichkeit, mit den bereits vorhandenen Zugangsdaten einzusteigen. Hierfür muss auf FinanzOnline zum Beispiel mit dem Handy eine Zwei-Faktor-Authentifizierung angelegt werden. Der zweite Faktor kann eine Authenticator-App sein. Die App zeigt einen Code, mit dem man die Anmeldung zusätzlich freigibt.
Dominique Feigl: Wer Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale hat, erhält zusätzlich den Pendlereuro von der Steuer abgezogen. Dieser beträgt ab 2026 tatsächlich sechs Euro jährlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Bis 2025 betrug der Pendlereuro nur zwei Euro jährlich pro Kilometer.
Dominique Feigl: Für 2026 gilt: Zuschläge für die ersten 15 Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 Prozent des Grundlohnes sind steuerfrei, insgesamt jedoch höchstens 170 Euro monatlich. Außerdem wird gesetzlich klargestellt, dass 2026 das Sonn- und Feiertagsentgelt wieder steuerfrei ist.
Dominique Feigl: Voraussichtlich kommt ein Steuerfreibetrag von 15.000 Euro pro Jahr, und das erst ab 2027. Für 2026 wird es keine Begünstigung geben – das heißt: Wer zur Pension dazuverdient, muss bis 30. Juni des Folgejahres eine Arbeitnehmer:innenveranlagung abgeben und mit einer Steuernachzahlung rechnen.
Expert:innen der AK stehen für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung.
Anmeldung: Terminvereinbarung über die AK Hotline 0800 201 101 (Mo bis Fr von 08:00 bis 20:00 Uhr) sowie online.
Nähere Informationen zu den Neuerungen bei FinanzOnline gibt es hier.