Dominique Feigl: Ein prägendes Ereignis für viele war sicher das Hochwasser im September. Beim Steuerausgleich, also der Arbeitnehmer:innenveranlagung für das Jahr 2024, können Katastrophenschäden in Zusammenhang mit dem Hochwasser als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden. Das können etwa Kosten für die Beseitigung von Wasser und Schlamm sein, aber auch Kosten für die Sanierung. Wurde für beschädigte Gegenstände wie Möbel oder Geschirr Ersatz neu gekauft, können auch diese Kosten abgesetzt werden.
Wichtig ist: Alle Kostenersätze – etwa durch einen Katastrophenfonds, die Versicherung, Arbeiterkammer oder Gewerkschaft – sind vorher abzuziehen. Und sämtliche Ausgaben müssen mit Rechnungen belegbar sein.
Dominique Feigl: Für Familien hat sich wieder etwas getan: Der Familienbonus Plus für Kinder über 18 beträgt nun bis zu 700,08 Euro (statt bisher 650,16 Euro). Der Kindermehrbetrag – für Familien, die keine oder sehr wenig Lohnsteuer bezahlen – unabhängig vom Alter des Kindes ebenso bis zu 700 Euro (statt bisher 550 Euro).
Der Familienbonus Plus steht zu, solange das Kind Anspruch auf Familienbeihilfe hat, sprich auch für Lehrlinge und studierende Kinder. Er ist mit der Jahreslohnsteuer begrenzt. Für den Kindermehrbetrag muss die Familienbeihilfe mindestens sieben Monate im Kalenderjahr bezogen worden sein.
Neuigkeiten gibt es auch beim Kirchenbeitrag: Hier wurde der absetzbare Betrag von 400 auf 600 Euro erhöht. Außerdem wird der Freibetragsbescheid ab dem Steuerausgleich für das Jahr 2024 nur mehr auf Antrag ausgestellt.
Dominique Feigl: Aus Homeoffice wird Telearbeit – das bedeutet eine Ausweitung dessen, wo diese Arbeit erbracht werden kann. Statt wie bis zuletzt am Haupt- oder Nebenwohnsitz sowie am Wohnsitz naher Angehöriger sind – nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber – nun alle Orte möglich, die nicht zum Unternehmen gehören. Zum Beispiel auch Coworking-Spaces, Parks oder Kaffeehäuser. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber die korrekte Anzahl der Telearbeitstage am Jahreslohnzettel meldet.
Dominique Feigl: Auch für 2024 und 2025 ist die jährliche Anpassung der Tarifstufen an die Inflationsrate erfolgt. Zuletzt wurde um rund vier Prozent angepasst. Für 2025 heißt das: Erst ab einem jährlichen Einkommen von 13.308 Euro zahlt man Steuern. Auch viele Absetzbeträge werden jährlich angepasst (siehe Infografik).
Dominique Feigl: Das abgabenfreie Kilometergeld wurde ab 1. Jänner 2025 auf bis zu 50 Cent pro Kilometer für alle Fahrzeuge erhöht – diesen Betrag kann ich für beruflich veranlasste Reisekosten geltend machen, vom Fahrrad bis zum Auto. Beim Auto ist das Kilometergeld auf bis zu 30.000 Kilometer pro Jahr begrenzt, beim Fahrrad auf bis zu 3.000 Kilometer.
Dominique Feigl: Das ist richtig. Zum Beispiel wurden mit 1. Jänner 2025 die Tages- und Nächtigungsgelder erhöht. Tagesgelder („Diäten“) können jetzt bis zu 30 Euro pro Tag abgabenfrei ausbezahlt werden, Nächtigungsgelder bis zu 17 Euro.
Dominique Feigl: Für 2024 und 2025 gilt: Zuschläge für die ersten achtzehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 Prozent des Grundlohnes sind steuerfrei, insgesamt jedoch höchstens 200 Euro monatlich. 2026 sinkt der steuerfreie Betrag dann auf höchstens 120 Euro pro Monat.
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