Hand auf Temperaturregler im Büro zum Thema "Temperatur am Arbeitsplatz" © AdobeStock_oneinchpunch
Interview

Temperatur am Arbeitsplatz: gesetzlich klar geregelt

Viele Unternehmen wollen aus Kostengründen weniger heizen. Wichtig ist: Es gibt klare Regeln und Untergrenzen der Lufttemperatur. AK-Experte Alexander Heider im AKtuell-Gespräch.
Matthias Falter
20.11.2022
in diesem Artikel

    Viele Betriebe überlegen, die Raumtemperatur an den Arbeitsplätzen aufgrund der Teuerung zu senken. Wie ist hier die gesetzliche Lage in Österreich?

    Alexander Heider: Wir haben seit Jahrzehnten klare Regeln zur Raumtemperatur am Arbeitsplatz während der kalten Jahreszeit. In Büros muss die Temperatur mindestens 19 °C betragen (maximal 25 °C). Wenn man im Stehen oder im Gehen arbeitet, wie beispielsweise im Handel, dann ist die untere Temperaturgrenze 18 °C. Die Raumtemperaturen am Arbeitsplatz sind in der Arbeitsstättenverordnung (siehe Infobox) geregelt und entsprechen dem arbeitsmedizinischen Recht Das Raumklima muss für die Menschen immer angemessen angenehm sein. 

    Alexander Heider, Leiter der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit der AK Wien © Markus Zahradnik
    © Markus Zahradnik
    Alexander Heider, Leiter der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit der AK Wien
    "Kühlere Tem­pe­ra­tu­ren sind belas­tend und die Leis­tungs­fähig­keit sinkt."

    Alexander Heider, Leiter der Abteilung Sicher­heit, Gesund­heit und Arbeit der AK Wien

    Wann müssen diese Temperaturen erreicht werden? Wer überprüft das?

    Alexander Heider: Wir bekommen jeden Winter sehr viele Anfragen, weil die unteren Temperaturgrenzen nicht erreicht werden. Dies ist besonders häufig zu Arbeitsbeginn am Morgen und nach dem Wochenende der Fall. Aber die Arbeits­stättenverordnung schreibt vor, dass diese Temperatur­untergrenzen schon zu Arbeitsbeginn erreicht werden müssen. Die Heizung muss daher so zeitgerecht eingeschalten werden, dass beispielsweise in einem Büro die 19 °C schon in der Früh nach einem Wochen­ende erreicht sind. Die Kontrolle der Raumtemperatur wird durch das Arbeitsinspektorat durchgeführt, das für die Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmer:innenschutzvorschriften, darunter eben auch die Raumtemperatur, zuständig ist. Die Kontrollen finden durch Begehungen statt. Wenn sich ein Arbeitgeber beharrlich weigert, diese Temperaturgrenzen einzuhalten, kann dies bis zur Strafanzeige führen.


    Es gibt ein subjektives Temperaturempfinden, nicht alle Menschen empfinden die Temperatur gleich. Was muss hier beachtet werden?

    Alexander Heider: Das Temperaturempfinden wird neben der tatsächlichen Temperatur von vielen Faktoren beeinflusst: Luftfeuchtigkeit, Zugluft, Wärmestrahlungen (z. B. von Geräten), persönliche Faktoren oder auch die Verteilung der Temperatur im Raum. All das in Kombination macht die Frage aus, wie behaglich man sich fühlt. Frauen fühlen sich aufgrund ihrer Physiologie bei höheren Raum­temperaturen oft wohler als Männer. Das führt gerade in Großraum­büros regelmäßig zu Spannungen. Hier sollte innerhalb des vorge­gebenen Rahmens eine Raumtemperatur eingestellt werden, womit ein Großteil zufrieden ist. Zudem kommt eine betriebswirtschaftliche Komponente: Die Idealtemperatur liegt laut arbeitsmedizinischen Erkenntnissen bei ca. 21 °C. Bei kühleren Temperaturen sinken die Leistungsfähigkeit und damit die Produktivität.



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    Was können Betriebsrat und Personalvertretung tun?

    Alexander Heider: Der Betriebsrat oder die Personalvertretung können hier sehr viel tun. Sie sind nach dem Arbeitsverfassungsgesetz dazu verpflichtet, sich um Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmer:innenschutz zu kümmern. Beim Arbeit­geber intervenieren, sich beraten lassen und sich an das Arbeits­inspektorat wenden, wenn keine innerbetriebliche Lösung gefunden wird, sind da gute Möglichkeiten. 


    Es gab Gespräche zwischen Arbeitsministerium und Sozialpartnern. Wird es hier Änderungen geben und wie ist die Position von AK und Gewerkschaft? 

    Alexander Heider: Es sind keine Änderungen bei den unteren Temperaturgrenzen vorgesehen. Die Position von AK und Gewerkschaft ist klar: Wir haben bewährte Mindest­temperaturen. Die Arbeitgeber haben auch ausreichend Handlungs­spielraum. Es ist ein Grundbedürfnis, ein Raumklima zu haben, in dem sich der Mensch wohlfühlt. Wenn einem:einer Arbeitnehmer:in kalt ist, dann sollte man bei Möglich­keit die Heizung am Arbeitsplatz stärker aufdrehen. Denn das Wohl­befinden und die Behaglichkeit sind hier ganz entscheidend. Wenn es zu kalt ist, reagiert der Körper entsprechend, und das ist sehr belastend.


    factbox

    Gut zu wissen: Untergrenzen der Lufttemperatur

    In Arbeitsräumen ist dafür zu sorgen, dass die Lufttemperatur

    • bei geringer körperlichen Belastung (z.B. Büro) zwischen 19 und 25 °C
    • bei normaler körperlicher Belastung (z.B. Handel) zwischen 18 und 24 °C
    • bei Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung mindestens 12 °C 
      beträgt.

    Diese Werte sind in der Arbeitsstättenverordnung (AStV) im § 28 Abs. 1 geregelt. Arbeitsräume müssen beheizt werden. Die angegebenen Temperaturen müssen bereits zu Arbeitsbeginn (z. B. am Montag nach einem Wochenende) gewährleistet sein. 

    Für Kältearbeit gelten eigene Regeln. 

     

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