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Arbeitnehmer:innenveranlagung

Steuern 2026:
So gibt es heuer Geld zurück

Welche Neuerungen bringt das Steuer­jahr 2026? Und was sollten Beschäftigte unbedingt beachten, wenn sie ihren Steuer­ausgleich für 2025 machen? AK Expertin Dominique Feigl gibt Auskunft.
Andreas  Rauschal
10.02.2026

 

Dominique Feigl, AK Wien © Lisi Specht
Dominique Feigl, AK Wien © Lisi Specht

in aller kürze

Steuerspartipps 2026

  • Arbeitnehmer:innenveranlagung: ab Mitte März oder sobald alle Meldungen vorliegen.
  • Steuermindernd: Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen können, wie immer, berücksichtigt werden.
  • Online erledigen: Der Steuerausgleich funktioniert online über ID Austria oder eine andere Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  • Pendlereuro & Steuerfreibeträge: Der Pendlereuro wird 2026 verdreifacht, Begünstigungen für Überstunden werden neu geregelt; einen Steuerfreibetrag für die Teilpension wird es voraussichtlich ab 2027 geben. 

AKtuell: Dominique, was sagst du Beschäftigten, die noch nicht so recht wissen, ob sie ihre Arbeit­neh­mer:innen­ver­an­lagung für das Jahr 2025 machen sollen oder nicht? Wieso zahlt sich der Steuer­ausgleich aus?

Dominique Feigl: Niemand hat Geld zu verschenken. Den Arbeit­nehmer:innen wird jeden Monat die entsprechende Lohnsteuer abgezogen. Gibt es Sonder­ausgaben, Werbungs­kosten oder außer­gewöhnliche Belastungen, können diese Ausgaben steuermindernd berücksichtigt werden – und man erhält die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück.

Auf alle Fälle sollte man einen Antrag abgeben, wenn man Kinder hat – speziell Alleinerziehende oder Unterhaltszahlende. Aber auch wenn man wenig verdient oder nur einen Teil des Jahres gearbeitet hat, lohnt sich die Arbeit­nehmer:innen­veranlagung: Die Einkünfte werden auf das ganze Jahr verteilt und zu viel bezahlte Lohnsteuer wird zurückgezahlt. Es lohnt sich selbst dann, wenn das Einkommen so gering ist, dass man keine Lohnsteuer bezahlt hat. Man erhält einen Teil der bezahlten Sozial­versicherungs­beiträge als Negativsteuer (bzw. SV-Bonus) vom Finanzamt zurück.

AKtuell: Die Arbeit­nehmer:innen­veranlagung sollte nicht vor März durchgeführt werden. Warum nicht? 

Dominique Feigl: Alle auszahlenden Stellen, also Arbeitgeber, haben bis 28. Februar Zeit, die Jahreslohn­zettel an das Finanzamt zu übermitteln. Auch AMS und ÖGK schicken dem Finanzamt bis dahin Meldungen über Arbeitslosen­geld, Krankengeld usw.  

Es ist dringend zu empfehlen, im Steuerakt auf FinanzOnline zu schauen, ob alle Meldungen vollständig vorhanden sind, bevor die Arbeit­nehmer:innen­veran­lagung abgegeben wird. Ist der Steuerakt unvollständig, stimmt die Vorberechnung nicht und im schlimmsten Fall muss eine zu hohe Gutschrift wieder zurückbezahlt werden. Wer ganz sicher gehen möchte, wartet mit der Arbeit­nehmer:innen­veran­lagung für 2025 bis Mitte März. 


Ausgewählte Absetzbeträge 2026 © AKtuell
© AKtuell

AKtuell: Für alle, die ihren Steuer­ausgleich online erledigen, gibt es seit ein paar Monaten Neuigkeiten. Welche sind das? 

Dominique Feigl: Ja, mittlerweile wird dafür die ID-Austria oder eine andere Zwei-Faktor-Authentifizierung zu den bestehenden Finanz-Online-Zugangsdaten benötigt. Die einfachste Variante ist es, sich die ID-Austria zu besorgen. Die Einrichtung kann entweder bei Registrierungs­behörden (Gemeindeamt, Landes­polizeidirektion . . .) oder direkt beim Finanzamt erfolgen. 

Es gibt auch weiterhin die Möglichkeit, mit den bereits vorhandenen Zugangsdaten einzusteigen. Hierfür muss auf FinanzOnline zum Beispiel mit dem Handy eine Zwei-Faktor-Authentifizierung angelegt werden. Der zweite Faktor kann eine Authenticator-App sein. Die App zeigt einen Code, mit dem man die Anmeldung zusätzlich freigibt.

AKtuell: Der „Pendlereuro“ wird im Jahr 2026 gleich verdreifacht … 

Dominique Feigl: Wer Anspruch auf das kleine oder große Pendler­pauschale hat, erhält zusätzlich den Pendlereuro von der Steuer abgezogen. Dieser beträgt ab 2026 tatsächlich sechs Euro jährlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Bis 2025 betrug der Pendlereuro nur zwei Euro jährlich pro Kilometer.


AKtuell: Neuigkeiten gibt es 2026 auch bei der Begünstigung für Überstunden. 

Dominique Feigl: Für 2026 gilt: Zuschläge für die ersten 15 Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 Prozent des Grundlohnes sind steuerfrei, insgesamt jedoch höchstens 170 Euro monatlich. Außerdem wird gesetzlich klargestellt, dass 2026 das Sonn- und Feiertagsentgelt wieder steuerfrei ist.


AKtuell: Die Teilpension bietet älteren Arbeit­nehmer:innen seit 1. Jänner 2026 die Möglichkeit, in reduziertem Ausmaß in einem Dienst­verhältnis zu arbeiten, während­dessen aber schon einen Teil der Pension zu beziehen. Was bedeutet das in steuerlicher Hinsicht?

Dominique Feigl: Voraussichtlich kommt ein Steuer­freibetrag von 15.000 Euro pro Jahr, und das erst ab 2027. Für 2026 wird es keine Begünstigung geben – das heißt: Wer zur Pension dazuverdient, muss bis 30. Juni des Folgejahres eine Arbeit­neh­mer:innen­veran­lagung abgeben und mit einer Steuer­nachzahlung rechnen.


gut zu wissen

Die AK Steuer­sparwochen 2026

 Expert:innen der AK stehen für persönliche Beratungs­gespräche zur Verfügung. 

  • 09.03.-13.03.2026  
  • 23.03.-27.03.2026 
  • 13.04.-17.04.2026  
  • 27.04.-30.04.2026 
  • 18.05.-22.05.2026 

Anmeldung: Terminvereinbarung über die AK Hotline 0800 201 101 (Mo bis Fr von 08:00 bis 20:00 Uhr) sowie online.  

Nähere Informationen zu den Neuerungen bei FinanzOnline gibt es hier.

 

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