Philipp Brokes, AK Wien
Die Strompreisbremse hat zum Ziel, die Stromrechnung der Haushalte zwischen 1. Dezember 2022 und 30 Juni 2024 zu einem gewissen Teil zu fördern.
In diesem Zeitraum soll der Strompreis durch einen Stromkostenzuschuss für einen Jahresverbrauch von 2.900 kWh mit zehn Cent pro kWh netto verrechnet werden. Der darüberhinausgehende Verbrauch soll wieder marktüblich, je nach dem welchen Energietarif man hat, abgerechnet werden. Die Grenze von 2.900 kWh entspricht laut Regierung in etwa 80% des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten. Allerdings gibt es für Haushalte mit mehr als drei Personen eine zusätzliche Unterstützung, ebenso für Haushalte mit geringem Einkommen, die von den Rundfunkgebühren befreit sind.
Die Strompreisbremse war ein erster Schritt, allerdings wirkt sich die Energiekrise auch auf die Heizkosten aus – und zwar teilweise exorbitant. Wir fordern daher für die Dauer der Krise auch eine Preisbremse für Raumwärme (wie Wärmepumpen, Stromheizungen, Pellets und so weiter). In Deutschland wurde eine ähnliche Maßnahme bereits umgesetzt, in Österreich spricht man erneut nur von Einmalzahlungen, die schnell verpuffen.
AK und ÖGB begrüßen die „Strompreisbremse“ als wichtigen Schritt zur Entlastung der Haushalte von den hohen Energiepreisen, fordern aber, dass es eine ähnliche Förderung auch fürs Heizen gibt. Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen.