Seit 2018 gibt es in Österreich ein öffentliches Register für Gesundheitsberufe. Alle Personen, die in einem der elf betroffenen Gesundheitsberufe tätig sind, müssen registriert sein. Mit der Eintragung im Gesundheitsberuferegister haben sie die Berufsberechtigung sowie ihren Berufsausweis erhalten. Was viele nicht bedenken: Es handelt sich um eine befristete Berufsberechtigung, die fünf Jahre lang gültig ist. Daher muss die Eintragung ins Register vor Ablauf der Gültigkeit aktualisiert und die Berufsberechtigung verlängert werden.
Du bist Betriebsrät:in und arbeitest im Gesundheitsbereich? Dann informiere deine Kolleg:innen im Betrieb darüber, wie sie ihre Berufsberechtigung verlängern können. AKtuell fasst die drei wichtigsten Fragen zur Verlängerung zusammen.
Auf der Rückseite des Berufsausweises ist das Ende der Gültigkeit genau ersichtlich. Die Verlängerung ist frühestens drei Monate vor Ablauf des Gültigkeitsdatums möglich. Läuft die Gültigkeit zum Beispiel am 30.6.2023 ab, kann ab dem 1.4.2023 die Verlängerung beantragt werden. Die Berufsangehörigen erhalten rechtzeitig eine schriftliche Erinnerung von der Behörde – entweder per E-Mail oder per Post. Es ist daher wichtig, dass die Kontaktdaten im Gesundheitsberuferegister immer aktuell sind. Formulare dazu gibt es unter gbr.ak.at.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Die Online-Verlängerung oder die Verlängerung mit Antrag. Beides erfolgt über die Website gbr.gv.at/verlängerung.
Die Online-Verlängerung ist für alle Personen, die eine Handy-Signatur oder die ID Austria besitzen am schnellsten erledigt. Einfach im Gesundheitsberuferegister einloggen, die bereits vorhandenen Daten korrigieren oder ergänzen und die Verlängerung abschließen. Die Bestätigung kann gleich heruntergeladen werden und die Verlängerung erscheint im öffentlichen Gesundheitsberuferegister.
Wer lieber die Verlängerung mit Antrag durchführen will, kann das entsprechende Formular ebenfalls auf der Website anfordern. Dazu wird die GBR-Nummer (steht auf dem Berufsausweis) sowie das Geburtsdatum eingegeben. Das Formular wird dann mit den im Register gespeicherten Daten vorbefüllt und entweder per E-Mail oder per Post zugeschickt. Nach der Kontrolle und Ergänzung der Daten muss der Verlängerungsantrag wieder an die Behörde retourniert werden. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
Sobald der Verlängerungsantrag bearbeitet wurde, erhält man eine Bestätigung. Die Verlängerung erscheint dann auch im öffentlichen Gesundheitsberuferegister. Anschließend wird der neue Berufsausweis mit der Post zugeschickt. Sowohl die Berufsberechtigung als auch der neue Berufsausweis gelten nach der Verlängerung wieder für fünf Jahre.
Nachweise müssen nur dann an die Behörde geschickt werden, wenn zusätzlich auch bestimmte Änderungen durchgeführt werden, wie z.B. Namensänderung (neues Unterschriftsblatt), geänderte Staatsbürgerschaft oder Änderungen beim Akademischen Grad, bei Sonderausbildung/en oder Sozialbetreuungberuf/en. Fortbildungsstunden werden hingegen bei der Verlängerung nicht überprüft.
- Hier findest du detaillierte Infos zur Verlängerung der Berufsberechtigung inklusive Info-Video.
- Den Folder "Gesundheitsberuferegister - Berufsberechtigung verlängern: So funktioniert es." kannst du gratis downloaden und in deinem Betrieb verteilen.
- Die Infokarte "Gesundheitsberuferegister: Schritt für Schritt zur Verlängerung" steht dir ebenfalls kostenlos zum Download zur Verfügung.
- Bestelle ausreichend viele Exemplare der Infokarte oder des Folders für die Beschäftigten in deinem Betrieb.
Unser Bestellservice für AK-Infomaterialien und Broschüren erreichst du:
- von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 15:45 Uhr
- unter der Telefonnummer +43 1 50165 1401 oder unter bestellservice@akwien.at