Der Frühlings-Equal-Pay-Day fiel heuer exakt auf den Valentinstag. Bis zum 14. Februar arbeiteten Frauen gratis. In Österreich verdienen Frauen immer noch 20 Prozent weniger als Männer. „Dieser Tag symbolisiert, dass Frauen in Österreich beim Einkommen massiv benachteiligt werden“, sagt Eva Burger, Leiterin der Abteilung für Frauen und Familien in der AK Wien.
Faire Einkommen für Frauen sind noch lange nicht erreicht. Beim Gender-Pay-Gap bildet Österreich mit 18,4 Prozent vor Estland das Schlusslicht in der Europäischen Union. Viele Frauen, die arbeiten, haben nicht genug Geld. Wenn man sie fragt, was sie tun würden, wenn sie 20 Prozent mehr verdienen, sind die Antworten klar: Sie könnten sich ein besseres Leben leisten.
Eva Burger leitet die Abteilung für Frauen und Familien in der AK Wien.
„Wenn sich Beschäftigte unfair bezahlt fühlen, ist das demotivierend. Transparente Löhne tragen zur Lohnfairness bei, und Fairness ist etwas, das Mitarbeitende hält“, sagt die AK Expertin. Ein richtiger Schritt sind die Einkommensberichte. Seit 2011 sind Unternehmen ab 150 Mitarbeiter:innen dazu verpflichtet, alle zwei Jahre einen solchen Bericht zu erstellen. Die Verstärkung dieser Berichte sind ein Kernstück der neuen EU-Richtlinie zur Lohntransparenz, die seit Juni 2023 in Kraft ist.
In der gesamten EU müssen zukünftig Betriebe ab 100 Mitarbeiter:innen Einkommensberichte legen, die auch deutlich detaillierter sein müssen. „Für ein KMU-Land wie Österreich braucht es aber mehr. Als Arbeiterkammer wollen wir Lohntransparenz für die Arbeitnehmer:innen“, und daher sollte die Richtlinie bereits für Betriebe ab 25 Mitarbeiter:innen gelten, ergänzt Eva Burger. Insgesamt sieht Burger eine große Chance: „Die neue Richtlinie stärkt die Rechte der Arbeitnehmerinnen, gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit zu bekommen.“
Die Berichte sind detailliert vorzulegen und gehen an eine nationale Überwachungsstelle. Beispielsweise müssen Sonderzahlungen, wie Prämien, darin aufgeschlüsselt sein. „Dadurch haben wir eine bessere Datenlage. Und um an den richtigen Schrauben zu drehen, braucht es Daten, die klar aufzeigen, wo die Lohnunterschiede herkommen und wie man sie bekämpfen kann“, betont Burger.
Mit der neuen EU-Richtlinie, die bis Mitte 2026 ins nationale Recht umzusetzen ist, sind Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen gegen den Gender-Pay-Gap zu setzen. Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen. „Das ist ein Meilenstein“, betont Burger, denn „bisher gab es keine effektiven Sanktionen und Möglichkeiten, die Einhaltung des Gesetzes überhaupt zu prüfen“.
Wenn in einer Lohngruppe der Gender-Pay-Gap mehr als fünf Prozent beträgt, muss künftig eine Entgeltbewertung stattfinden. Und da kommt der Betriebsrat ins Spiel. Gemeinsam mit dem Unternehmen schaut er, ob Diskriminierung vorliegt, und vereinbart Maßnahmen, diese zu beheben. Eva Burger: „Der Betriebsrat hat bei der Bekämpfung der Lohndiskriminierung künftig noch bessere Möglichkeiten, damit sich die Lohnschere im Betrieb schließt.“
Wichtig sei, dass Betriebsrät:innen das Instrument der Einkommensberichte praktisch nutzen können. „Als Abteilung werden wir gemeinsam mit ÖGB und Fachgewerkschaften unterstützen“, so Burger. Was es geben soll, sind Schulungen, Handreichungen, Beratungen und die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen.
Die AK setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung sorgsam und rasch passiert, denn „für die Frauen, die jeden Monat 20 Prozent weniger bekommen, ist es höchste Zeit“, resümiert Burger.