Es war ein Betrunkener in der S-Bahn, der Peter Traschkowitsch vor knapp 20 Jahren attackierte. Peter, der gleich nach der Schule 1978 bei den ÖBB in der Verwaltung zu arbeiten begonnen hatte, saß als Fahrgast im Waggon. „Der Betrunkene hat eine Frau angepöbelt. Da habe ich eingegriffen“, erinnert er sich an den Vorfall. Mit einem Schirm verletzte der Mann Peter am Auge so stark, dass trotz mehrerer Operationen dauerhafte Schäden zurückblieben. Der Angreifer wurde verurteilt, Peter bekam Schadenersatz zugesprochen. Und begann, sich systematisch mit dem Thema Gewaltprävention auseinanderzusetzen.
Isabel Koberwein, GPA
Gewalt am Arbeitsplatz beginnt nicht erst bei körperlichen Angriffen. Sie reicht von Hänseleien über Beschimpfungen und Bedrohungen bis zu physischen Attacken. Auch sexuelle Belästigung sowie Mobbing sind Formen von Gewalt. „Das alles gehört nicht zum Job dazu. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Er ist für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz verantwortlich. Dementsprechend müssen Arbeitgeber für den Gewaltschutz im Betrieb sorgen und geeignete Schutzmaßnahmen setzen – und zwar präventiv. Arbeitgeber müssen eruieren und beurteilen, von wem Gewalt ausgehen kann und was die Auslöser dafür sind. So schreibt es das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz vor“, sagt Johanna Klösch, Expertin für Arbeitnehmer:innenschutz in der AK Wien.
Handelt es sich um die Kund:innen, die die Angestellte an der Kassa wegen der langen Warteschlange anpöbeln? Oder ist es interne Gewalt, die von Kolleg:innen ausgeht oder gar von einer Führungskraft? Ungünstige betriebliche Rahmenbedingungen wie Personalmangel, mangelhafte Arbeitsorganisation oder eine schlechte Führung erhöhen das Risiko von Gewalt am Arbeitsplatz.
Gut zu wissen ist zudem, dass das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz eine klare Rangordnung vorgibt. Technische Maßnahmen, etwa Schutzwände, stehen an erster Stelle. Organisatorische Maßnahmen, zum Beispiel Zutrittsregelungen oder Team- statt Einzelarbeit, folgen als zweites. Personenbezogene Maßnahmen wie Schulungen oder eine persönliche Schutzausrüstung sind erst der dritte Baustein. „Natürlich macht es oftmals Sinn, einen Maßnahmenmix zu wählen. Deeskalationstrainings können sinnvoll sein. Vorrangig ist es aber, kritische Situationen und Gefährdungen schon im Vorhinein zu vermeiden“, erklärt Isabel Koberwein, Expertin für Arbeitnehmer:innenschutz in der GPA.
Die Website der Gewerkschaft vida mit umfassenden Infos, wie man Gewalt im Job bekämpfen kann, und mit Unterstützungsangeboten für Betriebsrät:innen und Mitglieder. Gleich durchschauen!
Die Themenseite der GPA fasst die rechtlichen Regelungen zusammen und listet Aulaufstellen auf. Eine kompakte Broschüre für Betriebsrät:innen samt Checkliste gibt einen guten Überblick über Handlungsmöglichkeiten.
Berät in Sachen Antidiskriminierung und Gewaltprävention: chancen.nutzen@oegb.at