Alexander Heider: Wir haben seit Jahrzehnten klare Regeln zur Raumtemperatur am Arbeitsplatz während der kalten Jahreszeit. In Büros muss die Temperatur mindestens 19 °C betragen (maximal 25 °C). Wenn man im Stehen oder im Gehen arbeitet, wie beispielsweise im Handel, dann ist die untere Temperaturgrenze 18 °C. Die Raumtemperaturen am Arbeitsplatz sind in der Arbeitsstättenverordnung (siehe Infobox) geregelt und entsprechen dem arbeitsmedizinischen Recht Das Raumklima muss für die Menschen immer angemessen angenehm sein.
Alexander Heider, Leiter der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit der AK Wien
Alexander Heider: Wir bekommen jeden Winter sehr viele Anfragen, weil die unteren Temperaturgrenzen nicht erreicht werden. Dies ist besonders häufig zu Arbeitsbeginn am Morgen und nach dem Wochenende der Fall. Aber die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass diese Temperaturuntergrenzen schon zu Arbeitsbeginn erreicht werden müssen. Die Heizung muss daher so zeitgerecht eingeschalten werden, dass beispielsweise in einem Büro die 19 °C schon in der Früh nach einem Wochenende erreicht sind. Die Kontrolle der Raumtemperatur wird durch das Arbeitsinspektorat durchgeführt, das für die Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmer:innenschutzvorschriften, darunter eben auch die Raumtemperatur, zuständig ist. Die Kontrollen finden durch Begehungen statt. Wenn sich ein Arbeitgeber beharrlich weigert, diese Temperaturgrenzen einzuhalten, kann dies bis zur Strafanzeige führen.
Alexander Heider: Das Temperaturempfinden wird neben der tatsächlichen Temperatur von vielen Faktoren beeinflusst: Luftfeuchtigkeit, Zugluft, Wärmestrahlungen (z. B. von Geräten), persönliche Faktoren oder auch die Verteilung der Temperatur im Raum. All das in Kombination macht die Frage aus, wie behaglich man sich fühlt. Frauen fühlen sich aufgrund ihrer Physiologie bei höheren Raumtemperaturen oft wohler als Männer. Das führt gerade in Großraumbüros regelmäßig zu Spannungen. Hier sollte innerhalb des vorgegebenen Rahmens eine Raumtemperatur eingestellt werden, womit ein Großteil zufrieden ist. Zudem kommt eine betriebswirtschaftliche Komponente: Die Idealtemperatur liegt laut arbeitsmedizinischen Erkenntnissen bei ca. 21 °C. Bei kühleren Temperaturen sinken die Leistungsfähigkeit und damit die Produktivität.
Alexander Heider: Der Betriebsrat oder die Personalvertretung können hier sehr viel tun. Sie sind nach dem Arbeitsverfassungsgesetz dazu verpflichtet, sich um Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmer:innenschutz zu kümmern. Beim Arbeitgeber intervenieren, sich beraten lassen und sich an das Arbeitsinspektorat wenden, wenn keine innerbetriebliche Lösung gefunden wird, sind da gute Möglichkeiten.
Alexander Heider: Es sind keine Änderungen bei den unteren Temperaturgrenzen vorgesehen. Die Position von AK und Gewerkschaft ist klar: Wir haben bewährte Mindesttemperaturen. Die Arbeitgeber haben auch ausreichend Handlungsspielraum. Es ist ein Grundbedürfnis, ein Raumklima zu haben, in dem sich der Mensch wohlfühlt. Wenn einem:einer Arbeitnehmer:in kalt ist, dann sollte man bei Möglichkeit die Heizung am Arbeitsplatz stärker aufdrehen. Denn das Wohlbefinden und die Behaglichkeit sind hier ganz entscheidend. Wenn es zu kalt ist, reagiert der Körper entsprechend, und das ist sehr belastend.
In Arbeitsräumen ist dafür zu sorgen, dass die Lufttemperatur
Diese Werte sind in der Arbeitsstättenverordnung (AStV) im § 28 Abs. 1 geregelt. Arbeitsräume müssen beheizt werden. Die angegebenen Temperaturen müssen bereits zu Arbeitsbeginn (z. B. am Montag nach einem Wochenende) gewährleistet sein.
Für Kältearbeit gelten eigene Regeln.