Seitdem in Finnland eine rechtsliberale Regierung an der Macht ist, weht ein anderer Wind. Um Arbeitskämpfe und Proteste von Beschäftigten zu beschneiden und die Gewerkschaftsbewegung zu schwächen, gibt es einen massiven Angriff auf das Streikrecht. Arbeitsniederlegungen dürfen nur mehr eine bestimmte Zeit dauern und unter Umständen drohen Strafzahlungen von bis zu 150.000 (!) Euro.
Davon sind wir in Österreich weit entfernt – ganz im Gegenteil: Im vergangenen Herbst ist im Zuge der Kollektivvertragsverhandlungen eine regelrechte Streikwelle über Österreich hinweggeschwappt. Von den Beschäftigten in der Metalltechnischen Branche bis hin zu den Beschäftigten im Handel wurde die Arbeit im Kampf für mehr Geld großflächig niedergelegt. Mit Erfolg!
Streiken ist wichtig, da es Arbeitnehmer:innen eine effektive Möglichkeit bietet, für ihre Rechte einzutreten und gerechtere Arbeitsbedingungen zu fordern. Es ist ein machtvolles Druckmittel, um Arbeitgeber zu Verhandlungen zu bewegen und Ungleichgewichte in der Arbeitswelt auszugleichen.
Rund um das Thema Streiken gibt es immer wieder Fragen von Arbeitnehmer:innen.
Michael Trinko: Nein – streiken ist in Österreich erlaubt. Das Streikrecht ist nicht nur durch die österreichische Verfassung und die Menschenrechtskonvention abgesichert, sondern auch in der EU-Grundrechtecharta. Streiken ist ein Menschenrecht. Niemand, der an einem Arbeitskampf teilnimmt, darf deswegen benachteiligt werden.
Michael Trinko: Eine Betriebsversammlung dient dem Betriebsrat dazu, die Belegschaft zu informieren, etwa über den Stand bei Kollektivvertragsverhandlungen und die Auswirkungen des Angebots der Arbeitgeber auf die Einkommen der im Betrieb Beschäftigten. Die Einberufung der Betriebsversammlung kann mittels Aushangs erfolgen und muss für jeden bzw. jede Arbeitnehmer:in sichtbar sein. Klar ist: Die Teilnahme an einer ordnungsgemäß einberufenen Betriebsversammlung ist niemals ein Streik.