Imagebild Lohntransparenz © tomertu - stock.adobe.com
Mitbestimmen

EU-Richt­linie zur Lohn­trans­parenz: Faire Ein­kom­men für alle

Für mehr Fair­ness: Die Ar­bei­ter­kam­mer fordert eine rasche Um­setz­ung der neuen EU-Richt­linie zur Lohn­trans­parenz. 
Theresa Goisauf
12.03.2024

Der Frühlings-Equal-Pay-Day fiel heuer exakt auf den Valentinstag. Bis zum 14. Februar arbeiteten Frauen gratis. In Österreich verdienen Frauen immer noch 20 Prozent weniger als Männer. „Dieser Tag symbolisiert, dass Frauen in Österreich beim Einkommen massiv benach­teiligt werden“, sagt Eva Burger, Leiterin der Abteilung für Frauen und Familien in der AK Wien.

Faire Einkommen für Frauen sind noch lange nicht erreicht. Beim Gender-Pay-Gap bildet Österreich mit 18,4 Prozent vor Estland das Schlusslicht in der Euro­päischen Union. Viele Frauen, die arbeiten, haben nicht genug Geld. Wenn man sie fragt, was sie tun würden, wenn sie 20 Prozent mehr verdienen, sind die Antworten klar: Sie könnten sich ein besseres Leben leisten.


 

Infografik Gender-Pay-Gap © AKtuell. Quelle: Statistik Austria
© AKtuell. Quelle: Statistik Austria
Eva Burger, AK Wien © Lisi Specht
© Lisi Specht
Eva Burger, AK Wien
„Als Ar­bei­ter­kam­mer wol­len wir Lohn­trans­pa­renz für al­le Ar­beit­nehm­er:in­nen.“

Eva Burger leitet die Ab­teil­ung für Frau­en und Fa­mi­lien in der AK Wien.

Glei­cher Lohn für glei­che und gleich­wertige Ar­beit 

„Wenn sich Beschäftigte unfair bezahlt fühlen, ist das demotivierend. Transparente Löhne tragen zur Lohnfairness bei, und Fairness ist etwas, das Mitarbeitende hält“, sagt die AK Expertin. Ein richtiger Schritt sind die Einkommens­berichte. Seit 2011 sind Unter­nehmen ab 150 Mitarbeiter:innen dazu verpflichtet, alle zwei Jahre einen solchen Bericht zu erstellen. Die Verstärkung dieser Berichte sind ein Kernstück der neuen EU-Richtlinie zur Lohn­transparenz, die seit Juni 2023 in Kraft ist.

In der gesamten EU müssen zukünftig Betriebe ab 100 Mitarbeiter:innen Einkommensberichte legen, die auch deutlich detaillierter sein müssen. „Für ein KMU-Land wie Österreich braucht es aber mehr. Als Arbeiter­kammer wollen wir Lohn­transparenz für die Arbeitnehmer:innen“, und daher sollte die Richtlinie bereits für Betriebe ab 25 Mitarbeiter:innen gelten, ergänzt Eva Burger. Insgesamt sieht Burger eine große Chance: „Die neue Richt­linie stärkt die Rechte der Arbeit­nehmerinnen, gleichen Lohn für gleiche und gleich­wertige Arbeit zu bekommen.“


Exakte Da­ten zählen

Die Berichte sind detailliert vorzulegen und gehen an eine nationale Über­wachungs­stelle. Beispiels­weise müssen Sonder­zahlungen, wie Prämien, darin aufgeschlüsselt sein. „Dadurch haben wir eine bessere Datenlage. Und um an den richtigen Schrauben zu drehen, braucht es Daten, die klar aufzeigen, wo die Lohn­unterschiede herkommen und wie man sie bekämpfen kann“, betont Burger. 

EU-Richt­linie zur Lohn­transparenz: Neues Gesetz bewirkt Wandel

Mit der neuen EU-Richt­linie, die bis Mitte 2026 ins nationale Recht umzusetzen ist, sind Unternehmen verpflichtet, Maß­nahmen gegen den Gender-Pay-Gap zu setzen. Bei Nicht­einhaltung drohen Sanktionen. „Das ist ein Meilenstein“, betont Burger, denn „bisher gab es keine effektiven Sanktionen und Möglich­keiten, die Einhaltung des Gesetzes überhaupt zu prüfen“.


Mehr Rechte für Betriebs­rät:innen

Wenn in einer Lohn­gruppe der Gender-Pay-Gap mehr als fünf Prozent beträgt, muss künftig eine Entgelt­bewertung statt­finden. Und da kommt der Betriebsrat ins Spiel. Gemeinsam mit dem Unter­nehmen schaut er, ob Diskrimi­nierung vorliegt, und vereinbart Maßnahmen, diese zu beheben. Eva Burger: „Der Betriebsrat hat bei der Bekämpfung der Lohn­diskrimi­nierung künftig noch bessere Möglich­keiten, damit sich die Lohnschere im Betrieb schließt.“


Unter­stützen hilft

Wichtig sei, dass Betriebs­rät:innen das Instrument der Einkommens­berichte praktisch nutzen können. „Als Abteilung werden wir gemeinsam mit ÖGB und Fach­gewerk­schaften unterstützen“, so Burger. Was es geben soll, sind Schulungen, Hand­reichungen, Beratungen und die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen. 


Die Uhr tickt

Die AK setzt sich dafür ein, dass die Um­setzung sorgsam und rasch passiert, denn „für die Frauen, die jeden Monat 20 Prozent weniger bekommen, ist es höchste Zeit“, resümiert Burger. 


webtipp

Toolbox Einkommensbericht © Bundeskanzleramt Österreich

Toolbox Einkommensbericht 

Erfahre, wie du einen Einkommensbericht liest, erstellst und für weitere Maßnahmen nutzt.

Weitere Artikel

AK Wahllogo 2024 mit Wahlkreuz © AK, Papabogner
AK Wahl
AK Wien Wahl 2024: Wer tritt an?
Im April 2024 findet die nächste AK Wahl in Wien statt. Welche Listen stellen sich der Wahl und wofür stehen sie?
Imagebild Arbeitsverfassungsgesetz © roxima Studio - stock.adobe.com
Mitbestimmung
Arbeitsverfassungsgesetz: Damit Betriebe funktionieren
Das Arbeitsverfassungsgesetz, wichtige Grundlage für den Betriebsrat, ist 50 Jahre alt. Das Betriebs­räte-Gesetz über­nimmt dabei eine führende Rolle.