Das Angestelltengesetz ist das zentrale Regelwerk für viele arbeitsrechtliche Fragen im Berufsalltag – und dieser praxisorientierte Ratgeber bietet einen verständlichen und systematischen Überblick: Im bewährten Frage-Antwort-Stil aufgebaut, richtet sich das Buch besonders an Arbeitnehmer:innen und Betriebsratsmitglieder, die im Berufsleben mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert sind.
Themen wie Entgeltfortzahlung, Kündigung, Abfertigung oder Arbeitsverhinderung werden nachvollziehbar erklärt und anhand zahlreicher Fallbeispiele veranschaulicht. Das Handbuch ist ideal für Beschäftigte und Betriebsrät:innen, die eine verlässliche Orientierung zu den wichtigsten Regelungen im Arbeitsverhältnis suchen. Ein Muss für alle, die ihre Rechte und Pflichten besser verstehen wollen!
Wir verlosen drei Exemplare. Schick uns ein E-Mail an aktuell@akwien.at mit dem Betreff „Angestelltengesetz“ sowie Namen und Postadresse. Die Gewinner:innen werden per E-Mail verständigt.
Einsendeschluss: 17. Oktober 2025
Ilona Amann, Michael Gogola, Karin Koller, Michael Trinko
ÖGB Verlag, Wien 2025,
192 Seiten, 36 Euro.
ISBN: 978-3-99046-718-3
Michael Gogola: In den Arbeitsverträgen sind oft Konkurrenzklauseln oder Vereinbarungen über Provisionszahlungen enthalten. Außerdem sind Fragen rund um Dienstverhinderungen, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Postensuchtage, die Abfertigung oder das Dienstzeugnis an der Tagesordnung.
Michael Gogola: Das Angestelltengesetz stellt seit über 100 Jahren eine zentrale Grundlage für die Arbeitsbedingungen von Angestellten dar und regelt etwa Fragen rund um den Arbeitsvertrag. Betriebsratsmitglieder sind die erste Anlaufstelle für – auch rechtliche – Fragen von Beschäftigten und sollten kompetent und mit Fachwissen ausgestattet antworten können.
Michael Gogola: Jedenfalls sollte man nicht uninformiert in derartige Gespräche gehen, sondern sich über arbeitsrechtliche Problemfelder im Vorfeld in Kenntnis setzen, um zu einer konstruktiven und raschen Lösung zu finden. Wenn kritische Gespräche mit dem Arbeitgeber anstehen, macht es also jedenfalls Sinn, sich vorab bei der zuständigen Gewerkschaft oder der Arbeiterkammer beraten zu lassen.
Michael Gogola leitet die Bundesrechtsabteilung der Gewerkschaft GPA.