Imagebild Steuern sparen © Nuthawut-snyGGG - stock.adobe.com


Arbeitnehmer:innenveranlagung

Wie man im Jahr 2025 Steuern spart

Das Steuerjahr 2025 wartet mit einigen Neuig­keiten auf. Welche das sind – und was rund um den Steuer­ausgleich für das Jahr 2024 zu beachten ist – erklärt AK Expertin Dominique Feigl.
Andreas  Rauschal
03.03.2025

 

Dominique Feigl, AK Wien © Lisi Specht
Dominique Feigl, Expertin für Steuerrecht, AK Wien © Lisi Specht

AKtuell: Viele Beschäftigte kümmern sich jetzt um ihren Steuerausgleich für das Jahr 2024. Gibt es dabei ein bestimmendes Thema?

Dominique Feigl: Ein prägendes Ereignis für viele war sicher das Hochwasser im September. Beim Steuer­ausgleich, also der Arbeit­nehmer:innen­veranlagung für das Jahr 2024, können Katastrophen­schäden in Zusamme­nhang mit dem Hochwasser als außer­gewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden. Das können etwa Kosten für die Beseitigung von Wasser und Schlamm sein, aber auch Kosten für die Sanierung. Wurde für beschädigte Gegenstände wie Möbel oder Geschirr Ersatz neu gekauft, können auch diese Kosten abgesetzt werden.

Wichtig ist: Alle Kostenersätze – etwa durch einen Katastrophenfonds, die Versicherung, Arbeiterkammer oder Gewerkschaft – sind vorher abzuziehen. Und sämtliche Ausgaben müssen mit Rechnungen belegbar sein.

AKtuell: Welche Neuerungen gibt es beim Steuerausgleich für 2024?

Dominique Feigl: Für Familien hat sich wieder etwas getan: Der Familienbonus Plus für Kinder über 18 beträgt nun bis zu 700,08 Euro (statt bisher 650,16 Euro). Der Kinder­mehrbetrag – für Familien, die keine oder sehr wenig Lohnsteuer bezahlen – unabhängig vom Alter des Kindes ebenso bis zu 700 Euro (statt bisher 550 Euro).

Der Familienbonus Plus steht zu, solange das Kind Anspruch auf Familienbeihilfe hat, sprich auch für Lehrlinge und studierende Kinder. Er ist mit der Jahreslohnsteuer begrenzt. Für den Kindermehrbetrag muss die Familienbeihilfe mindestens sieben Monate im Kalenderjahr bezogen worden sein.

Neuigkeiten gibt es auch beim Kirchenbeitrag: Hier wurde der absetzbare Betrag von 400 auf 600 Euro erhöht. Außerdem wird der Freibetragsbescheid ab dem Steuerausgleich für das Jahr 2024 nur mehr auf Antrag ausgestellt.

Infografik Steuern sparen © AKtuell
© AKtuell

AKtuell: Wodurch zeichnet sich das Steuerjahr 2025 aus?

Dominique Feigl: Aus Homeoffice wird Telearbeit – das bedeutet eine Ausweitung dessen, wo diese Arbeit erbracht werden kann. Statt wie bis zuletzt am Haupt- oder Neben­wohnsitz sowie am Wohnsitz naher Angehöriger sind – nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber – nun alle Orte möglich, die nicht zum Unternehmen gehören. Zum Beispiel auch Coworking-Spaces, Parks oder Kaffeehäuser. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber die korrekte Anzahl der Tele­arbeitstage am Jahres­lohnzettel meldet.


AKtuell: Zu welchen Änderungen kommt es bei den Steuerstufen?

Dominique Feigl: Auch für 2024 und 2025 ist die jährliche Anpassung der Tarifstufen an die Inflationsrate erfolgt. Zuletzt wurde um rund vier Prozent angepasst. Für 2025 heißt das: Erst ab einem jährlichen Einkommen von 13.308 Euro zahlt man Steuern. Auch viele Absetzbeträge werden jährlich angepasst (siehe Infografik).


AKtuell: Was ist in Sachen Kilometergeld zu beachten?

Dominique Feigl: Das abgaben­freie Kilometer­geld wurde ab 1. Jänner 2025 auf bis zu 50 Cent pro Kilometer für alle Fahr­zeuge erhöht – diesen Betrag kann ich für beruflich veranlasste Reisekosten geltend machen, vom Fahrrad bis zum Auto. Beim Auto ist das Kilometergeld auf bis zu 30.000 Kilometer pro Jahr begrenzt, beim Fahrrad auf bis zu 3.000 Kilometer.


AKtuell: Auch bei Geschäfts­reisen gibt es Neuigkeiten…

Dominique Feigl: Das ist richtig. Zum Beispiel wurden mit 1. Jänner 2025 die Tages- und Nächtigungs­gelder erhöht. Tages­gelder („Diäten“) können jetzt bis zu 30 Euro pro Tag abgabenfrei ausbezahlt werden, Nächtigungsgelder bis zu 17 Euro.


AKtuell: Die Überstunden­zuschläge wurden schon im Vorjahr angepasst, wie sieht es 2025 aus?

Dominique Feigl: Für 2024 und 2025 gilt: Zuschläge für die ersten achtzehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 Prozent des Grundlohnes sind steuerfrei, insgesamt jedoch höchstens 200 Euro monatlich. 2026 sinkt der steuerfreie Betrag dann auf höchstens 120 Euro pro Monat.

gut zu wissen

Die AK Steuersparwochen 2025

Unsere Expert:innen stehen für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung:

  • 03.03.–07.03.2025
  • 17.03.–21.03.2025
  • 07.04.–11.04.2025
  • 05.05.–09.05.2025  

Anmeldung: Terminvereinbarung über die AK Hotline 0800 201 101 (Mo bis Fr von 08:00 bis 20:00 Uhr) sowie online.  

 

Weitere Artikel

Frauenarmut © Monkey Business - stock.adobe.com
Weitblick
Frauenarmut ist nicht Frauensache
Das Armutsrisiko für Frauen ist vor allem aufgrund struktureller Probleme erhöht. Hier besteht Reform-Priorität und der Betriebsrat ist gefragt.
Nachtarbeit © Markus Zahradnik
Arbeit
Nachtaktiv: Welche Risiken birgt die Nachtarbeit?
Rund 600.000 Menschen arbeiten hierzulande nachts – ein Drittel davon regelmäßig. Worauf ist bei Nachtarbeit zu achten?