Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung im Job
Währenddessen ist die sexuelle Orientierung heterosexueller Beschäftigter im Betrieb oft allgegenwärtig, ohne dass es den Arbeitnehmer:innen selbst bewusst wäre: Das Familienfoto als Bildschirmhintergrund, ein Gespräch über den letzten Urlaub mit Kind und Kegel …
Doch ist dieser als klassisch gelesene Ausschnitt nur ein Teil der gelebten Realität. So verständlich die Angst vor Diskriminierung daher ist, es gibt wirksame Schutzmaßnahmen. Denn das österreichische Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung im Job nicht nur aufgrund des Geschlechts, sondern auch aufgrund der sexuellen Orientierung.
Das Thema besprechbar machen
Solltest du als Betriebsratsmitglied von Diskriminierung erfahren, kannst du im persönlichen Gespräch helfen, Beratung in der AK und der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) vermitteln – oder auf die Gleichbehandlungskommission verweisen.
Doch was braucht es für ein offenes Umfeld? Eva-Maria Burger, Leiterin der Abteilung Frauen und Familie der AK Wien: „Es geht um ein Betriebsklima, in dem Menschen ganz sie selbst sein und alle Teile ihrer Identität offen leben können. Um diese inklusive Unternehmenskultur zu schaffen, braucht es mehr als nur die Diversität im Team. Es braucht aktiv gelebte Inklusion, die im besten Fall auch in den Unternehmensprozessen und -strukturen verankert ist.“
Burger war im Jahr 2023 „Meritus“-Jurymitglied. Mit dieser Auszeichnung prämiert der Dachverband „Pride Biz Austria“ Unternehmen mit vorbildlichem Diversity-Engagement. Gibt es Best-Practice-Beispiele? Burger: „Gute Praxisbeispiele sind etwa Unternehmen, die im Betrieb als ersten Schritt einen sicheren Rahmen schaffen, um über sexuelle Orientierung und Geschlechtervielfalt zu reden. Denn bei LGBTIQA+ geht es auch darum, das Thema besprechbar zu machen.“