Imagefoto Insolvenz © AdobeStock, 88studio
Dranbleiben

In­sol­venz­verfah­ren: Wenn die Fir­ma in­sol­vent ist

Wie soll der Betriebs­rat bei Er­öffnung ei­nes In­solvenz­ver­fahrens handeln?

Maximilian  Walka
10.05.2023
in diesem Artikel

    Die Rettungsmaßnahmen haben ihr Ziel verfehlt, über das Unter­nehmen wird ein Insolvenz­verfahren eröffnet. In die­ser Situation sollte der Betriebsrat raschest die Gewerk­schaft und die AK kontak­tieren. Denn hier gibt es Expert:innen, die den Betriebs­rat ausführlich über die Folgen eines Insolvenz­verfahrens informieren und ihn in dieser Krisen­situation begleiten.


     

    Insolvenz­verfahren: Einen Über­blick verschaffen

    Die Eröffnung eines Insolvenz­verfahrens bedeutet noch nicht das Ende. Der Betriebsrat sollte so viel In­formationen wie möglich von der Unternehmens­führung einholen. Was ist geplant? Soll saniert werden? Soll das Unter­nehmen fortgeführt oder ge­schlossen werden? Wie viele Dienst­nehmer:innen gibt es? Wer befindet sich in Ka­renz, wer auf Urlaub?


    Unterlagen zusammen­tragen 

    Wenn der Arbeitgeber insolvent ist und die Be­schäftigten nicht mehr zahlen kann, zahlt der Insolvenz-­Entgelt-Fonds die offenen An­sprüche. Doch das passiert nicht von selbst. Die Ansprüche müssen be­rechnet und ein­gefordert werden. Der von AK und ÖGB geschaffene Insolvenz­schutz­verband für Arbeit­nehmer:innen (ISA) erledigt das.

    Der ISA benötigt dafür die Kontakt­daten der Personal­verrechnung und Personal­abteilung, die Betriebs­vereinbarungen und die Arbeits­verträge sowie Lohn- und Gehalts­abrechnungen. Der Betriebs­rat kann wertvolle Hilfe leisten, damit der ISA rasch all diese Informationen erhält.


    Die Beschäftigten vertreten

    Die AK ist nach Eröffnung eines Insolvenz­verfahrens in ständigem Kon­takt mit der Insolvenz­verwaltung. Sie lei­tet die relevanten Infos an den Betriebs­rat weiter, um eine ko­ordinierte Vorgehens­weise zu ermöglichen. Umgekehrt ist es hilfreich, wenn der Betriebs­rat die Fra­gen der Beschäftigten bündelt, um sie mit AK und Gewerk­schaft zu beantworten.

    Sinnvoll ist auch, eine Informations­veranstaltung für die Beschäftigten zu or­ganisieren. Dort unterstützen Expert:innen von AK und Gewerkschaft den Betriebs­rat beim Beantworten der recht­lichen Fragen. Es können auch gleich die Vertretungs­unterlagen unter­zeichnet werden, damit der ISA die Beschäftigten vertritt, sodass sie möglichst rasch zu ihrem Geld kommen.


    INFO

    Tipp Symbolbild © AK Wien

    Hilfe bei der Insolvenz des Unter­nehmens

    Du erreichst das ISA-Büro der AK Wien per E-Mail unter: isa@akwien.at


    Weitere Artikel

    Willi Mernyi, Leitender Sekretär des ÖGB © Sebastian Philipp
    Interview
    Um­f­rage: Insti­tution Betriebs­rat auf dem Prüf­stand
    Willi Mernyi, Leiten­der Sekre­tär des ÖGB, erläutert im Inter­view die Ergeb­nisse einer IFES-Um­frage zur Institution Betriebs­rat.
    Maximilian Walka, AK Wien © Markus Zahradnik
    Insolvenzverfahren
    Drei Fragen zum Insolvenzverfahren an Maximilian Walka
    Wenn dem Unternehmen eine Insolvenz droht: Wie soll sich der Betriebsrat verhalten? Wer unterstützt noch? Was hilft den Beschäftigten?