In den Jugendbetreuungseinrichtungen ist nur etwa die Hälfte des Personals adäquat ausgebildet. Die fremdbetreuten Kinder und Jugendlichen kommen aus sehr belasteten Familien und haben psychische Verletzungen und Traumatisierungen hinter sich. Eskalationen machen häufig Polizeieinsätze notwendig, oft kommt es auch zu Psychiatrieeinweisungen. Ein Horrorszenario? Keineswegs. Es ist Ergebnis einer Kontrolle der sozialpädagogischen Wohneinrichtungen in Österreich durch die Volksanwaltschaft. Die Gründe: zu wenig und nicht ausreichend qualifiziertes Personal im Bereich Soziale Arbeit.
Silvia Rosoli, AK Wien
Die Diskussion um das Berufsrecht Soziale Arbeit gibt es seit über 30 Jahren. Denn die Frage fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Umgesetzt wurde es bisher in keinem Bundesland. Um den schlimmsten Fall von neun verschiedenen Berufsrechten zu vermeiden, wäre es am geschicktesten, eines auf Bundesebene zu haben. Dafür bräuchte es eine Verfassungsmehrheit im Parlament. Und das schätzt Gesundheitsminister Rauch – früher selbst als Sozialarbeiter tätig – derzeit als schwer umsetzbar ein. Obwohl es als Vorhaben im Regierungsprogramm festgeschrieben ist. „Es sollte wenigstens der Versuch unternommen werden, eine Mehrheit dafür zu bekommen“, findet Silvia Rosoli.
Besser spät als nie? In der ehemaligen Sowjetrepublik Aserbaidschan ist die Sozialarbeit dank Verfassungsänderung berufsrechtlich längst abgesichert, in den skandinavischen Ländern sowieso. Der Europarat hat von Österreich eine Regelung eingemahnt, die EU-Kommission macht ebenfalls Vorgaben. Die neun Bundesländer wollen aber ihre Kompetenzen offenbar nicht abgeben. Und die Berufsgruppen selbst waren sich in den vergangenen Jahren auch oft uneinig, wie weit ein Berufsrecht gehen kann.
AK Gesundheitsrechtsexpertin Rosoli versucht, die Bedenken zu zerstreuen: „Wir haben ja bei den Gesundheitsberufen überall ein Berufsrecht und es gibt Überschneidungen von Kompetenzen. Das wäre natürlich bei der Sozialen Arbeit auch der Fall. Jede Profession hat sogenannte Kernkompetenzen, wo andere Berufsgruppen nicht hineingrätschen können, aber Kompetenzen, die andere Berufsgruppen auch ausüben können. Wir nennen das „Poolkompetenzen“. Fürchten muss man sich nicht davor, weil konkrete berufsrechtliche Regelungen in diesen Bereichen auch Rechtssicherheit geben. Ohne Berufsrecht gibt es zu dieser Fragestellung gar keine Regeln.“
Unbegründet ist laut AK auch die Sorge, die Soziale Arbeit würde durch ein Berufsrecht teurer werden. Arbeitsrechtliche Probleme wie schlecht bezahlte Kettenverträge aufgrund kurzer Förderperioden bei den (Länder-)Organisationen, die Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen beschäftigen, werden dadurch nicht gelöst, weil das Berufsrecht nicht Arbeitsbedingungen wie Löhne oder Arbeitszeit regelt. Aufrecht bleibt außerdem die Forderung der Branche, dass die Zahl der Ausbildungsplätze endlich aufgestockt wird.
Der Gesundheitsminister hat als ersten Schritt so etwas wie einen Titelschutz versprochen. Also einen Bezeichnungsschutz für Menschen, die eine Ausbildung für Sozialarbeit absolviert haben. Diese legistischen Bemühungen gemeinsam mit dem Wissenschafts- und Bildungsressort gibt es bereits.
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