Punktuelle Regeln
In Österreich gibt es punktuelle Regelungen für Krisenfälle. So haben etwa Freiwillige bei Hilfsorganisationen wie Feuerwehren und Rettungsdiensten bei einem Großschadensereignis seit vier Jahren eine Möglichkeit zur Freistellung: Bei Arbeitsverhinderung haben sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung; das ist im Angestelltengesetz bzw. im ABGB geregelt.
Durch die Erderwärmung hat die Hitze in Mitteleuropa ebenfalls deutlich zugenommen. Sie betrifft alle. In schlecht gedämmten, nicht klimatisierten Werkshallen, Backstuben oder Büros leiden im Sommer viele Arbeitende unter den hohen Temperaturen. In der Folge sinkt die Konzentration und das Unfallrisiko steigt. Ausnahmebestimmungen gibt es in Österreich jedoch bis jetzt lediglich für Beschäftigte der Baubranche. Sie können ab 32,5 Grad hitzefrei bekommen – eine einseitige Maßnahme, weil der Arbeitgeber die Entscheidungsgewalt hat.
Harald Bruckner von der Abteilung Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der AK Wien verweist außerdem auf die 400.000 Outdoorworker. Sie arbeiten vorwiegend im Freien und sind zu mindestens 75 Prozent ihrer Arbeitszeit den Sonnenstrahlen sowie Hitze, Staub und Lärm ausgesetzt. Hinzu kommen Extremfälle wie Kranführer in nicht klimatisierten Glaskabinen.
Obergrenzen und Nachrüsten
Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten. Etwa in der Arbeitsstättenverordnung ist aber nur die Mindestraumtemperatur festgelegt. „Wie bei chemischen Werten brauchen wir auch bei der Temperatur eine Obergrenze“, so Bruckner. Ab 25 Grad braucht es seiner Ansicht nach verpflichtende Maßnahmen wie Beschattung durch Sonnensegel, Außenjalousien, bessere Wärmedämmung oder Fassadenbegrünung. Wenn es nicht gelingt, die Raumtemperatur dauerhaft unter 30 Grad zu halten, soll über 30 Grad sowie bei Arbeiten im Freien in letzter Konsequenz bezahlt hitzefrei gelten, solange keine kühlere Alternative vom Arbeitgeber angeboten wird, fordert die AK.
„Es geht um Prävention – nicht darum, was Menschen aushalten“, sagt Harald Bruckner. „Wir produzieren jetzt den Hautkrebs der Zukunft.“ Gesetzlich verankerte Detailvorgaben sind zudem notwendig, damit das Arbeitsinspektorat tatsächlich im Sinn des Arbeitnehmer:innenschutzes einschreiten kann.
Nicht zuletzt baucht es eine Vier-Tage-Woche mit kürzerer Wochenarbeitszeit, wie es in Großbritannien ein Pilotversuch zeigte. Die beteiligten Unternehmen konnten ihre Umsätze steigern und die Zahl der Krankenstandstage sank.