Wann müssen diese Temperaturen erreicht werden? Wer überprüft das?
Alexander Heider: Wir bekommen jeden Winter sehr viele Anfragen, weil die unteren Temperaturgrenzen nicht erreicht werden. Dies ist besonders häufig zu Arbeitsbeginn am Morgen und nach dem Wochenende der Fall. Aber die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass diese Temperaturuntergrenzen schon zu Arbeitsbeginn erreicht werden müssen. Die Heizung muss daher so zeitgerecht eingeschalten werden, dass beispielsweise in einem Büro die 19 °C schon in der Früh nach einem Wochenende erreicht sind. Die Kontrolle der Raumtemperatur wird durch das Arbeitsinspektorat durchgeführt, das für die Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmer:innenschutzvorschriften, darunter eben auch die Raumtemperatur, zuständig ist. Die Kontrollen finden durch Begehungen statt. Wenn sich ein Arbeitgeber beharrlich weigert, diese Temperaturgrenzen einzuhalten, kann dies bis zur Strafanzeige führen.
Es gibt ein subjektives Temperaturempfinden, nicht alle Menschen empfinden die Temperatur gleich. Was muss hier beachtet werden?
Alexander Heider: Das Temperaturempfinden wird neben der tatsächlichen Temperatur von vielen Faktoren beeinflusst: Luftfeuchtigkeit, Zugluft, Wärmestrahlungen (z. B. von Geräten), persönliche Faktoren oder auch die Verteilung der Temperatur im Raum. All das in Kombination macht die Frage aus, wie behaglich man sich fühlt. Frauen fühlen sich aufgrund ihrer Physiologie bei höheren Raumtemperaturen oft wohler als Männer. Das führt gerade in Großraumbüros regelmäßig zu Spannungen. Hier sollte innerhalb des vorgegebenen Rahmens eine Raumtemperatur eingestellt werden, womit ein Großteil zufrieden ist. Zudem kommt eine betriebswirtschaftliche Komponente: Die Idealtemperatur liegt laut arbeitsmedizinischen Erkenntnissen bei ca. 21 °C. Bei kühleren Temperaturen sinken die Leistungsfähigkeit und damit die Produktivität.