Durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit war über viele Jahre die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit. 2021 wurde sie von Infektionskrankheiten abgelöst. Oftmals erleiden Arbeitnehmer:innen durch ihre Erwerbsarbeit gesundheitliche Schädigungen.
Wird eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt, übernimmt die Sozialversicherung sowohl Heilbehandlung als auch Rehabilitation. Zudem steht den Betroffenen beziehungsweise Hinterbliebenen unter bestimmten Voraussetzungen auch finanzielle Entschädigung zu. „Die finanziellen Zahlungen sichern die Betroffenen ab“, erklärt ÖGB-Gesundheitsexpertin Claudia Neumayer-Stickler. Damit ihnen aber Leistungen aus der Unfallversicherung zustehen, müssen die berufsbedingten Erkrankungen ausdrücklich in der Berufskrankheitenliste im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geregelt sein.