Soziale Arbeit: Mehr Qualität für alle
Der Initiativantrag zum „Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz“ wurde vor Weihnachten im Parlament eingebracht. Dass künftig geregelt ist, wer die Bezeichnung „Sozialarbeiter:in“ oder „Sozialpädagog:in“ verwenden darf, sorgt bei allen Beteiligten für Klarheit. Das Gesetz dient der Qualitätssicherung. Es kommt den Berufsangehörigen und insbesondere den Adressat:innen, etwa in der Kinder- und Jugendberatung, der Altenbetreuung, der Suchtprävention oder der Wohnungslosenhilfe, zugute.
Benötigt wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit, ein Bachelor- bzw. Masterstudium oder ein Diplomlehrgang zur Sozialpädagogik. Personen mit bereits abgeschlossener Ausbildung an den Sozialakademien etc. dürfen sich ebenfalls als Sozialarbeiter:in oder Sozialpädagog:in bezeichnen. Personen, die sich als solche ausgeben, ohne die Voraussetzung zu erfüllen, drohen Geldstrafen bis zu 15.000 Euro.
AK bringt sich ein
Das neue Sozialarbeits-Bezeichnungsgesetz wurde Ende Februar mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen im Nationalrat beschlossen. Am Tag nach der Kundmachung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt tritt es in Kraft.
„Wir erwarten, dass dies noch im März sein wird“, so Silvia Rosoli. Während der Begutachtungsfrist des Entwurfes hat auch die Bundesarbeitskammer (BAK) eine Stellungnahme abgeben, die mit den Arbeiterkammern der Bundesländer, den Gewerkschaften sowie dem Österreichischen Berufsverband der Sozialen Arbeit (obds) abgestimmt wurde, Leiterin der Abteilung Gesundheitsberufe und Pflegepolitik in der AK Wien.
Der nächste Schritt
„Wir begrüßen das neue Gesetz sehr. Als nächsten Schritt braucht es aber ein einheitliches bundesweites Berufsrecht für die Soziale Arbeit. Darauf hat sich die Koalition in ihrem Regierungsprogramm geeinigt“, erinnert die AK Expertin. Dazu ist eine Änderung der Bundesverfassung, also eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament, notwendig. Wie diese Änderung aussehen könnte, hat der Berufsverband in einem Rechtsgutachten erstellen lassen. „Diese Vorschläge könnten jederzeit mit einem Vorschlag für ein Berufsgesetz in das Parlament eingebracht werden“, erklärt Silvia Rosoli.