Technologien sind nicht neutral. Ihre Einführung dient maßgeblich den Interessen derer, die sie bezahlen. Die Nutzer:innen haben oft nicht viel mitzureden. Bei Technologien, die im Arbeitsumfeld eingesetzt werden, sind die Beschäftigten besonders ausgeliefert. Umso wichtiger ist ein Recht auf Mitbestimmung.
Je mehr Menschen von den Konsequenzen automatisierter Entscheidungsfindung betroffen sind und je grundlegender der Eingriff in ihre Rechte ist, desto breiter muss ihre Einbindung beim Entwickeln, Umsetzen und bei den Zielen sein. Wer ist für Entscheidungen verantwortlich, wer für ihre Kontrolle, wenn alles „wie von selbst“ geschieht?
Das Phänomen „algorithmische Diskriminierung“ beschreibt zum Beispiel die Gefahr, dass automatisierte Software aus zuvor menschlichen Entscheidungen lernt und dabei auch Vorurteile übernimmt. So werden zum Beispiel Frauen bei Personalentscheidungen weiter benachteiligt. Umso gefährlicher, wenn Technologien ihren Ruf der Objektivität behalten.
Dass Technologien sich so ungünstig entwickeln, liegt auch daran, dass die Software von einer sehr einheitlichen Gruppe entwickelt wird: meist sind das weiße, wohlhabende Männer.
Besonders plakativ ist das im Pflegebereich. Da entwickeln oft männliche Techniker an Universitäten Software, die dann meist weiblichen Pflegekräften als „arbeitsunterstützend“ vorgesetzt wird. Oft gehen diese Lösungen komplett an der Arbeitsrealität der Betroffenen vorbei. Das ist Digitalisierung „von oben herab“. Wir brauchen mehr Mitbestimmung.
Die AK fördert deshalb im Rahmen des Digitalisierungsfonds Projekte, die mehr Mitbestimmung zum Ziel haben.
Ziel dieses Projektes, das die AK gefördert hat, war es partizipative Ansätze zu entwickeln, um digitale Veränderungsprozesse aktiv im Sinne der Beschäftigten zu gestalten. Das Projekt zielte insbesondere auf eine möglichst ausgeglichene Beteiligung von Frauen und Männern ab. Dazu haben Beschäftigte, Betriebsrät:innen, Personal-, IT- und/oder Genderverantwortliche aus drei sich beteiligenden Unternehmen gemeinsam verschiedene Ansätze entwickelt und erprobt.
Oft binden Unternehmen in digitale Veränderungsprozesse nur Führungskräfte, IT-Abteilungen und Externe ein. Betriebsrät:innen haben jedenfalls ein Recht auf Mitbestimmung nach dem Arbeitsverfassungsgesetz, konkret nach § 91 Abs 1 und 2 ArbVG sowie § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG.
Oft können Möglichkeiten zur Partizipation aber nur spärlich genutzt werden. Im Projekt „Talk About IT!“ wurde ein Augenmerk auf traditionell sehr wenig einbezogene Gruppen gelegt: administratives Personal, Teilzeitkräfte und Personen in Karenz.
Damit eine gemeinsame Kommunikation rund um Digitalisierung möglich wird, müssen digitale Kompetenzen aufgebaut werden. Echte Partizipation braucht aber auch Zeit und Ressourcen, die über Befragungen und Testen der Tools hinausgehen. Zentral ist dabei, die Zielsetzung eines neuen Tools gemeinsam zu diskutieren und zu überlegen. Denn oft hat die Digitalisierung vor allem für das Management Vorteile. Es gilt, die Bedürfnisse der Beschäftigten in den Vordergrund zu rücken.
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Häufig kommt es vor, dass digitale Lösungen in der Arbeitswelt an der Realität der Betroffenen vorbei gehen. Deshalb fördert der AK-Digifonds Projekte, die die Mitbestimmung der Beschäftigten stärken.