Am Beginn einer Insolvenz sind die Betroffenen mit vielen Fragen konfrontiert. Es herrscht Verunsicherung, Falschinformationen machen die Runde. „Wir bekommen unser Geld nicht mehr“, sind die Beschäftigten alarmiert. Am besten kontaktiert der Betriebsrat in einem ersten Schritt Gewerkschaft und Arbeiterkammer und holt so viele Informationen wie möglich von der Unternehmensführung ein. Bei der Analyse von wirtschaftlichen Daten unterstützen die Betriebswirt:innen der Arbeiterkammer. Anschließend wird gemeinsam ein „Fahrplan“ durch die Insolvenz für die betroffenen Arbeitnehmer:innen erstellt. Ein guter „Fahrplan“ führt zu einer schnellstmöglichen Auszahlung aller offenen Forderungen der Beschäftigten.
Die Arbeiterkammer hilft den Beschäftigten durch Beratung und ermöglicht die Vertretung durch den ISA, den Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen von ÖGB und AK. Der ISA berät und vertritt die Beschäftigten, damit sie ihr Geld bekommen. Die Insolvenz stellt eine beunruhigende Situation dar, hat jedoch nicht zur Folge, dass die Beschäftigten ihre Ansprüche verlieren. Als Errungenschaft der Sozialpartner ist hier das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz zu erwähnen – es sichert weitestgehend die Ansprüche der Beschäftigten.
Betriebsräte haben in den meisten Fällen Einblick in bzw. Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens. Wenn daher ein Insolvenzantrag im Raum steht, ist Handlungsbedarf geboten. Je schneller Kontakt mit der Gewerkschaft und AK aufgenommen wird, umso eher kann eine Antragstellung und Auszahlung des Insolvenzentgelts erreicht werden. Durch das Sammeln der notwendigen Informationen und Unterlagen leistet der Betriebsrat einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Beschäftigten. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat, Gewerkschaft und AK führt zu einer raschen und korrekten Auszahlung der offenen Ansprüche. So hilft der Betriebsrat am wirksamsten mit, dass die Beschäftigten zu ihrem ausständigen Geld kommen.
Karin Ristic ist Leiterin der Abteilung Insolvenzschutz der AK Wien.