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Lehrausbildung in Österreich

Start ins Arbeitsleben: Wie der Betriebsrat unterstützen kann

Die Ausbildung von Lehrlingen zu qualifizierten Fachkräften ist einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren der österreichischen Wirtschaft. Wie ist die Situation der Lehrausbildung in Österreich? Wo gibt es Schwachstellen? Und wie können Betriebsrat und Jugendvertrauensrat Lehrlinge unterstützen?

Martina Fassler
20.08.2022
in diesem artikel

    Lehrlinge von heute sind die Fachkräfte von morgen

    "Mir hat gefallen, dass ich von Anfang an etwas gelernt habe. Gleich am ersten Tag habe ich Schalungsplatten zusammengebaut“, erinnert sich Cem Rendecioglu (19) an den Beginn der Lehre beim Bauriesen Porr vor vier Jahren. Cem ist einer, der sich „reinhaut“.

    Und er fand eine Lehrstelle in einem Unternehmen, das erkannt hat, wie wichtig die Ausbildung von Fachkräften auch im eigenen Interesse ist. Porr bildet österreichweit mehr als 400 Lehrlinge aus und hat seit 2019 ein eigenes Ausbildungszentrum in Wien Simmering. Jetzt im September kommen wieder neue Lehrlinge ins Unternehmen. Porr macht viel für „ihre“ Lehrlinge – in einer Branche, die insgesamt einiges daransetzt, um für Lehrlinge attraktiv zu sein. Andere Branchen bleiben weit zurück und klagen, dass ihnen Fachkräfte fehlen.

    Anteil der Lehrlinge an allen unselbstständig Beschäftigten österreichweit © AK Wien
    Anteil Lehrlinge an unselbstständig Beschäftigten © AK Wien

    Aufholbedarf bei Lehrausbildung

    1990 waren fünf Prozent der unselbständig Beschäftigten Lehrlinge. 2021 waren es nur mehr 2,8 Prozent. In den letzten dreizehn Jahren sank die Zahl der Lehrbetriebe um ein Viertel. Dazu kommt, dass manche Betriebe Lehrlinge als billige Hilfskräfte betrachten. „Jeder dritte Lehrling fühlt sich alleingelassen“, fasst Philipp Ovszenik, Bundesjugendsekretär der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ), die Ergebnisse des aktuellen Lehrlingsmonitors zusammen, bei dem 6.000 Lehrlinge befragt wurden.

    Die Gründe, warum ein Drittel der Lehrlinge unzufrieden ist: Sie müssen Hilfsjobs erledigen, die ihnen für ihre Ausbildung nichts bringen, werden – oft unbezahlt – zu Überstunden eingeteilt, obwohl Überstunden für unter 18-Jährige eigentlich verboten sind. Oder sie geben an, dass überhaupt keine Arbeitszeit-Aufzeichnungen geführt werden, obwohl dies natürlich auch für Lehrlinge vorgeschrieben ist. Was der Lehrlingsmonitor noch zeigt: Wo es einen Betriebsrat oder Jugendvertrauensrat gibt, ist es besser. 

    Infografik zur Anzahl der Lehrlinge in Österreich und deren Aufteilung nach Geschlecht © AK Wien
    Lehrlinge in Österreich nach Geschlecht © AK Wien
    "Jugend­liche können oft besser mit anderen Jugend­lichen über ihr An­liegen reden"

    Cem Rendecioglu, JVR bei Porr

    Der Jugendvertrauensrat als Anlaufstelle


    „Wichtig ist eine enge Zusammenarbeit mit den Ausbilder:innen. Denn deren Kernaufgabe ist es zu schauen, dass die Jugendlichen entsprechend ausgebildet werden“, erklärt Markus Schüller, Jurist in der bildungspolitischen Abteilung der AK Wien. In manchen Betrieben gibt es einen Willkommenstag für die Lehrlinge.

    Das sollte man als Betriebsrat bzw. Jugendvertrauensrat nutzen, um sich gleich zu Beginn den Lehrlingen als Ansprechpartner vorzustellen. Wo es dieses gemeinsame Onboarding nicht gibt, kann der Jugendvertrauensrat bzw. der Betriebsrat zu einer Jugendversammlung einladen.

     

    Broschürentipp

    How 2 JVR

    Du möchtest die Lehrlinge beim Gründen eines Jugendvertrauensrates (JVR) unterstützen? Die ÖGJ hat das Wichtigste dazu in der Broschüre „How 2 JVR“ zusammengefasst.

