Bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung wird die Steuer für das im Kalenderjahr bezogene Einkommen neu berechnet. Dabei können beispielsweise auch Absetzbeträge oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Wenn sich herausstellt, dass zu viel Lohnsteuer bezahlt wurde, dann gibt es eine Lohnsteuergutschrift direkt auf das Konto.
Sie lohnt sich vor allem für Menschen mit kleinem Einkommen (wie Lehrlinge oder Teilzeitbeschäftigte), Eltern, aber auch Kolleg:innen, die nicht das ganze Kalenderjahr beschäftigt waren.
Die Steuergutschrift kommt mittlerweile für viele automatisch, allerdings werden hier meist noch keine persönlichen Frei- und Absetzbeträge berücksichtigt. Wenn jemand also Kinder hat, Pendler:in ist oder eine Ausbildung selbst bezahlt hat, können diese Aufwendungen nur durch eine eigene Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigen werden. Wichtig: Die Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Betriebsratsumlage können ebenso abgesetzt werden, wie etwaige Arbeitsmittel, die für den eigenen Job relevant sind.
Die Betriebsratsumlage kann immer im Formular eingetragen werden. Die Eintragung des Gewerkschaftsbeitrages ist nur notwendig, wenn dieser nicht bereits über die Lohnverrechnung abgezogen wurde.
Keine Sorge, selbst wenn man bereits einen automatischen Bescheid erhalten hat, ist es dennoch innerhalb von fünf Jahren möglich einen eigenen Antrag zu stellen.
Wichtige Details zur Arbeitnehmer:innen-Veranlagung 2022 findest du in der Broschüre „Steuer sparen 2023“.
Dominique Feigl, AK Wien
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- 6. März 2023 bis 10. März 2023
- 20. März 2023 bis 24. März 2023
- 17. April 2023 bis 21. April 2023
- 8. Mai 2023 bis 12. Mai 2023
Anmeldung:
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