Seit 2018 gibt es in Österreich ein öffentliches Register für Gesundheitsberufe. Alle Personen, die in einem der elf betroffenen Gesundheitsberufe tätig sind, müssen registriert sein. Mit der Eintragung im Gesundheitsberuferegister haben sie die Berufsberechtigung sowie ihren Berufsausweis erhalten. Was viele nicht bedenken: Es handelt sich um eine befristete Berufsberechtigung, die fünf Jahre lang gültig ist. Daher muss die Eintragung ins Register vor Ablauf der Gültigkeit aktualisiert und die Berufsberechtigung verlängert werden.
Du bist Betriebsrät:in und arbeitest im Gesundheitsbereich? Dann informiere deine Kolleg:innen im Betrieb darüber, wie sie ihre Berufsberechtigung verlängern können. AKtuell fasst die drei wichtigsten Fragen zur Verlängerung zusammen.
Nachweise müssen nur dann an die Behörde geschickt werden, wenn zusätzlich auch bestimmte Änderungen durchgeführt werden, wie z.B. Namensänderung (neues Unterschriftsblatt), geänderte Staatsbürgerschaft oder Änderungen beim Akademischen Grad, bei Sonderausbildung/en oder Sozialbetreuungberuf/en. Fortbildungsstunden werden hingegen bei der Verlängerung nicht überprüft.
- Hier findest du detaillierte Infos zur Verlängerung der Berufsberechtigung inklusive Info-Video.
- Den Folder "Gesundheitsberuferegister - Berufsberechtigung verlängern: So funktioniert es." kannst du gratis downloaden und in deinem Betrieb verteilen.
- Die Infokarte "Gesundheitsberuferegister: Schritt für Schritt zur Verlängerung" steht dir ebenfalls kostenlos zum Download zur Verfügung.
- Bestelle ausreichend viele Exemplare der Infokarte oder des Folders für die Beschäftigten in deinem Betrieb.
Unser Bestellservice für AK-Infomaterialien und Broschüren erreichst du:
- von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 15:45 Uhr
- unter der Telefonnummer +43 1 50165 1401 oder unter bestellservice@akwien.at