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Ausblick

Neuerungen 2023

Das Krisenjahr 2022 geht zu Ende und wir alle sind ge­spannt, was 2023 bringt. Welche positiven recht­li­chen Neuerun­gen bringt das nächste Jahr? AKtuell hat dazu Philipp Brokes, den stell­ver­tre­ten­den Leiter der Abteilung Sozial­po­litik in der AK Wien be­fragt.
Martina Fassler
22.12.2022
Philipp Brokes, stellvertretender Leiter der Abteilung Sozialpolitik, AK Wien  © Christopher Glanzl
© Christopher Glanzl
Philipp Brokes, stellvertretender Leiter der Abteilung Sozialpolitik, AK Wien

Die Gewerkschaften führen mit viel Engagement die Kollektivvertragsverhandlungen. In der Vergangenheit hat die „kalte Progression“ aber oft einen Teil der Einkommenserhöhung geschluckt. Was ändert sich da 2023?


Die „kalte Progression“ ist – in einfachen Worten – eine schleichende Steuererhöhung, die dann entsteht, wenn Löhne und Gehälter zwar Jahr für Jahr steigen, die steuerlichen Tarifstufen, die meinen persönlichen Steuersatz bestimmen, aber nicht gleichzeitig angepasst werden. Damit führten (erfreuliche) Lohnerhöhungen bisher zum kuriosen Ergebnis, dass man durch einen höheren Bruttolohn automatisch in einen höheren Steuertarif rutschte, sodass die Bruttolohnerhöhung bei Arbeitnehmer:innen nie zur Gänze ankam.

Das soll sich nun (zum Teil) ändern: mit 2023 werden nämlich automatisch die Steuertarifstufen angehoben. Dazu wird die durchschnittliche Inflation zwischen Sommer des Vorvorjahres und Sommer des Vorjahres ermittelt – für das Jahr 2023 sind daher 5,2% maßgeblich. Zwei Drittel dieses Wertes – das sind 3,47% - fließen dabei automatisch in die Erhöhung aller Tarifstufen, außer der höchsten. Über das verbleibende Drittel darf hingegen weiterhin die Bundesregierung entscheiden. Im Jahr 2023 hat man sich dazu entschieden, dieses Drittel für die zusätzliche Erhöhung der untersten beiden Tarifstufen zu nutzen, die damit um jeweils 6,3% steigen.

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der bisher bis zu 18.000,- Euro im Jahr verdient hat, musste 20% Lohnsteuer zahlen. Bekommt dieser Arbeitnehmer nun eine Lohnerhöhung und verdient im kommenden Jahr mehr als 18.000 Euro, würde er den Steuertarif von 30% erreichen. Durch die teilweise Abschaffung der kalten Progression darf er 2023 jedoch bis zu 19.134,- Euro verdienen, um weiterhin in seinem Steuertarif von 20% zu bleiben.

Wir haben ausgerechnet, dass diese Reform für die meisten Arbeitnehmer:innen eine Entlastung zwischen 200 bis 400 Euro im Jahr bedeutet – immerhin!


Infografik zur Kalten Progression / Einkommenssteuer © AKtuell. Quelle: BMF
© AKtuell. Quelle: BMF

Wie ist das mit den Sozialleistungen. Steigen die auch im neuen Jahr?

Ja, auch die steigen um die durchschnittliche Inflation. Hier ist die Inflationsrate zwischen August des Vorvorjahres und Juli des Vorjahres maßgeblich – das sind 5,8%. Leistungen wie die Familienbeihilfe, Schüler:innen- und Studienbeihilfe aber auch das Kinderbetreuungsgeld, der Familienzeitbonus, der Mehrkindzuschlag, der Kinderabsetzbetrag, das Schulstartgeld, das Wiedereingliederungsgeld und das Umschulungsgeld steigen im Jahr 2023 daher um 5,8%.


Wer arbeitslos ist, ist besonders häufig von Armut betroffen. Denn das Arbeitslosengeld beträgt nur rund 55 Prozent des vorhergehenden Nettoeinkommens. Gibt es hier und bei der Notstandshilfe endlich eine Verbesserung? Oder zumindest auch eine Inflationsanpassung?

Leider nicht – aus völlig unverständlichen Gründen. Während Arbeiterkammer und Gewerkschaften seit geraumer Zeit eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70% und eine Valorisierung der Notstandshilfe fordern, hieß es seitens der Bundesregierung, man befinde sich in laufenden Verhandlungen zu einer umfassenden „Arbeitsmarktreform“. Nun sind diese Verhandlungen aber offiziell gescheitert. Damit werden Arbeitslosengeld und Notstandshilfe weder über das Paket zur Valorisierung der Sozialleistungen angehoben, noch erfahren sie eine Erhöhung über die angekündigte Arbeitsmarktreform. Im Ergebnis sinkt der reale Wert der aktuell ausbezahlten Leistungen laufend, weil Preise für Wohnen, Lebensmittel und andere notwendige Ausgaben unverhältnismäßig stark steigen. Dabei ist es seit jeher kein Geheimnis, dass Niedriglohn und Niedrigarbeitslosengeld die Kettenreaktion in die Armut bilden.


 

„W­ir haben eine Ent­las­tung für die meis­ten Ar­beit­neh­mer­­­:in­nen von 200 bis 400 Euro im Jahr. Immer­hin!"

Philipp Brokes, AK Wien

Die Energiekosten steigen und steigen. Wie schafft die Strompreisbremse Abhilfe?

Die Strompreisbremse hat zum Ziel, die Stromrechnung der Haushalte zwischen 1. Dezember 2022 und 30 Juni 2024 zu einem gewissen Teil zu fördern.

In diesem Zeitraum soll der Strompreis durch einen Stromkostenzuschuss für einen Jahresverbrauch von 2.900 kWh mit zehn Cent pro kWh netto verrechnet werden. Der darüberhinausgehende Verbrauch soll wieder marktüblich, je nach dem welchen Energietarif man hat, abgerechnet werden. Die Grenze von 2.900 kWh entspricht laut Regierung in etwa 80% des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten. Allerdings gibt es für Haushalte mit mehr als drei Personen eine zusätzliche Unterstützung, ebenso für Haushalte mit geringem Einkommen, die von den Rundfunkgebühren befreit sind.


Wenn du einen Wunsch für eine rechtliche Neuerung 2023 frei hast. Was wäre das?

Die Strompreisbremse war ein erster Schritt, allerdings wirkt sich die Energiekrise auch auf die Heizkosten aus – und zwar teilweise exorbitant. Wir fordern daher für die Dauer der Krise auch eine Preisbremse für Raumwärme (wie Wärmepumpen, Stromheizungen, Pellets und so weiter). In Deutschland wurde eine ähnliche Maßnahme bereits umgesetzt, in Österreich spricht man erneut nur von Einmalzahlungen, die schnell verpuffen.

 

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Tipp Symbolbild © AK Wien

Fragen zur Strompreisbremse?

AK und ÖGB begrüßen die „Strompreisbremse“ als wichtigen Schritt zur Entlastung der Haushalte von den hohen Energiepreisen, fordern aber, dass es eine ähnliche Förderung auch fürs Heizen gibt. Hier findest du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen. 

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