Die Rettungsmaßnahmen haben ihr Ziel verfehlt, über das Unternehmen wird ein Insolvenzverfahren eröffnet. In dieser Situation sollte der Betriebsrat raschest die Gewerkschaft und die AK kontaktieren. Denn hier gibt es Expert:innen, die den Betriebsrat ausführlich über die Folgen eines Insolvenzverfahrens informieren und ihn in dieser Krisensituation begleiten.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bedeutet noch nicht das Ende. Der Betriebsrat sollte so viel Informationen wie möglich von der Unternehmensführung einholen. Was ist geplant? Soll saniert werden? Soll das Unternehmen fortgeführt oder geschlossen werden? Wie viele Dienstnehmer:innen gibt es? Wer befindet sich in Karenz, wer auf Urlaub?
Wenn der Arbeitgeber insolvent ist und die Beschäftigten nicht mehr zahlen kann, zahlt der Insolvenz-Entgelt-Fonds die offenen Ansprüche. Doch das passiert nicht von selbst. Die Ansprüche müssen berechnet und eingefordert werden. Der von AK und ÖGB geschaffene Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen (ISA) erledigt das.
Der ISA benötigt dafür die Kontaktdaten der Personalverrechnung und Personalabteilung, die Betriebsvereinbarungen und die Arbeitsverträge sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Der Betriebsrat kann wertvolle Hilfe leisten, damit der ISA rasch all diese Informationen erhält.
Die AK ist nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in ständigem Kontakt mit der Insolvenzverwaltung. Sie leitet die relevanten Infos an den Betriebsrat weiter, um eine koordinierte Vorgehensweise zu ermöglichen. Umgekehrt ist es hilfreich, wenn der Betriebsrat die Fragen der Beschäftigten bündelt, um sie mit AK und Gewerkschaft zu beantworten.
Sinnvoll ist auch, eine Informationsveranstaltung für die Beschäftigten zu organisieren. Dort unterstützen Expert:innen von AK und Gewerkschaft den Betriebsrat beim Beantworten der rechtlichen Fragen. Es können auch gleich die Vertretungsunterlagen unterzeichnet werden, damit der ISA die Beschäftigten vertritt, sodass sie möglichst rasch zu ihrem Geld kommen.
Du erreichst das ISA-Büro der AK Wien per E-Mail unter: isa@akwien.at