Ines Hofmann © Markus Zahradnik
Unternehmensdaten

Drei Fragen zur Bilanzanalyse

Drei Fragen, drei Antworten: Wie kann der Betriebs­rat die Bilanz­analyse nutzen?

Ines  Hofmann
16.11.2022
in diesem Artikel

    Wann ist eine Bilanzanalyse ratsam?

    Eine Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens ist für den Betriebsrat jährlich ratsam und immer dann zu empfehlen, wenn Entscheidungen wie Investitionen, Veränderungsprozesse, Outsourcing-Vorhaben, Einsparungsmaßnahmen oder Lohn-, Gehalts- und Prämienverhandlungen anstehen. Insbesondere in Krisenzeiten ist es empfehlenswert, vor allem die Liquiditätssituation kontinuierlich und in kürzeren Abständen zu beobachten. Aber auch für Betriebsräte im Konzern kann es interessant sein, die wirtschaftliche Lage des eigenen Unternehmens mit jener von anderen Konzerngesellschaften zu vergleichen.


    Wo finde ich Hilfe?

    Wer keine Ausbildung in Buchhaltung hat, stößt mit der Analyse des Jahresabschlusses bald an seine Grenzen. Die Expert:innen der Arbeiterkammern unterstützen dich bei der Beurteilung sämtlicher wirtschaftlicher Daten im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs. Zudem verfügen die Arbeiterkammern über eine umfangreiche Bilanzdatenbank, mit deren Hilfe Unternehmens- und Branchenvergleiche möglich sind. Die Beratungsinhalte werden selbstverständlich vertraulich behandelt. 


    Welche Unterlagen werden für eine Bilanz­analyse benötigt?

    Für eine Analyse wird der Jahresabschluss, also Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht benötigt. Der Betriebsrat hat – abhängig von der Unternehmensgröße bzw. der Branche – gemäß § 108 (3) Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) einen Anspruch auf Aushändigung des Jahresabschlusses durch den Betriebsinhaber längstens sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres. Für die Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft ist auch die Einbeziehung von Zusatzdaten, wie Auftragslage, geplante Investitionen etc. vorteilhaft. Über diese Wirtschaftsdaten kann der Betriebsrat gemäß § 108 (1) ArbVG jederzeit Auskunft verlangen. Darüber hinaus können Unternehmensinformationen auch über das öffentliche Firmenbuch kostenpflichtig abgefragt werden.


    Zur Person

    Ines Hofmann ist Betriebswirtin und Wirtschaftspädagogin. Sie hat umfangreiche Erfahrung in der wirtschaftlichen Beratung und Ausbildung von Betriebsrät:innen und Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat. Sie ist Co-Herausgeberin des Buches „Bilanz & Co“ und Autorin vieler VÖGB-Skripten und Schulungsunterlagen. In der Abteilung Betriebswirtschaft der AK Wien ist sie für die Kommunikation von wirtschaftlichen und aufsichtsratsbezogenen Inhalten verantwortlich.




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