Die DSGVO fordert von datenverarbeitenden Stellen und ihren Verantwortlichen den sorgsamen Umgang mit Daten. Auch im Büro von Betriebsrat oder Personalvertretung werden oftmals personenbezogene Daten verarbeitet. Etwa bei der Beratung von Beschäftigten oder beim Angebot von Serviceleistungen (Ausflügen, Beihilfen, etc.).
Auch der Betriebsrat muss sich dabei an die Regelungen des Datenschutzrechts halten. Und zwar auch dann, wenn nur mit dienstlichen Geräten gearbeitet wird, die vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Die Pflichten von Betriebsrat oder Personalvertretung betreffen vor allem …
Eine Broschüre von FORBA, im Auftrag von ÖGB und AK Wien, fasst alles Wichtige zusammen. Weiterführende Muster sind bei Gewerkschaft, AK oder FORBA erhältlich.
Erfahre mehr unter: www.forba.at/beratung/datenschutz-in-der-betriebsratsarbeit/