"Eine Stunde vor Dienstbeginn haben die mich angerufen, weil schlechtes Wetter war und somit die Terrasse nicht offen ist. Drei Stunden später kam die Sonne raus, ich wurde angerufen, soll arbeiten kommen für zwei Stunden. Das ging den ganzen Sommer so. Und wenn sie dich heimschicken, dann hast du Minusstunden“, schreibt die vormalige Gastro-Beschäftigte Mia (Name verändert, Symbolbild) der Arbeiterkammer. Auch aus anderen Dienstleistungsbranchen wie dem Handel berichteten Beschäftigte im Rahmen einer Online-Umfrage über systematische Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz. Davon, dass die Chefs das Geschäftsrisiko auf die Beschäftigten auslagern, sie kurzfristig zu Diensten einteilen oder, wenn wenig los ist, sie mit „Minusstunden“ heimschicken.
Für viele Beschäftigte sind kaum planbare Arbeitszeiten Realität. Die Online-Facebook-Umfrage der AK, an der mehr als 2.500 Menschen teilgenommen haben, ist nicht repräsentativ. Sie zeigt aber, wo das Problem besonders groß ist: Frauen, insbesondere Teilzeitkräfte, werden häufig als flexible Manövriermasse eingesetzt. Bei mehr als einem Fünftel der Befragten kommt es fast jeden Monat vor, dass sie heimgeschickt werden, wenn nichts zu tun ist. Bei Beschäftigten mit Teilzeitjobs im Ausmaß von zwölf bis 24 Stunden pro Woche sind es sogar mehr als ein Viertel. Zwei Drittel der Teilzeitkräfte musste die Stunden später „einarbeiten“.
Christian Dunst, AK Wien
„Minusstunden sind in den meisten Fällen illegal. Eine Vereinbarung ist zulässig, wenn ich zum Beispiel selbst den Chef bitte, heute früher zu gehen und verspreche, das einzuarbeiten. Nicht aber bei einseitigen Anordnungen, die der Chef kurzfristig trifft. Leider wissen das die Beschäftigten meist nicht“, erklärt Christian Dunst, Arbeitszeit-Experte in der AK Wien. Die Beschäftigten stehen durch das ständige Umdisponieren ihrer Arbeitszeit unter Stress. Und sie verlieren Zuschläge für Mehr- oder Überstunden, die der Arbeitgeber ihnen bei korrekter Vorgangsweise bezahlen müsste. „Die Teuerung belastet viele Beschäftigte massiv. Da gilt es umso mehr, eine ‚kreative Personaleinteilung‘, die die Beschäftigten systematisch um ihre Zuschläge bringt, abzustellen“, sagt Dunst.
Was tun, wenn eine derartige Vorgangsweise im Unternehmen gang und gäbe ist? „Man sollte den Arbeitgeber daran erinnern, dass das Arbeitszeitgesetz ein Schutzgesetz für die Beschäftigten ist.“ Lenkt der Arbeitgeber nicht ein, sind weitere Maßnahmen angebracht. Der Betriebsrat kann Lohnabrechnungen und Zeitaufzeichnungen einsehen und wenn er Missstände feststellt auch externe Stellen wie die Arbeiterkammer oder die Gewerkschaft einschalten. Und natürlich ist es wichtig, die Beschäftigten über ihre Rechte zu informieren.
Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass einseitige Änderungen der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber im Regelfall 14 Tage im Vorhinein bekanntgegeben werden müssen. Bei der Online-Umfrage der AK gaben nur sieben Prozent der teilnehmenden Beschäftigten an, dass diese Frist eingehalten wird. Ihre konkrete Arbeitszeit besonders kurzfristig, am Vortag oder selben Tag, erfahren laut diesen Ergebnissen die Beschäftigten aus dem Handel, der Gastronomie und dem Gesundheits- und Sozialbereich.
„So wie man den Wareneinsatz vorausschauend plant, so sorgfältig muss man auch den Einsatz der Beschäftigten planen. Sie dürfen nicht zum Spielball werden, mit dem man Pingpong spielt, wie es einem gefällt“, so Dunst. Arbeitgeber, die derart agieren, dürfen sich nicht wundern, wenn sie keine Beschäftigten mehr finden. Gerade im Tourismus beklagen viele Betriebe, dass ihnen das Personal ausgehe. Dazu Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft vida: „Sind die Arbeitgeber nicht bereit, das Angebot zu verbessern, bleibt die Nachfrage seitens Arbeitssuchender aus oder Kolleginnen und Kollegen verlassen die Tourismus-Branche.“
Ein Tourismusbetrieb, der zeigt, wie man es besser macht, ist das Parkhotel Brunauer in Salzburg. Das im Eigentum der AK Salzburg stehende Parkhotel hat mit Mai 2022 die Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich eingeführt. Oder, wie Geschäftsführer Manuel Uguet sagt: „Wir haben die Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich um zehn Prozent reduziert. Auch unsere Teilzeitbeschäftigten profitieren von dem Modell.“ Umgesetzt wurde die Arbeitszeitverkürzung nach einer mehrmonatigen Vorbereitungsphase und unter Einbindung von AK, Gewerkschaft, Betriebsrat und den Beschäftigten. In einer befristeten Betriebsvereinbarung sind die Grundpfeiler des neuen Arbeitszeitmodells festgehalten.
Vollzeitbeschäftigte können zwischen 9-Stunden-Diensten und 8-Stunden-Diensten wählen. „Wer acht Stunden arbeitet, hat eine Woche fünf Tage Dienst, die folgende nur vier“, so Uguet. Und wie sieht es mit der Zufriedenheit der Beschäftigten aus? „Die Vier-Tage-Woche macht alle gelassener. Wer mehr Freizeit hat, ist auch im Job motivierter“, sagt Betriebsratsvorsitzende Sandra Zubanovic. „Unsere Gäste melden uns zurück, dass die Servicequalität gestiegen ist. Das wirkt sich auch positiv auf die Zusatzverkäufe im Gastro-Bereich aus, was uns natürlich freut“, so Uguet. Personalprobleme hat das Parkhotel keine. „Wir haben 13 neue Kolleg:innen eingestellt.“ Bis Jahresende werden die Erfahrungen aus den ersten Monaten gesammelt. Ziel ist es, danach unbefristet die Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich zu verankern. „Eine Rückkehr zum alten Modell schließen wir aus“, sind sich Geschäftsführung und Betriebsrat einig.
Online-Kurzinfo zum Thema Minusstunden inkl. Musterschreiben.
Interessierte Betriebsrät:innen erhalten bei der Gewerkschaft vida Auskunft über eine mögliche Betriebsvereinbarung zur Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich.
Der AK-Ratgeber fasst für die Beschäftigten die wichtigsten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen zusammen