    Wir von der Gewerkschaftsjugend sind gerne bei diesen Terminen dabei. Dort, wo es mindestens fünf jugendliche Arbeitnehmer:innen gibt und kein Jugendvertrauensrat besteht, unterstützt die ÖGJ die Jugendlichen auch beim Gründen eines Jugendvertrauensrates“, sagt Philipp Ovszenik. 

    Dass sich ein Jugendvertrauensrat „auszahlt“, steht für Cem Rendecioglu fest. Er ist selbst Vorsitzender des Jugendvertrauensrates bei Porr und fungiert immer wieder als Vermittler, wenn es Probleme gibt oder Verständnisschwierigkeiten auftauchen.

    Baubranche als Musterbeispiel

    Dass es auch Pflichten im Berufsleben gibt, auch das macht Cem den Lehrlingen klar. Petra Karacs, die Leiterin des Ausbildungsmanagements bei Porr, nennt einen weiteren Punkt, der bei einer Ausbildung mit Qualität dazugehört: ein regelmäßiges Feedback zum Ausbildungsfortschritt. Dazu zähle auch ein konstruktiver Umgang mit Fehlern. „Nur so kann man erfolgreich lernen und sich verbessern.“

     

    Broschürentipp

    Deine Rechte als Lehrling

    Alles Wichtige für den Start ins Berufs­leben steht in der AK-Broschüre „Dein Recht als Lehrling“. Gleich downloaden und an die „Neuen“ im Betrieb verteilen.

    Was macht die Baubranche besser als etwa das Hotel- und Gastgewerbe? „Die Lehrlingseinkommen in den Bauberufen gehören zu den höchsten. Die Berufsbilder wurden erneuert. Alle Lehrlinge erhalten kostenlos ein Tablet mit Internetzugang und Online-Lern-Programmen. Auch die Ansprache der Jungen auf Social Media passt“, zollt Ovszenik der Branche Respekt. Was die Baubranche anderen noch voraus hat: Neben der betrieblichen Ausbildung und der Berufsschule gibt es eine dritte Säule der Lehrausbildung, die überbetrieblichen Bauakademien. Dort erlernen Jugendliche praktische Fertigkeiten, die sie benötigen, aber im Betriebsalltag meist nicht üben können. Ähnliche Kompetenzzentren könnten auch in anderen Branchen die Qualität der Lehrausbildung steigern, meint die Gewerkschaftsjugend.


    Lehrling verrichtet Arbeit auf Baustelle © Markus Zahradnik
    © Markus Zahradnik
    Cem kann was. Ein wichtiger Baustein für seine Zukunft ist gelegt. Er hat seine Lehre erfolgreich abgeschlossen.

    Wie kann der Betriebsrat unterstützen?


    Was aber kann der Betriebsrat tun, wenn es bei der Ausbildung der Lehrlinge Probleme gibt? „Mit dem bzw. der Ausbilder:in reden bzw. wenn das nichts hilft, mit dem bzw. der Chef:in“, rät Ovszenik. Dabei ist es hilfreich, auch die rechtlichen Bestimmungen parat zu haben.

    „Egal ob Klein- oder Großbetrieb: Das Arbeitsverfassungsgesetz gibt dem Betriebsrat in § 89 ganz allgemein das Recht, das Einhalten der Rechtsvorschriften, die die Arbeitnehmer:innen betreffen, zu überwachen“, sagt Hannes Schneller von der Abteilung Sozialpolitik der AK Wien. „Zeigen die Gespräche keine Wirkung, ist das Einschalten der zuständigen Gewerkschaft ein nächster Schritt“, empfiehlt Schneller.

    Gut zu wissen ist, dass der Betriebsrat laut § 94 Arbeitsverfassungsgesetz auch explizit Mitwirkungsrechte bei der betrieblichen Berufsausbildung hat. Gibt es eine unternehmenseigene Schulungseinrichtung, hat der Betriebsrat das Recht, an der Verwaltung dieser Einrichtung teilzunehmen. „Wie konkret die Spielregeln dazu ausgestaltet sind, ist in einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung zu regeln. Das gibt dem Betriebsrat starke Möglichkeiten zur Mitwirkung in die Hand, die er im Sinne der Lehrlinge nutzen sollte.“


    Broschürentipp

    Lehrlingsfolder "Deine Drei"

    Erkläre mit unserem „Deine Drei“-Lehr­lingsfolder den Jugendlichen, wie sie sich Unterstützung von Betriebsrat, Gewerkschaft und AK holen können und weshalb sich eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft auszahlt.

    Hier kostenlos downloaden



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