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Arbeitnehmer:innenveranlagung

Steuern sparen mit dem Jahres­ausgleich

Über die Neuerungen und Tipps rund um die Arbeit­neh­mer:in­nenver­an­la­gung für das Jahr 2022 steht uns un­sere AK-Expertin Dominique Feigl Rede und Antwort. 
Oliver Piller
18.01.2023
Dominique Feigl, AK-Steuerexpertin © Lisi Specht
© Lisi Specht
Dominique Feigl, AK-Steuerexpertin

Arbeitnehmer:innenveranlagung, Steuerausgleich, Jahresausgleich – mehrere Namen für den gleichen Prozess. Worum geht es genau? 

Bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung wird die Steuer für das im Kalenderjahr bezogene Einkommen neu berechnet. Dabei können beispielsweise auch Absetzbeträge oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Wenn sich herausstellt, dass zu viel Lohnsteuer bezahlt wurde, dann gibt es eine Lohnsteuergutschrift direkt auf das Konto.  

Für wen lohnt sich die Arbeitnehmer:innenveranlagung besonders?

Sie lohnt sich vor allem für Menschen mit kleinem Einkommen (wie Lehrlinge oder Teilzeitbeschäftigte), Eltern, aber auch Kolleg:innen, die nicht das ganze Kalenderjahr beschäftigt waren
 

Die Steuergutschrift kommt doch seit 2016 automatisch, oder nicht? 

Die Steuergutschrift kommt mittlerweile für viele automatisch, allerdings werden hier meist noch keine persönlichen Frei- und Absetzbeträge berücksichtigt. Wenn jemand also Kinder hat, Pendler:in ist oder eine Ausbildung selbst bezahlt hat, können diese Aufwendungen nur durch eine eigene Arbei­tnehmer:innen­ver­an­la­gung berücksichtigen werden. Wichtig: Die Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Betriebsratsumlage können ebenso abgesetzt werden, wie etwaige Arbeitsmittel, die für den eigenen Job relevant sind.  
Die Betriebsrats­umlage kann immer im Formular eingetragen werden. Die Ein­tragung des Gewerkschafts­beitrages ist nur notwendig, wenn dieser nicht bereits über die Lohnverrechnung abgezogen wurde.  
Keine Sorge, selbst wenn man bereits einen automatischen Bescheid erhalten hat, ist es dennoch innerhalb von fünf Jahren möglich einen eigenen Antrag zu stellen.



Broschürentipp

Cover der Broschüre Steuer sparen 2023 © AK Wien

Steuer sparen 2023

Wichtige Details zur Arbeitnehmer:innen-Veranlagung 2022 findest du in der Broschüre „Steuer sparen 2023“.

Webtipp

Tipp Symbolbild © AK Wien

FinanzOnline: How to Steuerausgleich 2022/23 in Österreich

Schritt für Schritt erklärt AK Steuerexpertin Dominique Feigl die Arbeitnehmerveranlagung bei finanzonline.at.

 

„Die Steuer­gut­schrift kommt mittler­weile für vie­le auto­ma­tisch, aller­dings wer­den hier meist noch kei­ne per­sön­li­chen Frei- und Ab­setz­be­trä­ge be­rück­sich­tigt."

Dominique Feigl, AK Wien

Was ist neu für die Arbeitnehmer:innenveranlagung 2022? 

  1. Höhere „Negativsteuer“: Die Negativsteuer ist eine Gutschrift, die unselbstständig Beschäftigten zusteht, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen. Sie erhalten die Gutschrift durch Einreichen einer Arbeitnehmer:innenveranlagung. So können Menschen mit kleinem Einkommen bis zu 70 Prozent der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge (max. 1550 Euro; bei Pendler:innen max. 1610 Euro) vom Finanzamt zurückbekommen. 

  2. Begräbniskosten: Mit einem Antrag sind Begräbniskosten bis zu einem Betrag von 20000 Euro absetzbar. Das gilt, sofern die Kosten nicht vom Nachlass gedeckt sind. 

  3. Öko-Sonderausgabenpauschale: Damit wird das Verbessern der Energieeffizienz von Gebäuden steuerlich gefördert. Wenn also ein Gebäude umfassend thermisch saniert und/oder ein fossiles Heizsystem ausgetauscht wurde, gibt es eine staatliche Förderung. Neu ist, dass nun das Pauschale automatisch berücksichtigt wird, sobald die Förderkriterien erfüllt sind. 

  4. Pendlerpauschale: Für den Zeitraum ab Mai 2022 (befristet bis Juni 2023) wurde das Pendlerpauschale um 50% erhöht und der Pendlereuro vervierfacht. Falls das Pendlerpauschale bereits automatisch in der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde, muss man sich um nichts kümmern. Wird das Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro über die Arbeitnehmer:innenveranlagung beantragt, muss man die Zuschläge selbst zum Ergebnis vom Pendlerrechner dazuzählen und die höheren Beträge eintragen. 

  5. Familienbonus Plus: Der Familienbonus Plus wurde auf bis zu 166,68 Euro pro Monat für Kinder unter 18 Jahren und auf bis zu 54,18 Euro pro Monat für Kinder über 18 Jahren erhöht. 

  6. Teuerungsabsetzbetrag: Für Arbeiter:innen und Angestellte gibt es im Jahr 2022 einmalig einen weiteren Absetzbetrag von bis zu 500 €. Dieser Teuerungsabsetzbetrag wird automatisch berücksichtigt, sobald der Antrag auf Arbeitnehmer:innenveranlagung gestellt wird bzw. es zu einer automatischen Veranlagung kommt. 
     

Webtipp

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Gut zu wissen: Noch Fragen?

Beim Thema Steuern kann es schon einmal kompliziert werden. Unsere Expert:innen stehen speziell während der Steuerspartage für persönliche oder virtuelle Beratungen zur Verfügung. Mache deine Kolleg:innen im Betrieb darauf aufmerksam! 
Steuerspartage:
- 6. März 2023 bis 10. März 2023
- 20. März 2023 bis 24. März 2023
- 17. April 2023 bis 21. April 2023
- 8. Mai 2023 bis 12. Mai 2023 
Anmeldung:
Über die AK-Hotline 0800 201 101 oder den Online-Kalender kann rasch und unkompliziert ein Termin vereinbart werden (ab 30.1.2023).


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