Drei Fragen zum Insolvenzverfahren an Karin Ristic © AKtuell, Erwin Schuh


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Drei Fragen zum Insolvenzverfahren

Im Falle eines In­sol­venz­ver­fahrens: Wie soll sich der Be­triebs­rat ver­hal­ten? Wer unter­stützt noch und was hilft den Be­schäf­tigten?

Redaktion  AKtuell
10.12.2024

Wie soll sich der Betriebsrat verhalten?

Am Beginn einer Insol­venz sind die Betroffenen mit vielen Fragen konfrontiert. Es herrscht Verun­sicherung, Falsch­informa­tionen machen die Runde. „Wir bekommen unser Geld nicht mehr“, sind die Beschäf­tigten alarmiert. Am besten kon­taktiert der Betriebs­rat in einem ersten Schritt Gewerk­schaft und Arbeiterkammer und holt so viele Informationen wie möglich von der Unter­nehmens­führung ein. Bei der Analyse von wirtschaftlichen Daten unterstützen die Betriebs­wirt:innen der Arbeiterkammer. Anschlie­ßend wird gemeinsam ein „Fahrplan“ durch die Insol­venz für die betroffenen Ar­beit­nehmer:innen erstellt. Ein guter „Fahr­plan“ führt zu einer schnellst­mög­li­chen Aus­zahlung aller offenen For­derun­gen der Beschäf­tigten. 




Wer unterstützt noch?

Die Arbeiterkammer hilft den Beschäftigten durch Beratung und ermöglicht die Vertretung durch den ISA, den Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen von ÖGB und AK. Der ISA berät und vertritt die Beschäftigten, damit sie ihr Geld bekommen. Die Insol­venz stellt eine beun­ruhigende Situa­tion dar, hat jedoch nicht zur Folge, dass die Beschäf­tigten ihre Ansprüche verlieren. Als Errungen­schaft der Sozial­part­ner ist hier das Insol­venz­-Entgelt­sicherungs­gesetz zu erwähnen – es sichert weitest­gehend die An­sprüche der Beschäftigten. 




Was hilft den Beschäftigten?

Betriebs­räte haben in den meisten Fällen Ein­blick in bzw. Über­blick über die finan­zielle Situa­tion des Unter­neh­mens. Wenn daher ein Insol­venz­antrag im Raum steht, ist Hand­lungs­bedarf geboten. Je schneller Kontakt mit der Gewerk­schaft und AK auf­genommen wird, umso eher kann eine Antrag­stellung und Aus­zahlung des Insol­venz­entgelts erreicht werden. Durch das Sammeln der not­wendigen Infor­ma­tionen und Unter­lagen leistet der Betriebs­rat einen wich­tigen Beitrag zur Unter­stützung der Beschäf­tigten. Eine gute Zusammen­arbeit zwischen Betriebs­rat, Gewerk­schaft und AK führt zu einer raschen und korrek­ten Aus­zahlung der offenen An­sprüche. So hilft der Betriebs­rat am wirk­sam­sten mit, dass die Beschäf­tigten zu ihrem aus­stän­digen Geld kommen.


Zur Person

Karin Ristic ist Leiterin der Abteilung Insolvenzschutz der AK Wien.



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