Registrierung Gesundheitsberufe © Lisi Specht


Gesundheitsberufe

Ge­sund­heits­be­rufere­gis­ter: Die Be­rufs­be­rech­ti­gung recht­zei­tig ver­län­gern

Beschäftigte in Ge­sund­heits­be­ru­fen müssen sich seit 2018 im Ge­sund­heits­be­ru­fe­re­gis­ter ein­tra­gen las­sen. Aber Ach­tung: Die Be­rufs­be­rech­ti­gung ist nur fünf Jahre lang gül­tig. Sie muss recht­zei­tig ver­län­gert wer­den.
in diesem Artikel
    Manuela Blum
    20.02.2023

    Seit 2018 gibt es in Österreich ein öffent­liches Re­gister für Gesundheits­berufe. Alle Per­sonen, die in einem der elf be­troffenen Gesundheits­berufe tätig sind, müssen regis­triert sein. Mit der Ein­tra­gung im Ge­sund­heits­be­rufe­re­gis­ter haben sie die Berufs­berech­tigung sowie ihren Berufs­ausweis erhalten. Was viele nicht beden­ken: Es handelt sich um eine befris­tete Berufs­berechtigung, die fünf Jahre lang gültig ist. Daher muss die Ein­tragung ins Regis­ter vor Ab­lauf der Gültig­keit aktualisiert und die Berufs­berech­tigung ver­län­gert werden. ­


    Du bist Betriebs­rät:in und ar­bei­test im Ge­sund­heits­bereich? Dann infor­miere deine Kolleg:innen im Be­trieb darüber, wie sie ihre Berufs­berech­ti­gung ver­län­gern können. AKtuell fasst die drei wich­tigsten Fragen zur Verlän­gerung zusam­men.

    Verlaengerung Registrierung Gesundheitsberufe © Bundesarbeitskammer
    © Bundesarbeitskammer

    1. Wann endet die Berufsberechtigung und wann kann man sie im Ge­sund­heits­be­ru­fe­re­gis­ter verlängern?

    Auf der Rückseite des Be­rufsaus­wei­ses ist das Ende der Gül­tigkeit genau er­sicht­lich. Die Ver­län­ge­rung ist frühes­tens drei Mo­nate vor Ablauf des Gültig­keits­datums mög­lich. Läuft die Gül­tig­keit zum Beispiel am 30.6.2023 ab, kann ab dem 1.4.2023 die Ver­län­ge­rung beantragt werden. Die Berufs­an­ge­hö­ri­gen er­hal­ten recht­zeitig eine schrift­liche Erin­nerung von der Be­hör­de – entweder per E-Mail oder per Post. Es ist daher wich­tig, dass die Kontakt­daten im Gesund­heits­berufe­register immer aktuell sind. Formu­lare dazu gibt es unter gbr.ak.at.

    Renate Anderl + Mitarbeiter:innen in Gesundheitsberufen © Sebastian Philipp
    © Sebastian Philipp
    AK-Präsidentin Renate Anderl im Gespräch mit Mitarbeiter:innen in Gesundheitsberufen.

    2. Wie kann man verlängern?

    Es gibt zwei Möglichkeiten:  Die Online-Verlängerung oder die Verlängerung mit Antrag. Beides erfolgt über die Website gbr.gv.at/verlängerung.

    Die Online-Verlän­gerung ist für alle Personen, die eine Handy-Signatur oder die ID Austria besitzen am schnellsten erledigt. Einfach im Gesund­heits­berufe­register ein­loggen, die bereits vor­handenen Daten korrigieren oder ergänzen und die Verlän­gerung abschließen. Die Be­stätigung kann gleich herunter­geladen werden und die Verlän­gerung erscheint im öffentlichen Gesund­heits­berufe­register.
    Wer lieber die Verlän­gerung mit Antrag durchführen will, kann das ent­sprechen­de Formular ebenfalls auf der Website anfordern. Dazu wird die GBR-Nummer (steht auf dem Berufsausweis) sowie das Geburts­datum eingegeben. Das Formular wird dann mit den im Register gespeicherten Daten vorbefüllt und entweder per E-Mail oder per Post zugeschickt. Nach der Kontrolle und Ergänzung der Daten muss der Ver­längerungs­antrag wieder an die Be­hörde retourniert werden. Dafür gibt es mehrere Möglich­keiten:

    • Rücksendung per E-Mail
    • Rücksendung per Post
    • Abgabe bei der Arbeiterkammer des Bundeslandes
    • Persönlicher Termin bei der Behörde (ausschließlich nach Terminvereinbarung)

    Sobald der Ver­längerungs­antrag bear­beitet wurde, erhält man eine Be­stätigung. Die Verlän­gerung erscheint dann auch im öffentlichen Gesund­heits­berufe­register. An­schlie­ßend wird der neue Berufs­ausweis mit der Post zu­ge­schickt. Sowohl die Berufs­berech­tigung als auch der neue Berufs­ausweis gelten nach der Verlängerung wieder für fünf Jahre.


    gut zu wissen

    Tipp Symbolbild © AK Wien

    Verlängerung der Berufsberechtigung

    ­Die Links zur Online-Ver­län­gerung und zur Bean­tra­gung des Ver­län­gerungs­antra­ges wer­den erst ab 1. April 2023 auf der Web­seite gbr.gv.at/verlängerung erreich­bar sein und sind für den:die einzel­ne:n Berufs­ange­hö­rige:n erst mit Be­ginn der indi­vi­duellen Ver­län­gerungs­frist frei­ge­schal­tet.

    3. Welche Nach­weise und Bestä­tigungen braucht man für die Ver­län­gerung?

    Nach­weise müs­sen nur dann an die Be­hör­de geschickt werden, wenn zu­sätzlich auch be­stimmte Ände­rungen durchgeführt werden, wie z.B. Namens­änderung (neues Unter­schrifts­blatt), geänderte Staats­bürger­schaft oder Änderungen beim Akade­mischen Grad, bei Sonder­ausbil­dung/en oder Sozial­betreuung­beruf/en. Fort­bildungs­stunden werden hin­gegen bei der Ver­längerung nicht überprüft.


    webTipps

    Gesundheitsberuferegister Folder Cover © Arbeiterkammer

    Tipps für die Ver­län­gerung der Berufs­berech­tigung im Ge­sund­heits­berufe­re­gister

    - Den Folder "Gesundheits­beruferegister -  Berufs­berechtigung verlängern: So funktioniert es." kannst du gratis down­loaden und in deinem Betrieb verteilen.

    - Die Infokarte "Gesund­heits­berufe­register: Schritt für Schritt zur Ver­län­gerung" steht dir eben­falls kos­ten­los zum Down­load zur Ver­fü­gung.

    - Be­stelle aus­reichend viele Exem­plare der Info­karte oder des Fol­ders für die Be­schäf­tig­ten in deinem Be­trieb.

    Unser Bestellservice für AK-Infomaterialien und Broschüren erreichst du:

    - von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 15:45 Uhr

    - unter der Telefonnummer +43 1 50165 1401 oder unter bestellservice@akwien.at