Verdrängt, vergessen, ignoriert: Der Tod ist eines der letzten großen Tabuthemen unserer Gesellschaft. Dabei ist er allgegenwärtig – und auch in den Betrieben kein seltener Gast. In Österreich sterben jährlich knapp 90.000 Personen, bis zu 12.000 davon im erwerbsfähigen Alter. Sie hinterlassen eine Leerstelle in ihrem Familienverbund, im Freundeskreis und am Arbeitsplatz.
Eine betriebliche Kultur für Trauerbewältigung ist nach wie vor die Ausnahme und nicht die Regel. Dabei empfiehlt sich die Vorsorge für den Ernstfall nicht nur in Hinsicht auf klare Richtlinien zu Abläufen und Maßnahmen. Auch eine Sensibilisierung für das Thema – Stichwort Fingerspitzengefühl – tut not, um etwa unangemessenen Reaktionen vorzubeugen. So ist eine feinfühlige Aufarbeitung im Team einer raschen Rückkehr in den Alltag nach Business-as-usual-Manier aus nachvollziehbaren Gründen vorzuziehen.
Der Ratgeber „Wenn Trauer keine Privatsache ist“ bietet einen guten Überblick, was bei Todesfällen am Arbeitsplatz zu beachten ist, und informiert über kurz-, mittel- und langfristige Bewältigungsmaßnahmen: von der raschen Verständigung der unmittelbaren Kolleg:innen über das Zurverfügungstellen externer Begleitangebote, vom Kontakt zu den Hinterbliebenen über das Aufsetzen eines Kondolenzbuches bis hin zur Vor- und Nachbereitung von Verabschiedung oder Begräbnis.
Für Belegschaftsvertreter:innen besonders interessant: Die Gewerkschaft vida hat eine Musterbetriebsvereinbarung zum Thema Tod und Trauer am Arbeitsplatz ausgearbeitet, die zentrale Aspekte für den Ernstfall regelt. Festgelegt werden etwa die Ernennung und der Aufgabenbereich einer Trauervertrauensperson, trauerbedingte Freistellungen von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgeltes oder betriebliche Abläufe nach dem Bekanntwerden eines Todesfalles – aber auch die Möglichkeit psychosozialer Unterstützung im Rahmen eines sogenannten „Entlastungsgesprächs“ sowie Details in wichtigen Fragen zur Abfertigung.