Der Schulbesuch ist zwar per Gesetz kostenlos, der Alltag zeigt jedoch, dass jede Menge Kosten anfallen. Schulbeihilfe kann ab der 10. Schulstufe beantragt werden. Wieviel Schulbeihilfe es gibt, hängt von Einkommen, Familiengröße und Wohnsituation ab. Der Grundbetrag der Schulbeihilfe beträgt jährlich 1.520 Euro. Weitere Infos: https://ratgeber.schuelerbeihilfe.at/
Beim Besuch einer Ganztagsschule oder Nachmittagsbetreuung kann ein Teil oder die Gesamtkosten für Essenbeiträge erlassen werden, die Grenzen und Beträge unterscheiden sich je nach Gemeinde.
Zudem können auch Unterstützungen für die Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen sowie Heimbeihilfe beantragt werden.
Finanzielle Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen (bmbwf.gv.at)
Für Lehrlinge gibt es verschiedene Förderungen, die zu einem erfolgreichen Lehrabschluss beitragen sollen. Mit dem Digi-Scheck des Wirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit dem Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) wird die Teilnahme an vertiefenden Kursen gefördert.
Für die Vorbereitung zur Lehrabschlussprüfung gibt es diverse Kursangebote. Zudem gibt es die Möglichkeit zur Kostenübernahme bei wiederholtem Antritt zur Lehrabschlussprüfung. Der waff hat die diversen Anlaufstellen für Lehrlinge und die Förderangebote übersichtlich zusammengefasst.
https://www.waff.at/foerderungen/lehrlingsfoerderung/
Wenn es Eltern nicht möglich ist, das Studium ihres Kindes vollständig zu finanzieren, kann man Studienbeihilfe beantragen. Viele Studierende, die Anspruch auf die Beihilfe hätten, holen sich die Förderung nie ab. Es lohnt sich, einen Antrag zu stellen. Die Antragsfrist für das Wintersemester 2023/2024 läuft von 20. September bis 15. Dezember 2023, für das Sommersemester 2024 vom 20. Februar bis 15. Mai 2024.
Weitere Infos:
Stipendienstelle Wien www.stipendium.at,
Sozialreferate der Österreichischen Hochschüler:innenschaft www.oeh.ac.at
oder www.stipendienrechner.at.
Elke Larcher, Abteilung Bildungspolitik der AK Wien