Am 30. Oktober ist heuer der Equal-Pay Day. Ab diesem Tag bis zum Jahresende arbeiten Frauen gratis, wenn man ihr Einkommen mit jenem der Männer vergleicht. Vergangenes Jahr fand der Equal-Pay Day noch eine Woche früher statt, denn die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern hat sich verkleinert. AKtuell hat mit der Ökonomin Katharina Mader aus der Frauenabteilung der AK Wien gesprochen. Sie erklärt, weshalb die eine Woche früher kein Grund zum Jubeln ist und wie der Betriebsrat das Werkzeug des Einkommensberichts nutzen kann, um im Betrieb Verbesserungen anzustoßen.
Rechtzeitig vor dem Equal Pay Day online gegangen ist die aktualisierte „Toolbox Einkommensbericht“ des Bundeskanzleramts, an der Expert:innen von AK und ÖGB maßgeblich mitgearbeitet haben. Die Toolbox, die als Website und als Ratgeber (Download) verfügbar ist, zeigt, wie der Einkommensbericht aussagekräftiger gestaltet werden kann. Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten müssen alle zwei Jahre einen Einkommensbericht erstellen, um die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern im Betrieb zu erheben.
Doch so, wie das beim Zahlenwerk für ganz Österreich gilt, ist das auch auf Betriebsebene. „Wer den Kontext außen vor lässt oder sich nur mit einer Minimalversion begnügt, bekommt ein ungenaues Zahlenwerk, das wenig aussagekräftig ist“, sagt Mader.
Für Fragen und Unterstützung für Betriebsrät:innen rund um den Einkommensbericht stehen folgende Anlaufstellen von AK, ÖGB und Gewerkschaften zur Verfügung:
- die Frauenabteilungen der Gewerkschaften
- die ÖGB-Frauenabteilung (+43-1-53444-39042 / frauen@oegb.at)
- die Abteilung "Frauen, Familien" der AK Wien (+43-1-501-12418 / FF@akwien.at)
Maßnahmen der betrieblichen Frauenförderung können in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden, ebenso Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Toolbox Einkommensbericht liefert dazu best practice Beispiele. „Die Ergebnisse des Einkommensberichts können ein guter Startpunkt sein, um gemeinsam zu sagen: Ja, gehen wir das Thema Einkommensgerechtigkeit ernsthaft an“, meint Mader.
Engagierte Betriebsrät:innen, die die Einkommensgerechtigkeit thematisieren, könnten im Bemühen um mehr Lohntransparenz Rückenwind durch die EU erhalten. Die Verhandlungen von EU-Parlament, Rat und die Kommission über eine eigene Lohntransparenz-Richtlinie sind im Laufen.